Rechtsprechung
| BFH, 19.11.2003 - I R 57, 58/02, I R 57/02, I R 58/02 |
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EStG 1997 § 1 Abs. 3; ; EStG 1997 § 32a; ; EStG 1997 § 32a Abs. 1; ; EStG 1997 § 50 Abs. 3 Satz 2; ; EStG 1997 § 50 Abs. 3 Satz 1; ; EStG 1997 § 50 Abs. 3 Satz 2 1. Halbsatz; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Nichtgewährung des Grundfreibetrags für beschränkt Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen; Vergleich mit unbeschränkt Steuerpflichtigen und beschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen; Vereinbarkeit ...
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Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 2204/02
- FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99
- BFH, 19.11.2003 - I R 57, 58/02, I R 57/02, I R 58/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 12.06.2003 - C-234/01
Gerritse - "Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
Unterstellt, sie wäre zu bejahen, so wäre sie jedenfalls durch die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung überholt (s. Grams/ Molenaar, IStR 2003, 461; vgl. auch Schnitger, ebenda): Wie der EuGH nunmehr durch Urteil vom 12. Juni 2003 Rs. C-234/01 "Gerritse" (BStBl II 2003, 859) entschieden hat, stehen Artikel des EG-Vertrages einer nationalen Vorschrift nicht entgegen, wonach in der Regel die Einkünfte Gebietsfremder einer definitiven Besteuerung zu einem einheitlichen Steuersatz von 25 v.H. durch Steuerabzug unterliegen, während die Einkünfte Gebietsansässiger nach einem progressiven Steuertarif mit einem Grundfreibetrag besteuert werden, sofern der Steuersatz von 25 v.H. nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den betroffenen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrages in Höhe des Grundfreibetrages ergeben würde.Die zugrunde liegenden Erwägungen für die Versagung des Freibetrages --der diesem innewohnende Sozialzweck, welcher es rechtfertigt, den Freibetrag in der Regel Steuerinländern vorzubehalten und deren Existenzminimum zu sichern (vgl. ausdrücklich EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859 Rz. 48)-- erzwingen im Gegenteil eine gleiche steuerliche Behandlung.
dd) Diese Rechtsfolge der Nichtgewährung des Grundfreibetrages ergibt sich unmittelbar aus dem EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859.
Es ist folglich nicht erforderlich, eine Gleichbehandlung dadurch sicherzustellen, dass in dem einen wie in dem anderen Fall der Grundfreibetrag entgegen den insoweit eindeutigen gesetzlichen Regelungen mittels verfassungskonformer Regelungsanalogie gewährt wird (anders insoweit jedoch FG Berlin, Urteil vom 25. August 2003 9 K 9312/99, IStR 2003, 740, im Anschluss an das EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859 für den durch Steuerabzug besteuerten beschränkt Steuerpflichtigen).
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
Das ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 27. Juni 1996 Rs. C-107/94 "Asscher" (Slg. 1996, I-3089, 3124), welches die unmittelbare Nichtanwendung des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 1997 nach sich ziehe.aa) Der EuGH, dem die Auslegung des Gemeinschaftsrechts vorbehalten ist, hat in seinem Urteil in Slg. 1996, I-3089, 3124 entschieden, dass es einem Mitgliedsstaat verwehrt ist, auf einen Angehörigen eines Mitgliedsstaates, der eine selbständige Erwerbstätigkeit im Gebiete dieses Staates und daneben eine andere selbständige Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat, in dem er auch wohnt, ausübt, einen Einkommensteuersatz anzuwenden, der höher ist, als derjenige, der für Gebietsansässige gilt, die die gleiche Tätigkeit ausüben, wenn kein objektiver Unterschied in der Situation dieses Steuerpflichtigen und derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen und der diesen gleichgestellten Personen besteht, der geeignet wäre, eine solche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.
Wegen der Gründe im Einzelnen wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Urteil in Slg. 1996, I-3089, 3124 Bezug genommen.
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
Sie ist damit geklärt, so dass es einer abermaligen Vorlage an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG nicht bedarf (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 "CILFIT", EuGHE 1982, 3415).
- FG Berlin, 25.08.2003 - 9 K 9312/99
Besteuerung selbständiger, beschränkt steuerpflichtiger Künstler im Inland
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
Es ist folglich nicht erforderlich, eine Gleichbehandlung dadurch sicherzustellen, dass in dem einen wie in dem anderen Fall der Grundfreibetrag entgegen den insoweit eindeutigen gesetzlichen Regelungen mittels verfassungskonformer Regelungsanalogie gewährt wird (anders insoweit jedoch FG Berlin, Urteil vom 25. August 2003 9 K 9312/99, IStR 2003, 740, im Anschluss an das EuGH-Urteil in BStBl II 2003, 859 für den durch Steuerabzug besteuerten beschränkt Steuerpflichtigen). - FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 2204/02
Progressionsvorteil; Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
- Die Urteile des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Juli 2002 17 K 4956/99 E sowie 17 K 2204/02 E, deren Leitsätze in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1309 wiedergegeben sind, stimmen weitgehend mit dem Urteil desselben FG vom 15. Juli 2002 17 K 206/99 E, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1316, EFG 2002, 1309 (nur Leitsatz) überein. - FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 4956/99
Europarechtswidrigkeit der Anwendung der Mindeststeuersatz-Regel auf Einkünfte …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
- Die Urteile des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Juli 2002 17 K 4956/99 E sowie 17 K 2204/02 E, deren Leitsätze in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1309 wiedergegeben sind, stimmen weitgehend mit dem Urteil desselben FG vom 15. Juli 2002 17 K 206/99 E, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1316, EFG 2002, 1309 (nur Leitsatz) überein. - FG Düsseldorf, 15.07.2002 - 17 K 206/99
Mindeststeuersatz; EG-Vertrag; Doppelbesteuerung; Beschränkte Steuerpflicht; …
Auszug aus BFH, 19.11.2003 - I R 57/02
- Die Urteile des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 15. Juli 2002 17 K 4956/99 E sowie 17 K 2204/02 E, deren Leitsätze in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1309 wiedergegeben sind, stimmen weitgehend mit dem Urteil desselben FG vom 15. Juli 2002 17 K 206/99 E, abgedruckt in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2003, 1316, EFG 2002, 1309 (nur Leitsatz) überein.
- BFH, 10.01.2007 - I R 87/03
Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen …
Der Senat hat bereits durch Urteile in BFHE 204, 449, BStBl II 2004, 773 sowie vom 19. November 2003 I R 57, 58/02 (BFH/NV 2004, 766) entschieden, dass dieser Freibetrag einem beschränkt Steuerpflichtigen auch bei Durchführung einer Steuerveranlagung weder aus Gründen des Gemeinschaftsrechts noch aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Gleichbehandlung (gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) mit Arbeitnehmern, die eine entsprechende künstlerische Tätigkeit ausüben, einzuräumen wäre. - BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07
Nichtannahmebeschluss: Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus …
Rn. 13 Wie der Bundesfinanzhof zutreffend ausgeführt hat (BFH, Urteil vom 19. November 2003 - I R 57, 58/02 -, BFH/NV 2004, 766), verfügen im Inland beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer regelmäßig allein über Lohneinkünfte im Tätigkeitsstaat, so dass die Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse im Wohnsitzstaat mangels ausreichender steuerpflichtiger Einkünfte dort oftmals scheitert. - FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 1802/09
Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG 1997/1999 …
- BFH, 19.11.2003 - I R 58/02 I R 57/02 I R 58/02.
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11
Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und Unionsrecht
Genau dies geschieht jedoch nunmehr durch § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG, weshalb vergleichbare Regelungen auch von der Rechtsprechung des BFH jeweils als mit dem Unionsrecht vereinbar angesehen worden sind (…z.B. BFH-Urteile vom 27. Juli 2011 I R 56/10, BFH/NV 2012, 181, unter II.2.e;… BFH-Beschluss vom 19. November 2008 I B 90/08, BFH/NV 2009, 393; vom 10. Januar 2007 I R 87/03 --Nachfolgeentscheidung Gerritse--, BFHE 216, 312, BStBl II 2008, 22; vom 19. November 2003 I R 58/02, BFH/NV 2004, 766; vom 19. November 2003 I R 34/02, BFHE 204, 449, BStBl II 2004, 773).
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