Rechtsprechung
| BFH, 31.07.1991 - I R 57/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19)
- BFH, 17.05.1995 - I R 147/93
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der …
- BFH, 05.02.1992 - I R 127/90
Einkommensbegriff des § 47 Abs. 2 S. I KStG
Unter dem Einkommen i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 KStG 1984 kann nur entweder das Einkommen i. S. des § 8 Abs. 1 KStG 1984 (§ 2 Abs. 4 EStG) oder das zu versteuernde Einkommen i. S. des § 23 Abs. 1 KStG 1984 (§ 2 Abs. 5 EStG) verstanden werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 1991 I R 57/90, das nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt ist). - BFH, 14.07.2004 - I R 16/03
Ausschüttungsbelastung bei vGA
b) Dementsprechend hat der Senat entschieden (vgl. Urteile vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200; vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311), dass bei der Passivierung von Verbindlichkeiten eine "andere Ausschüttung" zu verneinen ist, solange nicht die der Vermögensminderung entsprechenden Werte mit der Zahlung oder mit dem Untergang des entsprechenden Teils der Verbindlichkeit in anderer Weise (Aufrechnung, Erlass, Schuldumwandlung usw.) i.S. des § 27 Abs. 1 KStG a.F. abfließen; der Ausweis einer Verpflichtung als solcher reicht nicht aus (Senatsurteil in BFHE 151, 560, BStBl II 1988, 460; Abschn. 77 Abs. 6 Satz 3 KStR 1995).
- BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94
Der unentgeltliche Erwerb einzelner Anteile von einem wesentlich Beteiligten …
Da der erkennende Senat - ebenso bereits das FG - daran gehindert ist, die Kläger gegenüber dem Zustand vor Klageerhebung schlechter zu stellen (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Urteile vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200, 201; vom 18. Dezember 1970 VI R 313/68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591, 593, m. w. N.;… von Groll/Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 96 Rz. 5), bedarf es im Revisionsverfahren keiner Zurückverweisung. - BFH, 07.11.2001 - I R 11/01
Ausschüttungsbelastung
Der Erlass eines Gewinnanspruchs führt indessen zum Abfluss des betreffenden Betrags bei der Gesellschaft (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200), so dass das FG auch hinsichtlich der Ausschüttung an J einen Abfluss bei der Klägerin rechtsfehlerfrei bejaht hat. - FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10
Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung …
Der Abfluss der der Vermögensminderung entsprechenden Vermögenswerte könne erst dann angenommen werden, wenn der Passivposten als solcher wegfalle (BFH-Urteil vom 31.07.1991, BFH/NV 1992, 200). - FG München, 20.07.2023 - 5 K 1966/19
Zurechnung von Prostitutionsumsätzen
Da das Gericht die Rechtsposition der Klägerin gegenüber der Einspruchsentscheidung nicht verschlechtern darf (BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200), war die Klage abzuweisen. - FG München, 04.05.2011 - 3 K 2253/08
Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins, der neben unternehmerischen auch …
Da das Gericht die Rechtsposition des Klägers gegenüber der Einspruchsentscheidung nicht verschlechtern darf (BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200), führte dies gleichfalls zu einer Klageabweisung. - FG München, 17.06.2009 - 3 K 223/06
Steuerschuld für gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer bei sog. Innenumsätzen …
Ob die dem geltend gemachten Vorsteuerabzug zugrunde gelegten Eingangsleistungen nur insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigen, als sie mit steuerbaren Umsätzen der Klägerin an den ZV in Zusammenhang stehen, kann offenbleiben, da das Gericht die Rechtsposition der Klägerin gegenüber der Einspruchsentscheidung nicht verschlechtern darf (BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200). - BFH, 09.03.1994 - VIII S 9/93
Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der für einen Strafgefangenen geltenden …
Unbeschadet des für die Feststellungszeiträume 1979 bis 1984 eingreifenden Verbots der Schlechterstellung im finanzgerichtlichen Verfahren (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO; BFH-Urteil vom 31. Juli 1991 I R 57/90, BFH/NV 1992, 200, 201) gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, daß der Rechtsvorgänger der Beigeladenen zu 3 oder der Kläger nach Errichtung der X- GmbH eine wirksame Vereinbarung atypisch stiller Gesellschaften nachgeholt hätten. - FG Nürnberg, 09.04.2002 - I 139/99
Wertberichtigung einer Gesellschafter-Darlehensforderung als Vermögensminderung …
- FG München, 11.05.2001 - 15 K 2443/95
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Geschäftsführergehalt mit …
- FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95
Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten
- BFH, 29.07.1992 - I R 9/92
Ansatz von Tantiemenrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung bei der …
- FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 103/98
Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Gewinnausschüttung durch die Abführung …
- FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2003 - 3 K 145/00
Teilwertabschreibung auf eine GmbH-Beteiligung; Körperschaftsteuer 1994
- FG München, 20.10.1995 - 8 K 1429/89
Verfahren wegen einheitlicher Gewinnfeststellung einer Kommanditgesellschaft …
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 138/08
Körperschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für die Feststellung des EK 04 …
- FG München, 09.11.1998 - 7 K 1456/96
Abgrenzung von verdeckter Gewinnausschüttung und anderer Ausschüttung bei …
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