Rechtsprechung
| BFH, 10.04.2024 - I R 67/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
AStG § 1 Abs 1, KStG § 8b Abs 3 S 3, FGO § 90 Abs 2, AEUV Art 49, AEUV Art 267, FGO § 121 S 1
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
- rechtsinformationen.bund.de
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 AStG, § 8b Abs 3 S 3 KStG 2002, § 90 Abs 2 FGO, Art 49 AEUV, Art 267 AEUV
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen - IWW
§ 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 118 Abs. 2 FGO, § 8b Abs. 3 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes, § 1 Abs. 1 AStG, § 1 AStG, § 5 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes, § 143 Abs. 2 FGO, § 121 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO
- Betriebs-Berater
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einlagen bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen; Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
- datenbank.nwb.de
Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kapitalüberlassungen an die italienische Tochtergesellschaft - und die Einkünftekorrektur
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entscheidung im schriftlichen Verfahren - nach Zurückverweisung durch das BVerfG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abgrenzung zwischen betrieblich veranlassten Darlehen und gesellschaftlich veranlassten Einlagen im Rahmen der Gewinnermittlung
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AStG § 1 Abs 1 ; DBA ITA Art 9 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 ; OECDMustAbk Art 9 Abs 1
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AStG § 1 Abs 1, OECDMustAbk Art 9 Abs 1, DBA ITA Art 9, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2
Doppelbesteuerung, Außensteuerrecht, Darlehen, Teilwertabschreibung, Fremdvergleich, Sperrwirkung
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.08.2018 - 2 K 1744/16
- BFH, 14.08.2019 - I R 34/18
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
- BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Papierfundstellen
- BB 2024, 1558 (Ls.)
- NZG 2024, 1570
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BFH, 14.08.2019 - I R 34/18
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.08.2019 I R 14/18 - …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Rn. 4 Der Senat hat auf die Revision des FA mit Urteil vom 14.08.2019 - I R 34/18 (BFH/NV 2020, 757) die FG-Entscheidung aufgehoben und die Klage abgewiesen.Rn. 10 b) Das FA hat zu Recht gerügt, dass sich die Vorinstanz, die von einer Darlehenshingabe ausgegangen ist, zu dieser entscheidungserheblichen Abgrenzungsfrage weder rechtlich geäußert noch hierzu ausreichende tatsächliche Feststellungen getroffen hat (s. bereits II.1. [Rz 8] der Gründe des aufgehobenen Urteils vom 14.08.2019 - I R 34/18, BFH/NV 2020, 757); daher fehlt auch die gebotene, allein dem Tatgericht obliegende Gesamtwürdigung der festgestellten Einzeltatsachen.
Zwar wurden die Verzichtserklärungen vor Ergehen des aufgehobenen Senatsurteils vom 14.08.2019 - I R 34/18 (BFH/NV 2020, 757) abgegeben.
Vielmehr ist das Revisionsverfahren nach Aufhebung des Senatsurteils vom 14.08.2019 - I R 34/18 (BFH/NV 2020, 757) und Zurückverweisung der Sache durch das BVerfG wieder in dem prozessualen Stand, in dem es vor Erlass des aufgehobenen Senatsurteils war.
- BFH, 13.01.2022 - I R 15/21
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Für diese Abgrenzung sind nur objektiv überprüfbare Umstände heranzuziehen; im Übrigen ist von den fremdüblichen Voraussetzungen einer Darlehensgewährung auszugehen (vgl. zum Ganzen Senatsurteile vom 17.12.2014 - I R 23/13, BFHE 248, 170, BStBl II 2016, 261; vom 13.01.2022 - I R 15/21, BFHE 276, 1, BStBl II 2023, 675).Rn. 15 bb) Im Falle der Ausbuchung einer betrieblich veranlassten Darlehensforderung hängt die Steuerwirksamkeit der Teilwertabschreibung indes davon ab, ob die Voraussetzungen für eine Einkünftekorrektur gemäß § 1 Abs. 1 AStG erfüllt sind und eine nach nationalrechtlichen Maßstäben durchzuführende Einkünftekorrektur mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist (vgl. dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 13.01.2022 - I R 15/21, BFHE 276, 1, BStBl II 2023, 675, m.w.N.).
- FG Hessen, 29.08.2018 - 2 K 1744/16
Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibung auf …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29.08.2018 - 2 K 1744/16 aufgehoben.Rn. 3 Die Klage hatte Erfolg (Urteil des Hessischen Finanzgerichts --FG-- vom 29.08.2018 - 2 K 1744/16, Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1363).
- BFH, 31.08.2010 - VIII R 36/08
Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Denn diese Rechtsprechung betrifft andere prozessuale Konstellationen (zum Beispiel --jeweils nach erklärtem Verzicht-- die Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines Erörterungstermins unter Anordnung des persönlichen Erscheinens, den Erlass einer Aufklärungsanordnung, die Erteilung rechtlicher Hinweise oder eine erneute Anfrage hinsichtlich eines Verzichts) und beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass eine Verzichtserklärung dadurch wirkungslos wird, dass das Gericht selbst den Beteiligten gegenüber zum Ausdruck bringt, dass es eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein durch den früher erklärten Verzicht nicht mehr für hinreichend legitimiert ansieht (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2010 - VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126; BFH-Beschlüsse vom 10.03.2011 - VI B 147/10, BFHE 232, 322, BStBl II 2011, 556;… vom 04.08.2016 - X B 145/15, BFH/NV 2016, 1744; je m.w.N.). - BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Umbau- und Modernisierungsaufwendungen als Anschaffungskosten, wenn mit dem …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Es ist so zu verfahren, als habe es sowohl das "erste" Senatsurteil als auch die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung nicht gegeben (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14.08.1980 - V R 142/75, BFHE 131, 440, BStBl II 1981, 71; vom 17.12.1996 - IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; vom 18.02.1997 - IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409 - jeweils zur im Grundsatz vergleichbaren Situation der Einheitlichkeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens nach Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO). - BFH, 10.03.2011 - VI B 147/10
Wirkungsloser Verzicht auf mündliche Verhandlung - Auslegung und Wirkung der …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Denn diese Rechtsprechung betrifft andere prozessuale Konstellationen (zum Beispiel --jeweils nach erklärtem Verzicht-- die Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines Erörterungstermins unter Anordnung des persönlichen Erscheinens, den Erlass einer Aufklärungsanordnung, die Erteilung rechtlicher Hinweise oder eine erneute Anfrage hinsichtlich eines Verzichts) und beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass eine Verzichtserklärung dadurch wirkungslos wird, dass das Gericht selbst den Beteiligten gegenüber zum Ausdruck bringt, dass es eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein durch den früher erklärten Verzicht nicht mehr für hinreichend legitimiert ansieht (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2010 - VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126; BFH-Beschlüsse vom 10.03.2011 - VI B 147/10, BFHE 232, 322, BStBl II 2011, 556;… vom 04.08.2016 - X B 145/15, BFH/NV 2016, 1744; je m.w.N.). - BFH, 04.08.2016 - X B 145/15
Berichtigung des FG-Urteils durch den BFH bei Aufhebung und Zurückverweisung - …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Denn diese Rechtsprechung betrifft andere prozessuale Konstellationen (zum Beispiel --jeweils nach erklärtem Verzicht-- die Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder die Anberaumung eines Erörterungstermins unter Anordnung des persönlichen Erscheinens, den Erlass einer Aufklärungsanordnung, die Erteilung rechtlicher Hinweise oder eine erneute Anfrage hinsichtlich eines Verzichts) und beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass eine Verzichtserklärung dadurch wirkungslos wird, dass das Gericht selbst den Beteiligten gegenüber zum Ausdruck bringt, dass es eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein durch den früher erklärten Verzicht nicht mehr für hinreichend legitimiert ansieht (vgl. BFH-Urteil vom 31.08.2010 - VIII R 36/08, BFHE 231, 1, BStBl II 2011, 126; BFH-Beschlüsse vom 10.03.2011 - VI B 147/10, BFHE 232, 322, BStBl II 2011, 556; vom 04.08.2016 - X B 145/15, BFH/NV 2016, 1744; je m.w.N.). - BFH, 18.02.1997 - IX R 63/95
§ 100 Abs. 3 FGO (Kassation ohne Sachentscheidung) im zweiten Rechtsgang nicht …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Es ist so zu verfahren, als habe es sowohl das "erste" Senatsurteil als auch die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung nicht gegeben (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14.08.1980 - V R 142/75, BFHE 131, 440, BStBl II 1981, 71; vom 17.12.1996 - IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; vom 18.02.1997 - IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409 - jeweils zur im Grundsatz vergleichbaren Situation der Einheitlichkeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens nach Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO). - BFH, 14.08.1980 - V R 142/75
Übergangsbestimmung
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Es ist so zu verfahren, als habe es sowohl das "erste" Senatsurteil als auch die Aufhebung des Urteils und die Zurückverweisung nicht gegeben (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 14.08.1980 - V R 142/75, BFHE 131, 440, BStBl II 1981, 71; vom 17.12.1996 - IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348; vom 18.02.1997 - IX R 63/95, BFHE 182, 287, BStBl II 1997, 409 - jeweils zur im Grundsatz vergleichbaren Situation der Einheitlichkeit des erstinstanzlichen Klageverfahrens nach Zurückverweisung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO). - BVerfG, 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende …
Auszug aus BFH, 10.04.2024 - I R 67/23
Auf dieser Grundlage ist auch von einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in diesem Streitfall abzusehen (s. allgemein zur Vorlageverpflichtung im Zusammenhang mit § 1 AStG BVerfG-Beschluss vom 04.03.2021 - 2 BvR 1161/19, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2021, 504). - BFH, 17.12.2014 - I R 23/13
Sperrwirkung von Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 …
- BFH, 10.11.2005 - IV R 13/04
Keine Teilwertabschreibung eigenkapitalersetzender Darlehen wegen …
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 …
- BFH, 06.11.2003 - IV R 10/01
Teilwertabschreibung im Falle einer Betriebsaufspaltung
- BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04
Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten
- BFH, 27.04.1999 - III R 21/96
Haftung bei Subventionsbetrug
- BFH, 24.04.2024 - I R 11/23
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen - Teilweise …
Rn. 43 4. Angesichts der tatsächlichen Ungewissheit, ob die Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG auf die streitigen Währungskursverluste bereits durch einen "Escape" nach § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG ausgeschlossen ist, sieht der Senat von einer Prüfung ab, ob --und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen-- das Unionsrecht dazu führt, Währungskursverluste aus dem Anwendungsbereich des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG auszunehmen (vgl. auch Senatsurteile vom 09.06.2021 - I R 32/17, BFHE 273, 475, BStBl II 2023, 686; vom 13.01.2022 - I R 15/21, BFHE 276, 1, BStBl II 2023, 675; vom 10.04.2024 - I R 67/23, juris, jeweils zu § 1 Abs. 1 des Außensteuergesetzes). - FG Saarland, 25.09.2024 - 1 K 1258/18
Einkünfteberichtigung bei nicht fremdvergleichskonformen geschäftlichen Vorgängen …
Für diese Abgrenzung sind nur objektiv überprüfbare Umstände heranzuziehen; im Übrigen ist von den fremdüblichen Voraussetzungen einer Darlehensgewährung auszugehen (BFH vom 10. April 2024 I R 67/23, juris m.w.N.).
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