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Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2011 - I R 94/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2118
BFH, 05.10.2011 - I R 94/10 (https://dejure.org/2011,2118)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2011 - I R 94/10 (https://dejure.org/2011,2118)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - I R 94/10 (https://dejure.org/2011,2118)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut - "Richtigkeit" eines Bilanzansatzes - Behandlung im Privatvermögen - Formeller Bilanzenzusammenhang - Durchführung eines Feststellungsverfahrens

  • openjur.de

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut; "Richtigkeit" eines Bilanzansatzes; Behandlung im Privatvermögen; Formeller Bilanzenzusammenhang; Durchführung eines Feststellungsverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    AO § 180 Abs 2, EStG § ... 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 11 Abs 2, WoEigG § 10 Abs 6, WoEigG § 10 Abs 7, WoEigG § 21 Abs 5 Nr 4, EStG § 5 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 11 Abs 2, AO § 5, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut - "Richtigkeit" eines Bilanzansatzes - Behandlung im Privatvermögen - Formeller Bilanzenzusammenhang - Durchführung eines Feststellungsverfahrens

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut - "Richtigkeit" eines Bilanzansatzes - Behandlung im Privatvermögen - Formeller Bilanzenzusammenhang - Durchführung eines Feststellungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 180 Abs 2 AO, § 5 Abs 1 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 11 Abs 2 EStG 1997, § 10 Abs 6 WoEigG
    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut - "Richtigkeit" eines Bilanzansatzes - Behandlung im Privatvermögen - Formeller Bilanzenzusammenhang - Durchführung eines Feststellungsverfahrens

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellungen ist bilanziell zu aktivierendes Wirtschaftsgut

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 180 Abs. 2; EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Nr. § 11 Abs. 2; WEG § 10 Abs. 6 und 7, § 21 Abs. 5 Nr. 4
    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut

  • Betriebs-Berater

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beteiligung an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5 Nr. 4; EStG § 11 Abs. 2
    Aktivierung der Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen durch einen bilanzierenden Gewerbetreibenden für eine Eigentumswohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beteiligung an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung als Wirtschaftsgut

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aktivierung der Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen durch einen bilanzierenden Gewerbetreibenden für eine Eigentumswohnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einzahlung in eine Instandhaltungsrückstellung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 367
  • NJW-RR 2012, 527
  • NZM 2012, 125
  • ZMR 2012, 914
  • BB 2012, 377
  • DB 2012, 205
  • BStBl II 2012, 244
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen - …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Dieser Grundsatz greift aber unabhängig davon, ob an ihm festzuhalten ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 7. April 2010 I R 77/08, BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739), im Streitfall nicht ein.

    Es besteht deshalb kein Grund, das Verfahren entsprechend der Anregung der Klägerin gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH über den Vorlagebeschluss des Senats in BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739 auszusetzen.

  • BFH, 09.12.2008 - IX B 124/08

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Diese Beurteilung hat der BFH auch für die Rechtslage nach der Einführung des § 10 Abs. 6 und 7 WEG im Jahr 2007 (vgl. Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26. März 2007, BGBl I 2007, 370) bestätigt (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2008 IX B 124/08, BFH/NV 2009, 571).

    Sie beruht im Kern darauf, dass anderenfalls die in die Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden müssten, wenn sie tatsächlich später zur Finanzierung von Herstellungskosten verwendet werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 571).

  • BFH, 26.01.1988 - IX R 119/83

    Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, muss die Finanzbehörde über die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 5 AO) entscheiden (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 119/83, BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577).

    Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577;… BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).

  • BFH, 09.10.1991 - II R 20/89

    Guthaben in der Instandhaltungsrückstellung ist keine grunderwerbsteuerrechtliche …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Denn zum einen vermittelt sie einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen aus der Instandhaltungsrückstellung (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1991 II R 20/89, BFHE 165, 548, 550, BStBl II 1992, 152, 153).

    Schließlich hat das FG ohne Rechtsfehler angenommen, dass in diesem Fall ein Erwerber des Betriebs der Beteiligung an der Rückstellung einen eigenständigen Wert zumessen wird, da er in derselben Weise wie zuvor der Veräußerer von ihr profitiert (BFH-Urteil in BFHE 165, 548, 550, BStBl II 1992, 152, 153) und diesen Vorteil bei marktgerechtem Verhalten im Rahmen des Kaufpreises für den Betrieb abgelten würde.

  • BFH, 21.10.2005 - IX B 144/05

    Abzugszeitpunkt bei der Instandhaltungsrücklage

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Rn. 14 a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind, wenn der Eigentümer einer Eigentumswohnung diese zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, die von ihm in eine Instandhaltungsrückstellung eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Eigentümergemeinschaft als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil in BFHE 152, 471, BStBl II 1988, 577; BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2005 IX B 144/05, BFH/NV 2006, 291).
  • BFH, 08.10.2008 - I R 61/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahe stehende …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Letzteres folgt aus den Regeln zum "formellen Bilanzenzusammenhang", die in der gefestigten Rechtsprechung des BFH verankert sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928;… Wied in Blümich, a.a.O., § 4 EStG Rz 948, m.w.N.) und auch im Anwendungsbereich des § 5 EStG gelten (Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62;… Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2008 I B 3/08, BFH/NV 2009, 374).
  • BFH, 19.05.2010 - I R 65/09

    Rechnungsabgrenzung für Kfz-Steueraufwand - Berichtigung eines objektiv falschen …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Es trifft zwar zu, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung "richtig" ist, wenn und soweit die bilanzrechtliche Lage im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ungeklärt ist (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 19. Mai 2010 I R 65/09, BFHE 230, 25, BStBl II 2010, 967, m.w.N.).
  • BFH, 13.06.2006 - I R 58/05

    Nachträgliche Berücksichtigung einer Rückstellung - verdeckte Gewinnausschüttung …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Letzteres folgt aus den Regeln zum "formellen Bilanzenzusammenhang", die in der gefestigten Rechtsprechung des BFH verankert sind (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; vom 13. Juni 2006 I R 58/05, BFHE 213, 559, BStBl II 2006, 928;… Wied in Blümich, a.a.O., § 4 EStG Rz 948, m.w.N.) und auch im Anwendungsbereich des § 5 EStG gelten (Senatsurteil vom 8. Oktober 2008 I R 61/07, BFHE 223, 131, BStBl II 2011, 62;… Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2008 I B 3/08, BFH/NV 2009, 374).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Selbst wenn dieser Anspruch zivilrechtlich erst in der Folgezeit entstehen sollte, ist seine Entstehung zumindest hinreichend sicher und --durch die voraufgegangenen Einzahlungen-- in der Vergangenheit wirtschaftlich verursacht, was für seine Aktivierung im Grundsatz genügt (Senatsurteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, 231, BStBl II 2003, 400, 401, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" …

    Auszug aus BFH, 05.10.2011 - I R 94/10
    Rn. 10 a) Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Wirtschaftsgüter alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, 148, BStBl II 2011, 406; Buciek in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 304 ff., m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.09.2010 - 8 K 8104/07

    Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen nach dem WoEigG; Vertrauensschutz …

  • BFH, 07.10.2008 - I B 3/08

    Formeller Bilanzenzusammenhang gilt auch im Anwendungsbereich des § 5 EStG - …

  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Gleichwohl ist das Feststellungsverfahren nach der Rechtsprechung des BFH nicht vorgreiflich, wenn von dessen Durchführung abgesehen wird, und sich Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung weder aus dem Vortrag der Beteiligten noch aus dem sonstigen Akteninhalt ergeben (BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, unter II.1.).
  • BFH, 16.09.2020 - II R 49/17

    Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

    Gleichwohl stelle die Beteiligung des Wohnungseigentümers an der Instandhaltungsrücklage ein bilanzierungspflichtiges Wirtschaftsgut dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Wirtschaftsgüter alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potentiellen Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert haben (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367; BFH-Urteil vom 30. September 2010 IV R 28/08, BFHE 231, 144, 148, BStBl II 2011, 406; Blümich/Buciek, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 5 EStG Rz 304 ff., m.w.N.).

    Für die Bejahung der Verkehrsfähigkeit reicht das bereits aus (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367).

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges …

    Rn. 30 In neueren Entscheidungen wird das Erfordernis der Mehrjährigkeit bzw. Längerfristigkeit des Vorteils entweder gar nicht mehr erwähnt (BFH-Entscheidungen vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter C.II.3.; in BFHE 222, 265, BStBl II 2008, 960, unter II.1.c, und vom 5. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, unter II.2.a) oder mit der Einschränkung versehen, "in der Regel" müsse der Vorteil eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1990 IV R 3/89, BFHE 163, 126, BStBl II 1991, 346, unter 1.b aa;… vom 9. Juli 2002 IX R 29/98, BFH/NV 2003, 21, unter II.1.a;… vom 20. März 2003 IV R 27/01, BFHE 202, 256, BStBl II 2003, 878, unter 2.a, und in BFH/NV 2006, 1812, unter II.1.b).
  • FG Köln, 21.06.2023 - 2 K 158/20

    Berücksichtigen der aktivierten Beiträge zu Instandhaltungsrückstellungen i.R.d. …

    Rn. 6 Zur Begründung führte der Beklagte aus, die Beteiligung der Klägerin an den von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeten Instandhaltungsrückstellungen sei ein Wirtschaftsgut, das in der Bilanz des Streitjahres mit den von der Klägerin eingezahlten und noch nicht verbrauchten Beträgen aktiviert werden müsse, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 05.10.2011, I R 94/10, eindeutig ergebe.

    Dieser Rechtsgedanke sei nach dem BFH-Beschluss vom 05.10.2011, I R 94/10, auch zwingend auf bilanzierende Steuerpflichtige zu übertragen.

    Rn. 11 Der BFH habe die Instandhaltungsrückstellung bislang als ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut "Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung", das den geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen aus der Instandhaltungsrückstellung ausweise, behandelt (BFH vom 05.10.2011, I R 94/10).

    Rn. 26 b. Zur (ertragsteuerlichen) bilanziellen Behandlung einer Beteiligung eines Wohnungseigentümers an einer solchen Instandhaltungsrückstellung hat der BFH am 05.10.2011 (I R 94/10, BStBl. II 2012, 244) entschieden, dass ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren muss.

    Die Zuweisungsentscheidung in § 10 Abs. 7 WEG 2007, wonach "das Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehört", beantwortet nicht die nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG allein maßgebliche Frage, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Steuerpflichtige Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung tätigt (vgl. BFH vom 09.12.2008 IX B 124/08, BFH/NV 2009, 571 sowie zum Ganzen: BFH vom 05.10.2011, I R 94/10, BStBl. II 2012, 244).

  • FG Köln, 17.10.2017 - 5 K 2297/16

    Grunderwerbsteuer: Minderung der Bemessungsgrundlage um die übernommene …

    Zudem habe der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 05.10.2011 I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, entschieden, dass die Beteiligung eines Wohnungseigentümers an der Instandhaltungsrücklage ein Wirtschaftsgut darstelle, das bei bilanzierenden Wohnungseigentümern als Forderung auszuweisen sei.

    Die Auffassung des Beklagten widerspreche auch dem BFH-Beschluss vom 05.10.2011 I R 94/10.

  • BFH, 15.01.2026 - IV R 19/23

    Aktivierung der Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung

    Nach der Rechtsprechung gehören dazu Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten oder Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung der Kaufmann sich etwas kosten lässt, die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind, in der Regel eine Nutzung für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und zumindest mit dem Betrieb übertragen werden können (z.B. BFH-Urteil vom 10.03.2016 - IV R 41/13, BFHE 253, 337, BStBl II 2016, 984, Rz 26; BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 10).

    Daher ist die Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung als Wirtschaftsgut anzusehen (so bereits BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244).

    Die Anschaffungskosten entsprechen regelmäßig den geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen (BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 11).

    Denn die Überlegung, die im Bereich der Überschusseinkünfte zur Versagung des Werbungskostenabzugs führt, gilt für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich gleichermaßen (vgl. BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 15).

  • BFH, 14.01.2025 - IX R 19/24

    Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind …

    Rn. 15 Im Einklang mit diesen Rechtsgrundsätzen hat der I. Senat des BFH für einen bilanzierenden Wohnungsvermieter entschieden, dass die Zuführung zu einer Erhaltungsrücklage als Wirtschaftsgut zu aktivieren sei und daher keine sofort abziehbare Betriebsausgabe darstelle (BFH-Beschluss vom 05.10.2011 - I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rz 10, 14 ff.; ebenso FG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 2 K 158/20, Rz 24 ff., Revision anhängig unter IV R 19/23).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 6 K 1973/10

    Zur Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und …

    Sie sind zwar mit ihrer Einzahlung beim Eigentümer nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen, gehören aber aus steuerrechtlicher Sicht nach wie vor zu seinem Vermögensbereich (BFH Beschluss vom 5. Oktober 2011, I R 94/10, BStBl. II 2012, 244).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2015 - 6 K 307/13

    Leasing von Luftfahrzeugen: Aktivierung des Erstattungsanspruchs für künftige …

    Die für ihre Entstehung wesentliche wirtschaftliche Ursache ist jedoch nicht bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden (vgl. zu diesem Kriterium: BFH Beschluss vom 05. Oktober 2011 I R 94/10, BFHE 235, 367, BStBl II 2012, 244, Rn. 10), denn die Durchführung der Wartungsarbeiten stand zum Bilanzstichtag noch aus.
  • BFH, 08.10.2012 - IX B 131/12

    Werbungskostenabzug von Beiträgen zur Instandhaltungsrücklage

  • BFH, 21.08.2014 - I B 119/13

    Grundsätzliche Bedeutung einer die Aktivierung von Bestandsprovisionen …

  • FG Nürnberg, 12.03.2024 - 1 K 866/23

    Entstehen von Werbungskosten mit Zuführung zur Instandhaltungsrücklage nach …

  • FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1065/16

    Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

  • FG München, 07.08.2012 - 10 K 420/11

    Feststellung des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Darlehenszinsen und …

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