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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.10.2005 | BGH, 14.06.2006

Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,48
BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04 (1) (https://dejure.org/2006,48)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LOTTO

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3

  • markenmagazin:recht

    § 8 MarkenG
    LOTTO

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    "LOTTO"

    Ein Begriff, der ein Produkt der Gattung nach glatt beschreibt, ist nur dann als Marke im Verkehr durchgesetzt, wenn ein weit überwiegender Teil der angesprochenen Verkehrskreise darin einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft des Produkts erblickt, § 8 Abs. 2 Nr. 2, ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "LOTTO": keine Marke für Lotteriespiele - Im Streit mit einem Wettanbieter um die Marke zieht der Deutsche Lottoblock den Kürzeren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    "Lotto" nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    DPMA: Wortbildmarke "Lotto mit Kleebatt" zu löschen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Lotto" nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    LOTTO ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Â"LOTTOÂ" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.1.2006)

    "Lotto" ist Gattungsbegriff und keine Marke // Gericht bestätigt Löschung durch Markenamt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3282
  • GRUR 2006, 760
 
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Wird zitiert von ... (166)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee - Richtlinie 89/104/EWG - Marken - Geographische …

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    aa) Die Frage, ob eine Marke infolge von Benutzung Unterscheidungskraft i.S. des Art. 3 Abs. 3 MarkenRL oder - was auf dasselbe hinausläuft - nach § 8 Abs. 3 MarkenG Verkehrsdurchsetzung erlangt hat, ist aufgrund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beantworten, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die fragliche Dienstleistung als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Leistung damit von den Leistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH, Urt. v. 4.5.1999 - C-108/97 u. C-109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Tz 54 - Windsurfing Chiemsee).

    So ist der Senat für die Durchsetzung des Wortzeichens "Kinder", das die Abnehmerkreise der in Rede stehenden Süßwaren glatt beschreibt, von der Notwendigkeit einer nahezu einhelligen Verkehrsbekanntheit ausgegangen (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder) und hat sich dabei darauf gestützt, dass auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach der Art der fraglichen Bezeichnung zu unterscheiden ist (EuGH GRUR 1999, 723 Tz 50 - Windsurfing Chiemsee).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    So ist der Senat für die Durchsetzung des Wortzeichens "Kinder", das die Abnehmerkreise der in Rede stehenden Süßwaren glatt beschreibt, von der Notwendigkeit einer nahezu einhelligen Verkehrsbekanntheit ausgegangen (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder) und hat sich dabei darauf gestützt, dass auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach der Art der fraglichen Bezeichnung zu unterscheiden ist (EuGH GRUR 1999, 723 Tz 50 - Windsurfing Chiemsee).

    Dabei kann offen bleiben, ob auch für den Bedeutungswandel des Begriffs "Lotto" - wie im Falle des Begriffs "Kinder" (BGHZ 156, 112, 125 - Kinder) - eine nahezu einhellige Verkehrsbekanntheit (als Herkunftshinweis) zu fordern ist.

  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Bieten im Streitfall im Wesentlichen nur die Markeninhaberinnen ein öffentliches Lottospiel an, liegt es nahe, dass der Verkehr den Gattungsbegriff mit diesem Anbieter in Verbindung bringt, ohne darin zugleich einen Herkunftshinweis zu erblicken (vgl. BGHZ 30, 357, 365 - Nährbier).

    Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier;… BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Denn ein beschreibender Charakter des Begriffs "Lotto" stellt ein Eintragungshindernis dar, gleichgültig ob mögliche Wettbewerber der Markeninhaberinnen derzeit auf diesen Begriff zur Beschreibung ihres Angebots angewiesen sind oder nicht (vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Tz 57 u. 61 - Postkantoor; BGH, Beschl. v. 3.11.2005 - I ZB 14/05 - Casino Bremen, Tz 10).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    a) Das Bundespatentgericht hat mit Recht angenommen, dass den Markeninhaberinnen die Berufung auf eine Durchsetzung ihrer Marke nicht schon deswegen verwehrt ist, weil ihnen in der Vergangenheit eine Monopolstellung zukam, so dass sich eine mögliche Verkehrsdurchsetzung ungestört vom Wettbewerb anderer Anbieter bilden konnte (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.2002 - C-299/99, Slg. 2002, I-5475 = GRUR 2002, 804 Tz 65 - Philips/Remington;… Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 482).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Dabei kann für die Feststellung des im Einzelfall erforderlichen Durchsetzungsgrades nicht von festen Prozentsätzen ausgegangen werden, auch wenn - sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen - die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung nicht unterhalb von 50% angesetzt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 1.3.2001 - I ZB 54/98, GRUR 2001, 1042, 1043 = WRP 2001, 1205 - REICH UND SCHOEN, m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05

    Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen" …

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Denn ein beschreibender Charakter des Begriffs "Lotto" stellt ein Eintragungshindernis dar, gleichgültig ob mögliche Wettbewerber der Markeninhaberinnen derzeit auf diesen Begriff zur Beschreibung ihres Angebots angewiesen sind oder nicht (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.2.2004 - C-363/99, Slg. 2004, I-1619 = GRUR 2004, 674 Tz 57 u. 61 - Postkantoor; BGH, Beschl. v. 3.11.2005 - I ZB 14/05 - Casino Bremen, Tz 10).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Die Beschwerde der Markeninhaberinnen hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen; auf die Beschwerde der Antragstellerin hat es unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde die Löschung der eingetragenen Marke für weitere Waren und Dienstleistungen angeordnet (BPatG GRUR 2004, 685), und zwar für die Ware "Lotteriespiele" sowie für die Dienstleistungen Organisation, Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und anderen Geld- und Glücksspielen; Verteilung von Lotterielosen und sonstigen Teilnahmeunterlagen; Organisation von Rundfunk- und Fernseh- und sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen, Veranstaltung von sportlichen Wettbewerben und sonstigen kulturellen Aktivitäten (im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Lotterien und deren Durchführung).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen …

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener).
  • BGH, 18.01.1974 - I ZB 3/73
    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04
    Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier;… BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim …

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Rn. 31 aa) Die Frage, ob eine Marke sich infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen infolge ihrer Benutzung für die Waren und Dienstleistungen im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beurteilen, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die in Rede stehende Ware als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Ware damit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH…, Urteil vom 4. Mai 1999 - C-108 und 109/97, Slg. 1999, I-2779 = GRUR 1999, 723 Rn. 54 - Windsurfing Chiemsee;… EuGH, GRUR 2014, 776 Rn. 40 f. - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]; BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 Rn. 20 = WRP 2006, 1130 - LOTTO).
  • BGH, 17.09.2026 - I ZB 58/25

    Kein markenrechtlicher Schutz der Farbe Orange für eine Baumarktkette

    Neben den aktuellen Abnehmern sind auch die Personen einzubeziehen, die an den angebotenen Produkten künftig interessiert sein können, ohne sie bisher erworben zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZB 11/04, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 22] = WRP 2006, 1130 - LOTTO;… BGH, GRUR 2014, 1101 [juris Rn. 49] - Gelbe Wörterbücher; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - I ZB 61/13, GRUR 2015, 581 [juris Rn. 40] = WRP 2015, 726 - Langenscheidt-Gelb).

    Bei Waren des Massenkonsums, die der Grundversorgung dienen oder deren gelegentlicher Erwerb - und sei es nur zur Weitergabe an Dritte (…vgl. BGH, GRUR 2015, 581 [juris Rn. 40] - Langenscheidt-Gelb;… Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 14. Aufl., § 8 Rn. 788) - potentiell für jeden in Betracht kommt, zählt die Gesamtbevölkerung zu dem angesprochenen Verkehr (BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 22] - LOTTO; BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - I ZB 88/07, GRUR 2010, 138 [juris Rn. 46] = WRP 2010, 260 - ROCHER-Kugel;… BGH, GRUR 2015, 581 [juris Rn. 40] - Langenscheidt-Gelb;… vgl. auch BGHZ 211, 268 [juris Rn. 102] - Sparkassen-Rot; aA Pflüger, GRUR 2025, 1635, 1641).

    Rn. 31 Zum angesprochenen Verkehr zählen alle Personen, für die der Kauf der in Rede stehenden Ware oder die Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistung in Betracht kommt, und damit auch Personen, die zwar bislang kein Interesse an dem entsprechenden Angebot gezeigt haben, aber künftig daran interessiert sein können (vgl. BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 22] - LOTTO).

    Es hat darauf abgestellt, dass bei jeder Person zumindest künftig ein Bedarf an derartigen Produkten entstehen könne und daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher der Erwägung zugänglich erschienen, diesbezügliche Einzelhandelsdienstleistungen - auch über andere Vertriebswege als einen Baumarkt - in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 22] - LOTTO).

    Rn. 35 Der Senat hat entschieden, dass von den beteiligten Verkehrskreisen im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG solche Teile des Verkehrs auszunehmen sind, die den Kauf der in Rede stehenden Waren oder die Inanspruchnahme der betreffenden Dienstleistungen für sich kategorisch ablehnen (vgl. BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 22 f.] - LOTTO).

    Rn. 51 (1) Für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung kann nicht von festen Prozentsätzen des Zuordnungsgrads der Marke in den beteiligten Verkehrskreisen ausgegangen werden (…EuGH, GRUR 1999, 723 [juris Rn. 52] - Windsurfing Chiemsee [Chiemsee];… GRUR 2014, 776 [juris Rn. 44 und 48] - Oberbank u.a. [Farbmarke Rot]; BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 20] - LOTTO; BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 65/12, GRUR 2014, 483 [juris Rn. 34] = WRP 2014, 438 - test;… BGH, GRUR 2015, 581 [juris Rn. 42 f.] - Langenscheidt-Gelb;… BGHZ 211, 268 [juris Rn. 92] - Sparkassen-Rot).

    Auch wenn im Regelfall die Grenze nicht unter 50 % angesetzt werden kann, können im Einzelfall besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BGH, GRUR 2006, 760 [juris Rn. 20] - LOTTO;… GRUR 2008, 710 [juris Rn. 26] - VISAGE;… GRUR 2014, 483 [juris Rn. 34] - test).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Vielmehr liegt es nahe, dass der Verkehr die betreffende Angabe mit diesem Anbieter in Verbindung bringt, ohne darin zwingend einen Herkunftshinweis zu erblicken (vgl. BGHZ 30, 357, 365 - Nährbier; BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 11/04, Umdruck S. 10 - LOTTO).

    Es ist nicht entscheidend, wie groß die Zahl der Konkurrenten ist, die ein Interesse an der Verwendung der Zeichen oder Angaben haben können, aus denen die Marke besteht (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.2006 - I ZB 11/04, Umdruck S. 8 - LOTTO).

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9222
BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - I ZB 11/04 (https://dejure.org/2005,9222)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04
    Den Rechtsanwälten L. , B. platz , K. , wird Einsicht in die Akten des Bundesgerichtshofs - I ZB 11/04 -, des Bundespatentgerichts - 32 W (pat) 309/02 - und des Deutschen Patent- und Markenamts - 396 38 296 - einschließlich des Löschungsverfahrens gewährt.
  • BGH, 08.03.1983 - X ARZ 6/82

    Rechtsbeschwerdeakte - Antrag auf Akteneinsicht - BGH-Entscheidung

    Auszug aus BGH, 06.10.2005 - I ZB 11/04
    Diese Vorschrift findet auch auf das Rechtsbeschwerdeverfahren Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 8.3.1983 - X ARZ 6/82, GRUR 1983, 365 zu § 99 PatG;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 82 Rdn. 10).
  • BGH, 30.11.2011 - I ZB 56/11

    Schokoladenstäbchen

    Die Vorschrift ist nach § 82 Abs. 3 MarkenG im Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht entsprechend anwendbar; sie gilt auch im Rechtsbeschwerdeverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - I ZB 11/04, BeckRS 2005, 12319 mwN).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2006 - I ZB 11/04 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19173
BGH, 14.06.2006 - I ZB 11/04 (2) (https://dejure.org/2006,19173)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2006 - I ZB 11/04 (2) (https://dejure.org/2006,19173)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - I ZB 11/04 (2) (https://dejure.org/2006,19173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    "LOTTO" ist keine Marke für Lotterieglücksspiele - Deutscher Lottoblock unterliegt im Streit um die Marke "LOTTO" -

Verfahrensgang

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