Rechtsprechung
| BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 45 Abs 1 ZPO
Richterablehnung: Offensichtliche Unbegründetheit eines Ablehnungsgesuchs - Wolters Kluwer
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 69a Abs. 2
Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs mit einer von vornherein untauglichen Begründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 391 (Ls.)
- GRUR-RR 2012, 47 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG…, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412). - BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; vgl. auch Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01, NJW 2005, 3410, 3412). - BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05
Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
- BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227). - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227). - BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73
Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …
Auszug aus BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Über sie kann im Zivilverfahren nicht anders als im Strafprozess (vgl. dort § 26a Abs. 2 i.V. mit Abs. 1 Nr. 2 StPO) unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden werden (BVerfGE 11, 1, 5; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; Beschluss vom 14. November 1991 - I ZB 15/91, NJW 1992, 983, 984 - Greifbare Gesetzwidrigkeit; Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
- BGH, 19.06.2024 - IX ZA 22/23
Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung …
Rn. 8 aa) Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13
Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern …
Rn. 3 a) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 2228/06, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH…, Beschluss vom 28. April 2010 I ZB 7/10, juris Rn. 4; Beschluss vom 20. April 2011 I ZB 41/09, juris Rn. 3).In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2006 2 BvR 836/04, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 I ZB 41/09, juris Rn. 3).
- BGH, 24.03.2015 - VIII ZB 91/14
Weitere Mitwirkung wegen Befangenheit abgelehnter Richter bei eindeutig …
In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN).
- BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bzgl. eines Richters mit einer von …
b) Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 m. w. N.). - BGH, 22.09.2020 - VIII ZB 54/20
Beziehen der Begründung des Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit der Richter auf …
In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN;… vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2). - BGH, 25.04.2017 - VIII ZB 9/17
Ablehnungsgesuch gegen mehrerer Richter ohne nachvollziehbare Begründung
In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist, weil es dazu einer näheren Betrachtung der Umstände des Einzelfalls nicht bedarf (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 f. mwN;… vom 24. März 2015 - VIII ZB 91/14, aaO Rn. 2). - BGH, 09.01.2012 - V ZA 15/11
Begründung der Besorgnis der Befangenheit der Richter mit einer angeblich …
Der Vortrag des Betroffenen erschöpft sich in Vorwürfen gegen eine angeblich verfassungswidrige Justiz in Deutschland, ohne Gründe für eine konkrete Befangenheit der abgelehnten Richter vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3 mwN). - BPatG, 09.06.2020 - 7 W (pat) 10/19
Patentbeschwerdeverfahren - zu einem Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden …
Rn. 10 Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (…vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris). - BGH, 14.12.2011 - IV ZB 17/11
Zurückweisen des Ablehnungsgesuchs gegen einen Urkundsbeamten als unzulässig bei …
Das Ablehnungsgesuch des Antragsgegners gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wegen der Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig zurückgewiesen, weil Ablehnungsgesuche, die wie hier eine von vornherein untaugliche Begründung haben, ebenso wie Ablehnungsgesuche ohne jede Begründung offensichtlich unzulässig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - I ZB 41/09, juris Rn. 3). - BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 15/18
Patentbeschwerdeverfahren - Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen - …
Rn. 11 Über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch konnte der Senat unter Beteiligung der abgelehnten Richter entscheiden (…vgl. Schulte, PatG, 10. Aufl., Rdn. 10 zu § 86; BVerfG NJW 2007, 3771, 3772; BVerfG NJW 2013, 1665; BGH GRUR-RR 2010, 360; BGH GRUR-RR 2011, 391; BGH NJW-RR 2012, 61; BAG NJW 2012, 1531; BFH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - IV B 68/14 - veröffentlicht in juris). - BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 14/18
Patentbeschwerdeverfahren - Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen - …
- BPatG, 27.05.2019 - 7 W (pat) 13/18
Patentbeschwerdeverfahren - Ablehnungsgesuch mit verunglimpfenden Ausführungen - …
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Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2009 - I ZB 41/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei fehlendem Rechtsbeistand
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 78 Abs. 1; ZPO § 321a Abs. 1
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge mangels Anbringung durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - I ZB 41/09
Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 21.3. 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181). - BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05
Anwaltszwang für Anhörungsrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren
Auszug aus BGH, 16.07.2009 - I ZB 41/09
Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschl. v. 18.5. 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017, m.w.N.).
- BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09
Urteilsberichtigung: Postulationszwang für den Antrag auf Berichtigung einer …
Rn. 5 Zum einen wäre die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. - BGH, 25.04.2012 - IX ZR 126/10
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge vor dem BGH bei unterlassener Einlegung …
Das giltauch für die in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, jeweils zur gleichgelagerten Problematik bei der Rechtsbeschwerde). - BGH, 15.04.2015 - I ZB 16/15
Unzulässigkeit einer nicht von einem beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt …
Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 12. März 2015 - I ZB 117/14, [...]).
- BGH, 09.06.2021 - VII ZR 190/19
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge mangels Einlegung durch einen beim BGH …
Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH…, Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10 Rn. 1, juris;… Beschluss vom 22. Juni 2017 - IX ZR 99/16 Rn. 1, BeckRS 2017, 117173; vgl. ferner BGH…, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017, juris Rn. 1; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09 Rn. 1, GuT 2009, 216 zur gleichgelagerten Problematik bei der Rechtsbeschwerde). - BGH, 13.08.2018 - VI ZR 499/16
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
Zum einen ist die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421; BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden. - BGH, 12.03.2015 - I ZB 117/14
Unzulässigkeit einer nicht durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt …
Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216). - BGH, 21.02.2017 - VIII ZB 99/16
Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss zur Zurückweisung der sofortigen …
Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO); dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris;… vom 16. Oktober 2012 - II ZB 6/09, MDR 2013, 421 Rn. 5 mwN). - BGH, 17.03.2021 - XII ZB 547/20
Unzulässigkeit der Anhörungsrüge
Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09 - GuT 2009, 2016 und vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05 - NJW 2005, 2017 mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2009 - I ZB 41/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Erinnerungen gegen einen zutreffend aufgestellten Gerichtskostenansatz
- ra.de
- rechtsportal.de
GKG § 21 Abs. 1; GKG § 66 Abs. 1 S. 1
Erinnerungen gegen einen zutreffend aufgestellten Gerichtskostenansatz - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Böblingen, 04.11.2008 - 1 M 4452/08
- LG Stuttgart, 24.02.2009 - 1 T 9/09
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 41/09
- BGH, 22.10.2009 - I ZB 41/09 (1)
- BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.2008 - IX ZB 76/06
Entscheidungskompetenz im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz
Auszug aus BGH, 22.10.2009 - I ZB 41/09
Die zulässige Erinnerung (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG), über die der Senat zu entscheiden hat (BGH, Beschl. v. 27.10.2008 - IX ZB 76/06, [...] Tz. 1 m.w.N.), ist nicht begründet.
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17
Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen
Rn. 77 Es kann daher dahinstehen, ob das Landgericht den Hinweis in den Schriftsätzen vom 11. und 14. Mai 2016 dahingehend hätte verstehen müssen, es solle von der ihm auch im Erinnerungsverfahren eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, von der Erhebung von Gerichtskosten nach § 21 Abs. 1 GKG abzusehen (vgl. BGH vom 22.10.2009 - I ZB 41/09 - juris Rn. 2;… BVerwG vom 8.1.2020 - 3 KSt 3/19 - juris Rn. 5;… Laube in Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, BeckOK KostR, § 66 GKG Rn. 82, 99). - BGH, 19.05.2011 - I ZB 15/11
Zulässigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen die Kostenbelastung einer …
Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG zulässige Erinnerung, über die der Senat zu entscheiden hat (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - I ZB 41/09, juris Rn. 1, mwN), ist nicht begründet.
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