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Rechtsprechung
   BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,11682
BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23 (https://dejure.org/2024,11682)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2024 - I ZB 55/23 (https://dejure.org/2024,11682)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2024 - I ZB 55/23 (https://dejure.org/2024,11682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verhängung von Ordnungsmitteln gegen das Organ einer juristischen Person

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 542 Abs 2 S 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 2 Alt 1 ZPO, § 574 Abs 1 S 2 ZPO, § 890 Abs 1 S 1 ZPO, § 31 BGB
    Verhängung von Ordnungsmitteln gegen das Organ einer juristischen Person

  • IWW

    § 31 BGB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 890 ZPO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO

  • Betriebs-Berater

    Organ einer juristischen Person als Titelschuldner und Festsetzung von Ordnungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung von Ordnungsmitteln im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Organs gegen den Vollstreckungstitel (allein) gegen das Organ

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrecht: Organ einer juristischen Person als Titelschuldner und Festsetzung von Ordnungsmitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Titel gegen Geschäftsführer: Gegen wen sind Ordnungsmittel festzusetzen?

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ist nur das Organ einer juristischen Person Unterlassungsschuldner so können Ordnungsmittel nur gegen das Organ verhängt werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Unterlassungsurteil gegen eine GmbH - und die Festsetzung von Ordnungsmitteln

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung gegen Organe einer juristischen Person

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ordnungsmittel gegen das GmbH-Organ

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 871
  • ZIP 2024, 1419
  • MDR 2024, 867
  • GRUR 2024, 957
  • WM 2024, 1090
  • MIR 2024, Dok. 047
  • NZG 2024, 900
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 8 a) Ist die juristische Person ausschließliche Titelschuldnerin, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person und die ersatzweise bestimmte Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 7];… MünchKomm.ZPO/Gruber, 6. Aufl., § 890 Rn. 24;… Lackmann in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl., § 890 Rn. 12;… Rensen in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 890 Rn. 49;… Zöller/Seibel, ZPO, 35. Aufl., § 890 Rn. 7).

    Rn. 9 b) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, so ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 6];… Zöller/Seibel aaO § 890 Rn. 7;… Teplitzky/Schilling, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 13. Aufl., Kap. 57 Rn. 34;… Sturhahn in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 8. Aufl., § 890 ZPO Rn. 46;… aA Lackmann in Musielak/Voit aaO § 890 Rn. 12;… Rensen in Wieczorek/Schütze aaO § 890 Rn. 49;… MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 890 Rn. 24; zur Vertragsstrafe vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 [juris Rn. 56 f.] = WRP 2014, 948 - fishtailparka).

    Rn. 10 Zur Begründung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, es bestehe kein Anlass, aufgrund einer der juristischen Person nach § 31 BGB zurechenbaren schuldhaften Zuwiderhandlung ihres Organs daneben zusätzlich Ordnungsmittel gegen das Organ festzusetzen oder dessen gesamtschuldnerische Haftung zu begründen (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 7]).

    Mit dem Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben, sei es schwerlich vereinbar, dass aufgrund der von einer natürlichen Person begangenen Zuwiderhandlung ein und dasselbe Ordnungsmittel gegen mehrere Personen festgesetzt wird (BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 8]; zum Verbot der Doppelahndung gegenüber ein und demselben Schuldner vgl. BGH…, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 56/21, GRUR 2022, 1379 [juris Rn. 16] = WRP 2022, 1263).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Ob an dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die mittlerweile geltenden Grundsätze der eigenständigen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft (dazu BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/12, BGHZ 201, 344 [juris Rn. 17] - Geschäftsführerhaftung) festzuhalten ist, kann im Streitfall offenbleiben.
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 14 Abgesehen davon, dass der gegen die juristische Person ergangene Vollstreckungstitel aufgehoben worden ist und sich deshalb die Frage der Zurechnung von Handlungen ihres Organs gemäß § 31 BGB im vorliegenden Vollstreckungsverfahren nicht stellt, bewirkt die Zurechnung von Handlungen des Organs gemäß § 31 BGB grundsätzlich keine Haftungsfreistellung des Organs, sondern lässt dessen etwaige Eigenhaftung unberührt (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 1996 - VI ZR 90/95, NJW 1996, 1535 [juris Rn. 9]; Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 [juris Rn. 125 f.];… Grüneberg/Ellenberger, BGB, 83. Aufl., § 31 Rn. 13;… MünchKomm.BGB/Leuschner, 9. Aufl., § 31 Rn. 35).
  • BGH, 08.05.2014 - I ZR 210/12

    fishtailparka - Marken- bzw. wettbewerbsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 9 b) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, so ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (…BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 6];… Zöller/Seibel aaO § 890 Rn. 7;… Teplitzky/Schilling, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 13. Aufl., Kap. 57 Rn. 34;… Sturhahn in Schuschke/Walker/Kessen/Thole, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 8. Aufl., § 890 ZPO Rn. 46;… aA Lackmann in Musielak/Voit aaO § 890 Rn. 12;… Rensen in Wieczorek/Schütze aaO § 890 Rn. 49;… MünchKomm.ZPO/Gruber aaO § 890 Rn. 24; zur Vertragsstrafe vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 210/12, GRUR 2014, 797 [juris Rn. 56 f.] = WRP 2014, 948 - fishtailparka).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 90/95

    Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 14 Abgesehen davon, dass der gegen die juristische Person ergangene Vollstreckungstitel aufgehoben worden ist und sich deshalb die Frage der Zurechnung von Handlungen ihres Organs gemäß § 31 BGB im vorliegenden Vollstreckungsverfahren nicht stellt, bewirkt die Zurechnung von Handlungen des Organs gemäß § 31 BGB grundsätzlich keine Haftungsfreistellung des Organs, sondern lässt dessen etwaige Eigenhaftung unberührt (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1996 - VI ZR 90/95, NJW 1996, 1535 [juris Rn. 9];… Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 [juris Rn. 125 f.];… Grüneberg/Ellenberger, BGB, 83. Aufl., § 31 Rn. 13;… MünchKomm.BGB/Leuschner, 9. Aufl., § 31 Rn. 35).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 7 1. Ist eine juristische Person Vollstreckungsschuldnerin, so ist, weil sie nicht selbst handlungsfähig ist, für die Prüfung einer Zuwiderhandlung gemäß § 890 ZPO auf das Handeln ihrer Organe abzustellen, deren schuldhafte Zuwiderhandlung sie sich nach § 31 BGB zurechnen lassen muss (BVerfG, GRUR 2007, 618 [juris Rn. 11]).
  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 42/23

    Ordnungsmittelverfahren nach wettbewerbsrechtlicher einstweiliger …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Rn. 6 III. Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Fall 1, Abs. 3 Satz 2 ZPO), weil der Ausschluss der Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Verfügung (§ 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO) für das Ordnungsmittelverfahren nach Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht gilt (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - I ZB 42/23, GRUR 2024, 486 [juris Rn. 12] = WRP 2024, 490, mwN).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21

    Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Mit dem Sinn und Zweck der Ordnungsmittel nach § 890 ZPO, die neben der Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven strafähnlichen Sanktionscharakter haben, sei es schwerlich vereinbar, dass aufgrund der von einer natürlichen Person begangenen Zuwiderhandlung ein und dasselbe Ordnungsmittel gegen mehrere Personen festgesetzt wird (…BGH, GRUR 2012, 541 [juris Rn. 8]; zum Verbot der Doppelahndung gegenüber ein und demselben Schuldner vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2022 - I ZB 56/21, GRUR 2022, 1379 [juris Rn. 16] = WRP 2022, 1263).
  • OLG Hamburg, 17.07.2023 - 15 W 13/23

    Ordnungsmittel gegen das Organ einer juristischen Person wegen Verstoßes gegen …

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg, WRP 2023, 1125).
  • LG Hamburg, 08.05.2023 - 416 HKO 114/21

    Zurechnung von Geschäftsführerhandeln zum Unternehmen

    Auszug aus BGH, 18.04.2024 - I ZB 55/23
    Das Landgericht Hamburg hat den Antrag zurückgewiesen (LG Hamburg, Beschluss vom 8. Mai 2023 - 416 HKO 114/21, juris).
  • OLG Hamburg, 24.03.2026 - 3 W 51/25

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Zuwiderhandlung gegen ein Verbot einer …

    Denn wenn eine juristische Person Vollstreckungsschuldnerin ist, so ist, weil sie nicht selbst handlungsfähig ist, für die Prüfung einer Zuwiderhandlung gemäß § 890 ZPO auf das Handeln ihrer Organe abzustellen, deren schuldhafte Zuwiderhandlung sie sich nach § 31 BGB zurechnen lassen muss (BGH, GRUR 2024, 957 Rn. 7).

    Rn. 99 Die Frage, ob an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, wonach nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld gemäß § 890 ZPO festzusetzen ist, wenn das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwiderhandelt, hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die mittlerweile geltenden Grundsätze zur eigenständigen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft zuletzt offengelassen (vgl. BGH, GRUR 2024, 957 Rn. 10).

  • OLG Köln, 28.02.2025 - 18 W 5/25

    Gesellschafterliste; GmbH; Unterlassung; Handelsregister; einstweilige Verfügung; …

    Rn. 27 4. Die Rechtsbeschwerde - die hier ungeachtet der Tatsache, dass dem vorliegenden Zwangs-/Ordnungsmittelverfahren eine einstweilige Verfügung zugrunde liegt, für die eine Rechtsbeschwerde gemäß §§ 574 Abs. 1 Satz 2, 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO ausgeschlossen ist, grundsätzlich statthaft ist (BGH…, Beschluss vom 26.9.2023 - VI ZB 79/21, NJW 2024, 214 Rn. 12; Beschluss vom 18.4.2024 - I ZB 55/23, NJW-RR 2024, 871 Rn. 6, beck-online) - war gemäß § § 574 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 ZPO zuzulassen, da der Senat nicht vollständig ausschließen kann, dass der Bundesgerichtshof ggf. abweichend von der hier vertretenen Ansicht auch einen auf das Unterlassen der Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste gerichteten Titel als hinreichende Grundlage für die Vollstreckung einer Handlungspflicht auf Einreichung einer korrigierten Liste ansieht, wenn unter Verstoß gegen den Unterlassungstitel eine neue Gesellschafterliste eingereicht wurde.
  • LG Trier, 23.07.2024 - 7 HKO 1/24

    Verhängung von Ordnungsmittel sowohl gegen juristische Person als auch gegen …

    Im Übrigen hat aber auch der 1. Zivilsenat im Beschluss vom 18. April 2024 (I ZB 55/23, juris) offengelassen, ob an dieser Rechtsprechung angesichts der mittlerweile geltenden Grundsätze der eigenständigen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft festzuhalten ist (…BGH a.a.O., Rn. 10 mit Verweis auf BGH…, Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 242/23, Rn. 17, juris).
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