Rechtsprechung
| BGH, 30.10.2003 - I ZB 8/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 4; ; UWG § 1; ; BGB § 826; ; WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Eintragung als Warenzeichen; Wertvoller, schutzwürdiger Besitzstand; Markenanmeldung als sittenwidriger Behinderungswettbewerb; GfK-Marktstudie; Ausschließlichkeitsrechte des Markeninhabers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 51 Abs. 1 Nr. 4
Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.08.2000 - I ZR 283/97
EQUI 2000
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - I ZB 8/01
Die zu diesem Anspruch in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG heranzuziehen (…vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin; Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1033 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 50 Rdn. 29;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 50 Rdn. 10).Sie können darin liegen, daß der Markeninhaber das Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des schutzwürdigen Besitzstands des Vorbenutzers und mit dem Ziel gehandelt hat, den Vorbenutzer in seinem Besitzstand zu stören oder ihm den weiteren Zeichengebrauch zu sperren (BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000, m.w.N.).
- BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - I ZB 8/01
Die Marke "S100", die für Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliermittel sowie Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliertücher und -schwämme für Fahrzeuge, insbesondere für Motorräder, eingetragen ist, ist Gegenstand eines Parallelverfahrens (I ZB 9/01). - BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95
"Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen …
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - I ZB 8/01
Die zu diesem Anspruch in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG heranzuziehen (vgl. BGH, Urt. v. 9.10.1997 - I ZR 95/95, GRUR 1998, 412, 414 = WRP 1998, 373 - Analgin;… Urt. v. 10.8.2000 - I ZR 283/97, GRUR 2000, 1032, 1033 = WRP 2000, 1293 - EQUI 2000;… Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 50 Rdn. 29;… Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 50 Rdn. 10). - BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91
Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern
Auszug aus BGH, 30.10.2003 - I ZB 8/01
Im Streitfall bedarf es daher keiner Klärung, ob nach Ablauf der für die Umsetzung der Markenrechtsrichtlinie gesetzten Frist am 1. Januar 1993 jedenfalls Kombinationen aus Zahlen und einzelnen Buchstaben - in Abkehr der bis dahin geübten, auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG gestützten deutschen Praxis - hätten eingetragen werden müssen (vgl. zu Zahlwörtern BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 - Dos).
- BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06
Motorradreiniger
Die Wortmarken "S 100" und "P 21 S" sind rechtskräftig gelöscht worden (zur Marke "S 100": BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 9/01, GRUR 2004, 510 = WRP 2004, 766 - S100; zur Marke "P 21 S": BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 8/01, [...]).bei der Anmeldung der Wortmarken "S 100" und "P 21 S" daraus gefolgert, dass die Markeninhaberin die Zeichen ohne hinreichenden sachlichen Grund für gleiche Waren hat eintragen lassen und dabei in Kenntnis des wertvollen Besitzstands des Vorbenutzers sowie mit dem Ziel gehandelt hat, den Vorbenutzer in diesem Besitzstand zu stören (BGH GRUR 2004, 510, 511 f. - S100; BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - I ZB 8/01, [...]).
- BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Die Marke "P21S", die für Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliermittel sowie Reinigungs-, Pflege-, Wasch- und Poliertücher und -schwämme für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftfahrzeuge, eingetragen ist, ist Gegenstand eines Parallelverfahrens (I ZB 8/01). - BPatG, 05.11.2007 - 24 W (pat) 44/05 Dagegen ist das vorübergehende Untätigbleiben der Antragstellerin insoweit gerechtfertigt, als die Antragstellerin ohne weiteres den rechtskräftigen Abschluss der beiden oben genannten Löschungsverfahren, über die der BGH im Wege von Rechtsbeschwerden zu befinden hatte (vgl. Beschlüsse des BGH vom 30. Oktober 2003 - Az. I ZB 8/01 und I ZB 9/01 -, letzterer veröffentlicht in GRUR 2004, 510 ff. "S100"), abwarten durfte.
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