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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,6348
BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74 (https://dejure.org/1976,6348)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1976 - I ZR 110/74 (https://dejure.org/1976,6348)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1976 - I ZR 110/74 (https://dejure.org/1976,6348)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken von Berta Hummel - Territoriale Begrenzung des Urheberrechts - Differenzierung zwischen Verfielfältigung im Inland und Verbreitung im Ausland - Entgegenstehende Rechtshängigkeit bei Klage ...

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ein postmortaler Streit um Engelskitsch

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 101/72

    Nebelscheinwerfer

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl. RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte entschuldbarerweise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer zur Aufklärung in der Lage ist (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

    Der Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung dient dazu, dem Verletzten eine Berechnung seines Schadens nach jeder der drei möglichen Berechnungsarten - nämlich konkrete Schadensberechnung, einschließlich des entgangenen Gewinns; entgangene angemessene Lizenzgebühr; Herausgabe des Verletzergewinns - und die Auswahl der für ihn günstigsten Berechnungsart zu ermöglichen (BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).

    Zu den hierzu notwendigen Angaben gehören die Liefermengen und Verkaufserlöse (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) sowie - um eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen - auch die Lieferdaten sowie Namen und Anschriften der Abnehmer (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Zu den hierzu notwendigen Angaben gehören die Liefermengen und Verkaufserlöse (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) sowie - um eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen - auch die Lieferdaten sowie Namen und Anschriften der Abnehmer (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).

    Der Klägerin war jedoch auf ihren - auch in der Revisionsinstanz noch zulässigen (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb) - Hilfsantrag nachzulassen, die nicht unmittelbar zur Schadensberechnung, wohl aber zur Nachprüfung der Rechnungslegung erforderlichen Angaben über Namen und Anschriften ihrer Abnehmer auf ihre Kosten an einen von der Beklagten zu benennenden, zur Verschwiegenheit verpflichteten, in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Wirtschaftsprüfer bekanntzugeben, der seinerseits ermächtigt und verpflichtet ist, der Beklagten auf Anforderung mitzuteilen, ob eine bestimmte Lieferung oder ein bestimmter Abnehmer in der Rechnung enthalten ist.

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß das Urheberrecht zwar als einheitliches, umfassendes Recht an der geistigen Schöpfung mit der natürlichen Herrschaftsmacht des Urhebers territorial unbegrenzt ist, während sich das dem Urheber positivrechtlich von den einzelnen Rechtsordnungen zugebilligte Urheberrecht dagegen notwendig auf die jeweiligen staatlichen Hoheitsgebiete beschränkt; das gilt auch für einen auf dem Welturheberrechtsabkommen beruhenden Urheberrechtsschutz; ein übergeordnetes, internationales Gemeinschaftsrecht wird dadurch nicht gewährt (BGHZ 64, 183, 191 - August Vierzehn, zur RBÜ).

    Das Risiko eines Rechtsirrtums trägt, wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat (zuletzt BGH GRUR Int 1975, 361, 365 - August Vierzehn, insoweit nicht in BGHZ 64, 183), grundsätzlich der Verletzer; er kann dieses Risiko nicht dem Verletzten zuschieben.

  • RG, 28.05.1932 - I 310/31

    Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz erteilt hat, von dem …

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Darüber hinaus kann ihr auch hinsichtlich der übertragenen Verwertungsrechte die Klageberechtigung nicht abgesprochen werden, soweit es um die Geltendmachung eines eigenen Schadens geht, der ihr durch eine - unter die übertragene Verwertung fallende - Verletzungshandlung entstanden ist (vgl. RGZ 136, 320, 321; RG GRUR 1943, 169, 172 - Eierbrutapparat),.

    Die Firma G. kann zwar gegebenenfalls auch ihrerseits Schadensersatz von der Klägerin verlangen, Jedoch nur in Höhe der ihr selbst erwachsenen Schäden; diese kann sie nur unter Abzug der Lizenz berechnen, die sie dann der Beklagten als Rechtsinhaberin zu zahlen gehabt hätte, wenn sie die deren Verwertungsrecht verletzenden Vervielfältigungsstücke hergestellt haben würde (RGZ 136, 320, 321; RG GRUR 1943, 169, 172 - Eierbrutapparat).

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Zu den hierzu notwendigen Angaben gehören die Liefermengen und Verkaufserlöse (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) sowie - um eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen - auch die Lieferdaten sowie Namen und Anschriften der Abnehmer (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).
  • BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56

    Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Zu den hierzu notwendigen Angaben gehören die Liefermengen und Verkaufserlöse (BGH GRUR 1974, 53, 54 - Nebelscheinwerfer) sowie - um eine Nachprüfung der Rechnungslegung zu ermöglichen - auch die Lieferdaten sowie Namen und Anschriften der Abnehmer (BGH GRUR 1963, 640, 642 - Plastikkorb; 1958, 346, 348 - Spitzenmuster; 1958, 288, 290 - Dia-Rähmchen I).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Dieser zunächst aus §§ 687 Abs. 2, 667 BGB hergeleitete Anspruch (vgl. RGZ 84, 146, 150 - Plättmuster; 130, 196, 209 - codex aureus; 153, 1, 28 - Rundfunksendung von Schallplatten), findet nunmehr seine Grundlage in einer erweiternden Anwendung des § 259 BGB und in der Bestimmung des § 242 BGB, da der Verletzte entschuldbarerweise über den Umfang der Verletzung und damit über Bestehen und Umfang seines Ersatzanspruchs im Unklaren ist, während der Verletzer unschwer zur Aufklärung in der Lage ist (vgl. BGHZ 10, 385, 387; BGH GRUR 1974, 53 - Nebelscheinwerfer).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Diese Begründung mag insoweit unvollständig sein; dem Fehlen jeglicher Begründung (im Sinn des § 551 Nr. 7 ZPO) kann das - entgegen der Meinung der Klägerin - jedoch nicht gleichgestellt werden (vgl. BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen).
  • BGH, 22.02.1974 - I ZR 128/72

    Rechte an Hummel-Figuren

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Im Anschluß an das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Februar 1974 in dem Verfahren der hier beklagten Genossenschaft gegen die gesetzlichen Erben von Berta Hummel (BGH GRUR 1974, 980 = NJW 1974, 904 - Hummelrechte), in dem festgestellt worden ist, daß die hier beklagte Genossenschaft Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte (mit dem Recht zur Vergabe von Lizenzen) an den von Berta Hummel während ihrer Zugehörigkeit zur beklagten Genossenschaft vom 22. April 1931 bis zu ihrem Tode am 6. November 1946 geschaffenen Bildwerken ist, hat das Berufungsgericht die Beklagte auch als Inhaberin der Verwertungsrechte an dem - in der Adventszeit 1933 geschaffenen - Bild "Engel mit Kerze" von Berta Hummel angesehen.
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
    Darin liegt - entgegen der Meinung der Revision - keine Überschreitung der Grenzen des tatrichterlichen Ermessens, die allein das Revisionsgericht überprüfen kann (BGH NJW 1961, 362).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 120/69

    Konzertveranstalter

  • RG, 05.11.1930 - I 150/30

    1. Nach welchen Grundsätzen ist zu prüfen, ob ein einzelnes Werk der bildenden …

  • BGH, 02.04.1957 - I ZR 58/56

    Rechnungslegung

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 108/60

    Kreuzbodenventilsäcke II

  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen …

  • RG, 11.02.1914 - I 220/13

    Unterlassungsklage; Kunstschutzgesetz

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Der Verletzte braucht sich daher zunächst noch nicht für eine der drei möglichen Schadensberechnungsarten entscheiden; er kann vielmehr alle Angaben verlangen, die notwendig sind, um seinen Schaden nach jeder der drei Berechnungsarten zu errechnen und darüber hinaus die Richtigkeit der Rechnung nachzuprüfen (…vgl BGH aaO; BGH GRUR 1957, 336 - Rechnungslegung; Senatsurteil vom 6. Februar 1976 - I ZR 110/74 - Engel mit Kerze).

    Der Anspruch auf Rechnungslegung dient allein dazu, die zur Bezifferung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Grundlagen zu gewinnen (vgl Senatsurteil v 6. Februar 1976 - I ZR 110/74 - Engel mit Kerze) und darf nicht zu einer Ausforschung der Kundenbeziehungen des Mitbewerbers führen.

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