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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,712
BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57 (https://dejure.org/1958,712)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1958 - I ZR 115/57 (https://dejure.org/1958,712)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1958 - I ZR 115/57 (https://dejure.org/1958,712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 274
  • GRUR 1959, 244
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57
    Ähnlich wie es der erkennende Senat in einem nach § 3 UWG zu beurteilenden Fall in BGHZ 28, 1, 3 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft - ausgesprochen hat, kommt es auch hier nicht darauf an, eine abschließende Bestimmung eines wissenschaftlichen oder rechtlichen Begriffs der Versandbuchhandlung zu finden.

    Wie schon in der eingangs vom Berufungsgericht selbst gestellten Frage angedeutet ist, kommt es im Streitfall ferner insbesondere darauf an, welche Gewinnspannen oder sonstigen Vorteile die Verleger und Grossisten den Buchhandlungen im allgemeinen und den Versandbuchhandlungen im besonderen gewähren und ob auch bei der Beklagten die Voraussetzungen vorliegen, die für die Gewährung dieser Vorteile bestimmend sind (vgl. auch hierzu die ähnlichen Erwägungen zu § 3 UWG in BGHZ 28, 1, 7 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57
    Wie der erkennende Senat bereits, wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 3, 270, 281 [BGH 26.10.1951 - I ZR 8/51] - Constanze I; BMZ 8, 142, 145 - Schwarze Listen), muß auch ein in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgender und auf zutreffenden Tatsachenbehauptungen beruhender Angriff gegen die gewerbliche Betätigung eines anderen sich in den Grenzen halten, die durch den für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichtenabwägung gezogen sind, so daß auch in einem solchen Fall das schonendste Mittel zu wählen ist und der Angriff nicht über das hinausgehen darf, was zu einer erfolgversprechenden Wahrnehmung der berechtigten Interessen unbedingt geboten ist.
  • BGH, 09.06.1953 - I ZR 97/51

    Firmenrecht und Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57
    Denn auch der Gebrauch eines Firmennamens unterliegt, wie jede wettbewerbliche Handlung, dem Gebot der Lauterkeit und ist daher unzulässig, wenn der Verkehr aus der Führung des Firmennamens unzutreffende Schlüsse auf die geschäftlichen Verhältnisse des Firmenträgers zieht (BGHZ 10, 196, 201 [BGH 09.06.1953 - I ZR 97/51] - DUN-Europa).
  • BGH, 21.11.1953 - VI ZR 91/52
    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57
    Das Berufungsgericht hat zunächst unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VI ZR 91/52 vom 21. November 1953, NJW 1954, 147 Nr. 4) rechtlich bedenkenfrei ausgeführt, daß die Verbreitung des Rundschreibens im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs erfolgt sei, und daß unter einem Boykott als wirtschaftlichem Kampfmittel das Bestreben zu verstehen sei, andere zu veranlassen, einen bestimmten Dritten vom üblichen Geschäftsverkehr auszuschließen, unter näherer Betrachtung des Textes des Rundschreibens hat das Berufungsgericht sodann, festgestellt, daß darin eine Aufforderung an die Verleger liege, ihre geschäftlichen Beziehungen zur Beklagten abzubrechen, oder solche Beziehungen gar nicht erst aufzunehmen.
  • RG, 04.11.1932 - II 130/32

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn eine Gemeinde ein …

    Auszug aus BGH, 21.11.1958 - I ZR 115/57
    Das aber ist, und zwar auch unter der Herrschaft des Grundgesetzes, eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, deren Lösung eine Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht ist, nicht aber eine Aufgabe der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. schon RGZ 138, 174, 176).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der Wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Ihr folgt ersichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht in der erwähnten Entscheidung vom 22. Februar 1972 (vgl. ferner zur Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung).

    Es trifft zwar zu, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    In diesem Bereich unterliegen sie nicht nur selbst hinsichtlich ihrer Handlungen der Bindung an die privatrechtlichen Vorschriften des UWG (vgl. BGH GRUR 1956, 227; 1959, 244, 246),sondern können auch ihrerseits den Schutz dieses Gesetzes für diesen Bereich in Anspruch nehmen.
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 22/73

    Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht …

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß es der öffentlichen Hand bei der Teilnahme am privat-wirtschaftlichen Wettbewerb grundsätzlich verwehrt ist, amtliche Beziehungen zur Werbung oder zum Abschluß von Verträgen auszunutzen, um sich auf diese Weise einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu verschaffen; hierin kann ein Mißbrauch der amtlichen Stellung und des Verwaltungsapparates liegen, der als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG erscheint (vgl. BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts ist auf diese Grenzen der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung wiederholt hingewiesen worden, indem zum Ausdruck gebracht worden ist, es sei eine allgemein politische und wirtschaftspolitische Frage, ob sich die öffentliche Hand überhaupt erwerbswirtschaftlich betätigen dürfe und welche Grenzen ihr insoweit gesetzt oder zu setzen seien; die Lösung dieser Frage sei Aufgabe der Gesetzgebung und Verwaltung sowie der parlamentarischen Kontrolle und für die Gemeinden und Kreise gegebenenfalls der Kommunalaufsicht, nicht aber der ordentlichen Gerichte, insbesondere nicht der ordentlichen Gerichte bei der ihnen zustehenden Prüfung von Wettbewerbshandlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vgl. RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend; BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; 1964, 210, 212 - Landwirtschaftsausstellung; 1971, 168, 169 - Ärztekammer).

    Ihr folgt ersichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht in der erwähnten Entscheidung vom 22. Februar 1972 (vgl. ferner zur schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung).

  • BGH, 04.12.1970 - I ZR 96/69

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - …

    Dies ist vielmehr eine wirtschaftspolitische Frage, die in den Aufgabenbereich der Gesetzgebung und Verwaltung gehört (BGH GRUR 1959, 244, 246 - Versandbuchhandlung; vgl. ferner RGZ 138, 174, 176 - Haus der Jugend).

    Beteiligt sich die öffentliche Hand am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, dann ist sie dabei den für alle geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen unterworfen und darf insbesondere nicht versuchen, durch Mißbrauch ihrer hoheitlichen Machtstellung einen Vorsprung vor privaten Mitbewerbern zu erlangen (RGZ 116, 28, 32 -Feuerversicherung;… RG aaO - Haus der Jugend; BGHZ 19, 299, 304 ff [BGH 20.12.1955 - I ZR 24/54] - Kurverwaltung; BGH GRUR 1959, 244, 246 -Versandbuchhandlung; 1964, 210, 213 - Landwirtschaftsausstellung) .

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche …

    In diesem Sinne ist es seit jeher von der Rechtsprechung nicht beanstandet worden, daß in offiziellen Mitteilungsblättern Anzeigenraum gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden ist und die so erzielten Mittel für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben verwendet wurden - wie z.B. bei der Reklame in Fernsprechbüchern und Branchenverzeichnissen der Post oder in Fahrplänen der Eisenbahnverwaltung (…vgl. dazu auch BGH aaO Ärztekammer; allgemein auch BGH GRUR 59, 244, 246 Versandbuchhandlung).
  • OLG Saarbrücken, 14.07.1987 - 7 U 136/85
    Dem Staat und seinen nicht rechtsfähigen Anstalten ist es somit nicht schlechthin verwehrt, am freien Wettbewerb teilzunehmen (BGHZ 19, 299 "Kurverwaltung"; BGH GRUR 1959, 244, 246 "Versandbuchhandlung").

    Eine Wettbewerbshandlung ist nicht schon deshalb unlauter, weil sie von einem öffentlichen Unternehmen ausgeht (…Baumbach-Hefermehl a.a.O., Rdn. 175; BGH GRUR 1959, 244 "Versandbuchhandlung").

  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 128/92

    "Schornsteinaufsätze"; Lieferung und Montage von Schornsteinaufsätzen durch …

    Aus der von der Revision angeführten Senatsrechtsprechung ergibt sich für den Streitfall nicht die Unzulässigkeit einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.1958 - I ZR 115/57, GRUR 1959, 244, 246 = WRP 1959, 83 - Versandbuchhandlung;… Urt. v. 4.12.1970 - I ZR 96/69, GRUR 1971, 168, 169 = WRP 1971, 219 - Ärztekammer; im Anschluß an RGZ 138, 174, 176).
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Die Einräumung der Klagebefugnis an Verbände in § 13 Abs. 1 UWG beruht demgegenüber auf dem Gedanken, daß bei Wettbewerbsverstößen nicht nur der unmittelbar verletzte Mitbewerber vor Nachteilen geschützt, sondern auch im Allgemeininteresse die Möglichkeit einer Abwehr geschaffen werden soll (BGH GRUR 1956, 279 - Olivin; 1959, 244, 245 - Versandbuchhandlung).
  • OLG Nürnberg, 11.05.2021 - 3 U 3129/19

    Täuschung durch vertragswidriges Belassen von Zeitschriften zur Vermietung bei …

    Die vom Landgericht im Verfügungsverfahren zitierte Entscheidung (BGH, Urteil vom 21. November 1958 - I ZR 115/57, GRUR 1959, 244) stellt unspezifisch auf § 1 UWG a.F., ein wettbewerbswidriges Erschleichen von Vorteilen und einen Sittenverstoß ab.
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

    Dieser Anspruch hat seine Wurzel jedoch ausschließlich in § 13 UWG in Verbindung mit der im Einzelfall verletzten Vorschrift des Wettbewerbsgesetzes (BGH GRUR 1959, 244, 245 - Versandbuchhandlung); in § 823 Abs. 2 BGB findet dieser Unterlassungsanspruch dagegen keine Stütze, denn die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes sind nicht als den Schutz der fraglichen Verbände bezweckende Gesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen; sie bezwecken einen derartigen Schutz auch nicht etwa neben sonstigen Zielen.
  • OLG München, 26.02.1987 - U (K) 3231/86
  • BGH, 08.01.1960 - I ZR 7/59

    Schleuderpreise

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

  • BGH, 07.12.1962 - I ZR 71/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.11.1966 - Ib ZR 111/64

    Anforderungen an die Zusetzung fremder Stoffe im Herstellungsverfahren - Zur …

  • BGH, 26.06.1963 - Ib ZR 13/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 115/62

    Rechtsmittel

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