Rechtsprechung
| BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen - Handelsvertreter - Verrichtungsgehilfe - Unternehmer
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des U für geschäftsschädigende Äußerungen des HV
Papierfundstellen
- NJW 1980, 941
- MDR 1980, 120
- GRUR 1980, 116
- VersR 1980, 66
- DB 1980, 156
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Neues aus der Medizin
Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß sich der Betriebsinhaber bei bestimmten Wettbewerbsverstößen nicht hinter von ihm abhängige Dritte soll verstecken dürfen (vgl. BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin); ihn trifft insoweit eine Erfolgshaftung. - BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56
Jugendfilmverleih
Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
Für die Schadensersatzpflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UWG genügt zwar, daß die behaupteten oder verbreiteten geschäftsschädigenden Tatsachen nicht erweislich wahr sind, derjenige, der sie zu Zwecken des Wettbewerbs behauptet oder verbreitet, also haftet, wenn er den ihm obliegenden Wahrheitsbeweis nicht führen kann, ohne daß noch der Nachweis eines Verschuldens erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 93, 95 = LM § 14 UWG Nr. 4 - Jugendfilmverleih). - BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54
Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter
Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
Sie können aber insoweit, als sie eine Tätigkeit ausüben, bei der sie den Weisungen des Unternehmers unterworfen und von ihm abhängig sind, die rechtliche Stellung eines Verrichtungsgehilfen haben, für den der Unternehmer nach Maßgabe des § 831 BGB einstehen muß (BGH GRUR 1956, 553, 556 - Coswig - zum Generalvertreter als Verrichtungsgehilfen; siehe ferner BGH GRUR 1971, 119 - Branchen Verzeichnis; WM 1971" 906, 907). - BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69
Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur …
Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
Sie können aber insoweit, als sie eine Tätigkeit ausüben, bei der sie den Weisungen des Unternehmers unterworfen und von ihm abhängig sind, die rechtliche Stellung eines Verrichtungsgehilfen haben, für den der Unternehmer nach Maßgabe des § 831 BGB einstehen muß (BGH GRUR 1956, 553, 556 - Coswig - zum Generalvertreter als Verrichtungsgehilfen; siehe ferner BGH GRUR 1971, 119 - Branchen Verzeichnis; WM 1971" 906, 907).
- BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Zutreffend ist der Ausgangspunkt, daß Handelsvertreter grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers sind, für den sie tätig werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 = NJW 1980, 941). - BGH, 10.03.2009 - VI ZR 39/08
Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er …
So kann ein an sich Selbständiger derart in einen fremden Organisationsbereich eingebunden sein, dass er als Verrichtungsgehilfe einzustufen ist (BGH, Urteile vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95 - VersR 1998, 862, 863 "Testesser"; vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 -VersR 1980, 66 und vom 29. Juni 1956 - I ZR 129/54 - NJW 1956, 1715 f.). - BGH, 11.07.2013 - III ZR 31/12
Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Haftung einer Anlageberatungsgesellschaft für …
Rn. 19 Handelsvertreter sind grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77, NJW 1980, 941; Senat, Urteil vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1857).Die Eigenschaft eines Verrichtungsgehilfen kommt für sie nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie bei Ausübung der Tätigkeiten weisungsgebunden und von dem Unternehmer abhängig sind (…Senat aaO; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 aaO: Bejahung der Verrichtungsgehilfeneigenschaft im Fall der dem Handelsvertreter übertragenen Betreuung eines Messestandes der dortigen Beklagten; BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - I ZR 129/54, NJW 1956, 1715 f: Generalvertreter als Verrichtungsgehilfe bei voller Abhängigkeit von Weisungen des Geschäftsherrn).
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93
Schwarze Liste - Anschwärzung
b) Die Zurechnungsnorm des § 13 Abs. 4 UWG, die bei einem wettbewerbswidrigen Verhalten nach § 14 UWG nur für den Abwehranspruch, nicht auch für den Schadensersatzanspruch gilt (BGH, Urt. v. 5.10.1979 - I ZR 140/77, GRUR 1980, 116, 117 - Textildrucke;… Baumbach/Hefermehl aaO. § 14 Rdn. 29), erfaßt auch den. - BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88
Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers
Die Vorschrift soll verhindern, daß der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, sich bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hinter von ihm abhängige Dritte verstecken kann (RGZ 151, 287, 292 Alpina;… BGH, aaO - Buchgemeinschaft II; BGH, Urt. v. 5.10.1979 - I ZR 140/77, GRUR 1980, 116, 117 = WRP 1979, 857 Textildrucke). - OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18 Grundsätzlich sind selbständige Gewerbetreibende wie Handelsvertreter und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 -, juris).
- OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 7/01
Keine Geschäftsherrnhaftung des Bauherrn für beim Bau eingesetzte Arbeiter des …
Zwar kann nach den Umständen auch ein Selbständiger derart in einen fremden Organisationsbereich eingegliedert sein, daß er als Verrichtungsgehilfe erscheint (BGH NJW 1980, 941 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 06.08.2002 - 3 U 856/02
Umfang der Haftung für den Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer …
Auf das weitere Problem, ob der Beklagte zu 1) wegen seiner Bezeichnung als "freier Handelsvertreter" in dem mit der Beklagten zu 2) geschlossenen Vertrag überhaupt Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 BGB sein kann (verneinend z.B. BGH in GRUR 80, 116 ff) muß nicht eingegangen werden, da bereits die anderen Voraussetzungen des § 831 BGB nicht vorliegen. - OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 646/01
Culpa in Contraendo
Dem steht entgegen, dass die B & R GmbH als freie Handelsvertreterin handelte, selbständige Handelsvertreter sind in der Regel nicht Verrichtungsgehilfen (…Palandt-Thomas, § 831 Rn. 8; BGH NJW 1980, 941). - OLG Hamm, 19.11.2015 - 32 Sa 53/15
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei gerichtlicher Geltendmachung …
Handelsvertreter sind grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1979 - I ZR 140/77, NJW 1980, 941, 942, beck-online;… Wagner in: MüKoBGB, 6. Auflage 2013, § 831 BGB Rn. 16, beck-online). - LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14
Mauerentfeuchtungsgeräte - Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten …
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