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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.12.1977

Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1977 - I ZR 143/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1623
BGH, 14.10.1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,1623)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,1623)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,1623)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1978, 255
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen …

    b) Auf die zugelassene Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil aufgehoben und das erstinstanzliche Verbot wiederhergestellt (GRUR 1978, S. 255).
  • OLG Koblenz, 14.02.2006 - 4 U 1680/05

    Unternehmen untersagt, in eine Software für Arztpraxen ein Modul zum Drucken von …

    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen §§ 3 und 4 UWG bedeutet (vgl. BGH, GRUR 1978, 255f.; OLG Koblenz, OLGRKoblenz,94f.).
  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79

    Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG

    Das grundsätzliche Werbeverbot für Ärzte hat - im Rahmen der vom BVerfG in seinem Urteil vom 9. Mai 1972 (BVerfGE 33, 125 = NJW 1972, 1504 ff. - Facharzt) aufgezeigten Grenzen - seine Grundlage in den von den Landesärztekammern erlassenen Berufungsordnungen, die sich ihrerseits an die an der ärztlichen Standesauffassung ausgerichteten Mustersatzung der Bundesärztekammer (zuletzt in der Fassung von 1979) anlehnen (vgl. BGH in GRUR 1971, 585, 587 - Spezialklinik; 1978, 255, 256 - Sanatoriumswerbung).

    Es hat jedoch mit Recht darauf verwiesen, daß ein Werbeverbot für die Heilberufe im Interesse der Allgemeinheit liegt, um die Wahl, ob und gegebenenfalls welcher Heilpraktiker aufgesucht werden soll, von Werbung und Anpreisung freizuhalten, da - wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGH in GRUR 1978, 255, 256 - Sanatoriumswerbung) - kranke und hilfsbedürftige Menschen bei der Suche nach Heilung in besonderem Maße ansprechbar und durch werbende Anpreisung verführbar sind.

  • OLG Koblenz, 20.05.2003 - 4 U 1532/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Zuweisungspauschale für Ärzte

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  • LG Cottbus, 27.08.1996 - 3 O 154/96

    Werbeverbot der Ärzte; Bezeichnung als "Ärztehaus" durch Anbringen eines Schildes …

    Zu Ihnen zählen stets die Teile der Standesordnung, die den Wettbewerb der Standesgenossen unmittelbar regeln (vgl. BGH, WRP 1978, 874; OLG Hamburg, WRP 1982, 278).
  • BGH, 27.05.1982 - I ZR 49/80

    Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot für Ärzte - Unlautere Verletzung …

    Soweit sie den Charakter der BO als unmittelbar geltendes Standesrecht betrifft, steht sie im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsverbindlichkeit von Satzungen autonomer Berufsverbände (vgl. BVerfGE 33, 157); und die Auslegung des § 19 BO sowie die Annahme eines Verstoßes gegen § 1 UWG durch Mißachtung des darin geregelten Werbeverbots entsprechen den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof bereits bei der Beurteilung eines Verstoßes gegen die Bestimmung des § 19 der Berufsordnung der Ärzte Bayerns angewandt hat (BGH GRUR 1978, 255, 256 = WRP 1978, 874 - Sanatoriumswerbung -), die inhaltlich dem § 19 der niedersächsischen BO entspricht.
  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O 142/06
    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen §§ 3 und 4 UWG bedeutet (vgl. BGH GRUR 1978, 255 f.) Dabei wird der Wettbewerbsbezug dadurch hergestellt, dass es um den Absatz von Waren bzw. Dienstleitungen Dritter geht.
  • LG Düsseldorf, 14.05.2008 - 34 O (Kart) 142/06

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit eines Kooperationsmodells zwischen einer …

    Es handelt sich um wertbezogene Normen, gegen die zu verstoßen zugleich eine Zuwiderhandlung gegen §§ 3 und 4 UWG bedeutet (vgl. BGH GRUR 1978, 255 f.) Dabei wird der Wettbewerbsbezug dadurch hergestellt, dass es um den Absatz von Waren bzw. Dienstleitungen Dritter geht.
  • BGH, 23.05.1985 - I ZR 31/83

    Betrieb eines rechtswissenschaftlichen Hilfsdienstes für Rechtsanwälte - Umfang …

    Hierfür bedurfte es keiner zusätzlichen unlauterkeitsbegründenden Merkmale; denn da das standesrechtliche Werbeverbot der Regelung des Wettbewerbs zwischen Rechtsanwälten dient, stellt seine Verletzung regelmäßig zugleich einen Verstoß gegen das allgemeine Verbot wettbewerbswidrigen Verhaltens im Sinne von § 1 ÜWG dar (…vgl. BGH Urt. v. 3.12.1971 - I ZR 137/69, GRÜR 197 2, 709 - Patentmark - und vom 14.10.1977 - I ZR 143/75, GRÜR 1978, 255, 256 - Sanatoriumswerbung).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1977 - I ZR 143/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2845
BGH, 02.12.1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,2845)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,2845)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1977 - I ZR 143/75 (https://dejure.org/1977,2845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Sportschuhen und Langlaufartikeln - Verwendung der Bezeichnung "Euro Sport" - Täuschung des Verkehrs über Größe und Bedeutung des Unternehmens - Irreführende Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 639
  • GRUR 1978, 251
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 02.12.1977 - I ZR 143/75
    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 1969 (BGHZ 53, 339, 343 - Eurospirituosen) ausgeführt, der Bestandteil "Euro" sei in das allgemeine Bewußtsein so eingedrungen, daß er auch bei Benutzung in einer Firma eine Gedankenverbindung zwischen der Firma und europäischen Verhältnissen hervorrufe.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 225/94

    Euromint - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Diese Vorstellung knüpft an die Erfahrung an, daß die Tätigkeit auf einem größeren Markt als dem inländischen auch eine entsprechend größere Kapitalausstattung sowie einen darauf eingerichteten Vertriebsapparat voraussetzt und einen entsprechend höheren Umsatz zur Folge hat (vgl. zum Firmenrecht BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH, Urt. v. 2.12.1977 - I ZR 143/75, GRUR 1978, 251, 252 = WRP 1978, 209 - Euro-Sport; zum Zeichenrecht BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 35W = WRP 1972, 134 - euromarin; Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT) .
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