Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2007 - I ZR 174/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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HGB § 412 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
HGB § 412 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Frachtführers zur beförderungssicheren Verladung eines Transportgutes bei Einsatz eines Transportfahrzeugs mit besonderen technischen Verladevorrichtungen einschließlich einer Hebebühne; Pflicht eines Frachtführers zur beförderungssicheren Verladung bei ...
- tis-gdv.de
Hebebühne, Beförderungssicherheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 412 Abs. 1 S. 1
Übernahme der beförderungssicheren Verladung des Transportguts durch den Frachtführer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Voraussetzungen für die Verpflichtung des Frachtführers zur beförderungssicheren Verladung des Gutes
Besprechungen u.ä.
- grimme-kollegen.de
, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)
Wann geht die Pflicht zur transportsicheren Verladung gemäß § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB auf den Frachtführer über?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1209
- MDR 2008, 1048
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02
Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall
Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 174/04
Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ganz ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (vgl. BVerfG NJW 1993, 254, 255; BGH, Urt. v. 26.11.2003 - IV ZR 438/02, NJW 2004, 767, 769). - BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven …
Auszug aus BGH, 06.12.2007 - I ZR 174/04
Die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur ganz ausnahmsweise in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (vgl. BVerfG NJW 1993, 254, 255;… BGH, Urt. v. 26.11.2003 - IV ZR 438/02, NJW 2004, 767, 769).
- BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13
Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler: …
Rn. 17 Die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels kommt nur dann in Betracht, wenn es völlig ausgeschlossen erscheint, dass das Beweismittel zu dem Beweisthema sachdienliche Erkenntnisse erbringen kann (vgl. BVerfG, NJW 1993, 254, 255; BGH, Urteile vom 26. November 2003 - IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79, 84 f., und vom 6. Dezember 2007 - I ZR 174/04, NJW-RR 2008, 1209 Rn. 22 …sowie Beschluss vom 12. September 2012 - IV ZR 177/11, NJW-RR 2013, 9 Rn. 14;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., vor § 284 Rn. 10a;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 284 Rn. 64, 65). - BGH, 18.06.2026 - I ZR 125/25
Widersprüchlicher Vortrag ist nicht unschlüssig!
Verordnungsermächtigung">412 Abs. 1 Satz 1 HGB auf eine Verpflichtung des Frachtführers zur Verladung des Transportguts geeinigt haben (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 174/04, TranspR 2008, 205 [juris Rn. 16]).Verordnungsermächtigung">412 Abs. 1 HGB zählen daher in erster Linie solche Gegebenheiten, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2007 - I ZR 174/04, TranspR 2008, 205 [juris Rn. 16];… OLG Stuttgart, TranspR 2022, 191 [juris Rn. 21];… MünchKomm.HGB/Thume, 5. Aufl., § 412 Rn. 14).
Rn. 22 aa) Zwar ist das Berufungsgericht im Ausgangspunkt zu Recht davon ausgegangen, dass allein daraus, dass ein mit einer Hebebühne ausgerüstetes Transportfahrzeug zum Einsatz kommt und die Parteien des Frachtvertrags keine Bedienung der Verladevorrichtung durch den Absender vereinbart haben, noch nicht darauf geschlossen werden kann, dass die beförderungssichere Verladung des Transportguts dem Frachtführer obliegt (vgl. BGH, TranspR 2008, 205 [juris Rn. 15];… OLG Stuttgart, TranspR 2022, 191 [juris Rn. 22];… BeckOK.HGB/Kirchhof, 50. Edition [Stand: 1. April 2026], § 412 Rn. 7;… BeckOGK.HGB/Paschke [Stand: 15. August 2025], § 412 Rn. 29;… Oetker/Paschke, HGB, 8. Aufl., § 412 Rn. 6).
Rn. 24 cc) Von einer Verlagerung der Pflicht zur Verladung auf den Frachtführer ist allerdings in der Regel dann auszugehen, wenn nach der Vorstellung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei der Verladung des Transportguts besondere, vom Frachtführer gestellte technische Verladevorrichtungen zum Einsatz kommen sollen (vgl. BGH, TranspR 2008, 205 [juris Rn. 16]; Koller aaO § …
Verordnungsermächtigung">412 Abs. 1 Satz 1 HGB zur beförderungssicheren Verladung des Guts verpflichtet sein, wenn er im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen die Verladetätigkeit übernommen hatte, so dass der Absender nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Frachtführer werde auch weiter so verfahren (vgl. BGH, TranspR 2008, 205 [juris Rn. 18];… OLG Stuttgart, TranspR 2022, 191 [juris Rn. 23];… Koller aaO § 412 HGB Rn. 7;… MünchKomm.HGB/Thume aaO § 412 Rn. 4;… BeckOK.HGB/Kirchhof aaO § 412 Rn. 7).
- OLG Stuttgart, 25.08.2021 - 3 U 91/20
Frachtführerhaftung: Tätigkeit von Hilfspersonen beim Verladen; Verpflichtung zur …
Verordnungsermächtigung">412 Abs. 1 S. 1 HGB zählen in erster Linie solche Gegebenheiten, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen und erkennbar sind (BGH, Urteil vom 06.12.2007, I ZR 174/04, Juris Rdnr. 15, 16;… Thume in Münchener Kommentar, 4. Auflage 2020, § 412 HGB Rdnr. 14;… Koller, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 9, 29).Eine konkludente Vereinbarung kann deshalb zwar getroffen sein, wenn die Vertragsparteien bei Vertragsschluss die Beförderung mit einem Fahrzeug vereinbart haben, das über eine besondere technische Verladevorrichtung verfügt (zur Hebebühne: BGH, Urteil vom 06.12.2007, I ZR 174/04, Juris Rdnr. 15, 16), so dass nach Treu und Glauben (…vgl. Koller, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 9) die Vertragsparteien davon ausgehen können, dass damit die Verladung auf den Frachtführer übertragen ist (offen gelassen im Ergebnis: BGH, Urteil vom 06.12.2007, I ZR 174/04, Juris Rdnr. 15, 16; zur Hebebühne bejahend, denn dort hieß es im Auftrag: "Fahrzeug mit Hebebühne ist unbedingt erforderlich", LG Köln…, Urteil vom 29.03.2001, 88 O 74/00 = TranspR 2003, S. 396, 397; BeckRS 2010, 4425).
Die Tatsache allein, dass ein Transportfahrzeug mit besonderen technischen Verladevorrichtungen einschließlich einer Hebebühne zum Einsatz kommt und die Parteien des Frachtvertrags keine Bedienung der Verladevorrichtung durch den Absender vereinbart haben, reicht aber nicht aus (BGH, Urteil vom 06.12.2007, I ZR 174/04, Juris Rdnr. 15, 16;… Thume in Münchener Kommentar, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 14).
Zur beförderungssicheren Verladung des Gutes kann der Frachtführer auch dann nach den Umständen aufgrund einer kausalen Vereinbarung bzw. ständigen Übung verpflichtet sein, wenn er im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung die Verladetätigkeit tatsächlich übernommen hat, so dass der Absender nach Treu und Glauben gemäß §§ 242, 157 BGB annehmen durfte, der Frachtführer werde auch weiterhin so verfahren (BGH, Urteil vom 06.12.2007, I ZR 174/04, Juris Rdnr. 18), wobei es nicht darauf ankommt, ob ein Zusatzentgelt übernommen wurde oder nicht (…Koller, a. a. O., § 412 HGB Rdnr. 7).
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