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Rechtsprechung
   BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43893
BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12 (https://dejure.org/2014,43893)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2014 - I ZR 188/12 (https://dejure.org/2014,43893)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2014 - I ZR 188/12 (https://dejure.org/2014,43893)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Anwaltswerbung "im Einzelfall"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlegerschutzanwälte - und ihre Werbebriefe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen Verbraucher gezielt mit sachlichen Werbebriefen anschreiben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Werbung durch Rechtsanwälte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 492
  • GRUR 2015, 289
  • GRUR-RR 2015, 108
  • WM 2014, 221
  • WM 2015, 221
  • AnwBl 2015, 268
  • AnwBl Online 2015, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten: …

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12
    Ein Werbeverbot ist danach nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der von § 43b BRAO im Einklang mit dem Unionsrecht geschützten Interessen gerechtfertigt, zu denen auch Verbraucherinteressen gehören (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43 Rn. 14, 20 f. - Kommanditistenbrief).

    Allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen wird, genügt diesen Anforderungen nicht (BGHZ 199, 43 Rn. 18 - Kommanditistenbrief).

    Außerdem kommt es darauf an, ob und inwieweit die Interessen des Verbrauchers deshalb nicht beeinträchtigt sind, weil er sich in einer Situation befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen kann (BGHZ 199, 43 Rn. 21 - Kommanditistenbrief).

    Hinsichtlich der Auslegung der fraglichen Bestimmungen der Richtlinie 2006/123/EG bestehen keine vernünftigen Zweifel (BGHZ 199, 43 Rn. 25 - Kommanditistenbrief).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12
    Dementsprechend ist auch keine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union veranlasst (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81, Slg. 1982, 3415 = NJW 1983, 1257, 1258 - C.I.L.F.I.T.).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17

    Verbot berufswidriger Anwaltswerbung: Anschreiben an potenziellen Mandanten unter …

    Nr. L 376 S. 36 und hierzu EuGH, EuZW 2011, 681 Rn. 24, 30 sowie BGH, Urteile vom 13. November 2013 - I ZR 15/12, BGHZ 199, 43; vom 10. Juli 2014 - I ZR 188/12, AnwBl. 2015, 268).
  • AnwG Köln, 03.02.2016 - 3 AnwG 14/15

    Fachanwaltschaften: Unzulässige Werbung mit dem Abschluss einer theoretischen …

    Die Einzelheiten der Reichweite dieser Norm sind dabei umstritten und gerade in jüngerer Zeit verschiedentlich Gegenstand der Diskussion in der berufsrechtlichen Kommentarliteratur und Rechtsprechung gewesen (vgl. z.B. Henssler / Prütting , BRAO, 4. Aufl. 2014 und aus der jüngeren Rechtsprechung: BVerfG v. 5.3.2015 - 1 BvR 3362/14 - Nichtannahmebeschluss Schockwerbung; BGH v. 24.7.2014 - I ZR 53/13 - Spezialist für Familienrecht; v. 10.7.2014 - I ZR 188/12 - Anwaltsschreiben an Fondsanleger; v. 13.11.2013 - I ZR 15/12 - Kommanditistenbrief; v. 18.10.2012 - I ZR 137/11 - Steuerbüro; AGH Nordrhein-Westfalen v. 7.9.2012 - 2 AGH 29/11 - Vorsorgeanwalt; AnwG Köln v. 10.11.2014 - 10 EV 490/14 - Pin-Up-Kalender.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - 1 AGH 38/16

    Verstoß gegen Werbeverbot durch persönliches Anschreiben

    Rn. 30 Dabei ist dem Kläger zunächst zu konzedieren, dass er nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil vom 10.07.2014. I ZR 188/12) nicht per se gegen das Verbot der Werbung gem. § 43 b BRAO verstößt, wenn er einem potenziellen Mandanten in einem persönlichen Anschreiben seine Dienste anbietet und einen konkreten Beratungsbedarf darstellt.
  • LG Köln, 07.11.2017 - 31 O 76/17

    Bewerbung von Rechtsanwaltsdienstleistungen für ein bestimmtes Mandat

    Ein Werbeverbot ist danach nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der von § 43 b BRAO im Einklang mit dem Unionsrecht geschützten Interessen gerechtfertigt, zu denen auch Verbraucherinteressen gehören (BGH, GRUR-RR 2015, 108 - Anwaltsschreiben an Fondsanleger; BGH, GRUR 2014, 86 - Kommanditistenbrief).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 3 SaGa 1850/14

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Bestimmtheit - Unterlassungsanspruch - …

    Außerdem kommt es darauf an, ob und inwieweit die Interessen des Verbrauchers deshalb nicht beeinträchtigt sind, weil er sich in einer Situation befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung Nutzen bringen kann (BGH 10. Juli 2014 - I ZR 188/12 - Rn. 11, WM 2014, 221;… 13. November 2013 - I ZR 15/12 - Rn. 15ff., BGHZ 199, 43).
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