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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,97
BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1954 - I ZR 239/52 (https://dejure.org/1954,97)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inbesitznahme eines Segelbootes durch Angehörige der britischen Besatzungsmacht - Vorliegen einer Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Entschädigung für eine Besatzungsleistung - Vorliegen einer irregulären Requisition

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 145
  • NJW 1954, 1321
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1953 - III ZR 379/51

    Rechtsweg für Requisitionsentschädigung

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Für den Anspruch auf Entschädigung wegen einer nach Formular 80 G erfolgten Requisition der Besatzungsmacht in der britischen Zone ist der ordentliche Rechtsweg nicht gegeben (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (III. ZS) und 12, 52 (V. ZS)).

    Bei Verweisung eines Rechtsstreits an das zur Entscheidung zuständige Verwaltungsgericht des ersten Rechtszuges kann der Bundesgerichtshof bereits über die Kosten der Rechtsmittel entscheiden (Zustimmung zu BGHZ 11, 43 (55, 56) und 12, 52).

    Insbesondere gilt das für die Bestimmung in Art. 2 Abs. a des Ges Nr. 13, da der Rechtsstreit sich nur über die Höhe der vom Kläger beanspruchten Vergütung verhält, an deren vom Kläger beanstandeten Festsetzung aber weder die alliierten Streitkräfte noch die in Art. 1 a II des Ges Nr. 13 genannten Personen beteiligt gewesen sind (vgl. dazu auch BGHZ 11 S 43 [45]).

    Zu dieser Frage haben der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1953 BGHZ 11, 43 - und der V. Zivilsenat in einem Urteil vom 22. Dezember 1953 - BGHZ 12, 52 - grundsätzlich Stellung genommen.

    Die Revision nimmt weiter auf das Gutachten Bezug, das Prof. Dr. von M. in dem Rechtsstreit III ZR 379/51 erstattet hat.

    Die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens waren dem Kläger aufzuerlegen (§§ 97, 276 Abs. 3 S 2 ZPO; BGHZ 11, 43 [57-59]).

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Allerdings stellt sich im vorliegenden Falle die Requisitionsanforderung der Besatzungsmacht als ein Eingriff dar, der seinem Wesen nach die in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270 [280]) entwickelten Kennzeichen der Enteignung verwirklicht.

    Der Enteignungsbegriff des Grundgesetzes wird allerdings nach der Rechtsprechung auch durch einen objektiv rechtswidrigen, also einen nicht durch eine gesetzliche Ermächtigung, jedoch schuldlosen, Einzeleingriff erfüllt (BGHZ 6, 270 [290]).

  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Ob eine derartige Häufung von mehreren rechtlich und tatsächlich selbständigen Begründungen zu einem und demselben einheitlichen Klageantrag eine echte Klagenhäufung im Sinne des § 260 ZPO (Stein-Jonas, Anm. II A zu § 260 ZPO) darstellt oder nur die mehrfache Begründung desselben prozessualen Anspruchs bedeutet (Rosenberg, Lehrbuch, § 93 IV 2 d, § 88 II 3 a, vgl. auch BGHZ 9, 22 [27]), kann hier auf sich beruhen.
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 87/50

    Öffentlichrechtliches Verwahrungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Betrifft der Rechtsstreit danach aber einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, so wäre der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Zuweisung an die ordentlichen Gerichte durch Gesetz erfolgt wäre oder eine gewohnheitsrechtliche Zuweisung angenommen werden könnte (BGHZ 1, 369 [378]; 9, 339).
  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Zu dieser Frage haben der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 5. November 1953 BGHZ 11, 43 - und der V. Zivilsenat in einem Urteil vom 22. Dezember 1953 - BGHZ 12, 52 - grundsätzlich Stellung genommen.
  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51

    Zulässigkeit des Rechtsweges

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Betrifft der Rechtsstreit danach aber einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, so wäre der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG nur dann gegeben, wenn eine ausdrückliche Zuweisung an die ordentlichen Gerichte durch Gesetz erfolgt wäre oder eine gewohnheitsrechtliche Zuweisung angenommen werden könnte (BGHZ 1, 369 [378]; 9, 339).
  • RG, 26.04.1940 - III 131/39

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands …

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - I ZR 239/52
    Das unterscheidende Kennzeichen wird dabei durch die Prüfung gewonnen, ob ein Sachverhalt dargelegt wird, der in seinen tatsächlichen Zusammenhängen, die Behauptungen des Klägers als richtig unterstellt, sämtliche Merkmale des § 839 als gegeben ausweist (RGZ 164, 15 [25]; 154, 135 [151-154] mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 22.02.2013 - 10 Sa 960/12

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht …

    Wird ein einheitlicher Antrag auf mehrere Lebenssachverhalte gestützt, ist die Verwerfung im Tenor hinsichtlich eines Klagegrundes unzulässig, weil der Kläger nur eine zusprechende Entscheidung begehrt (vgl. BGH 27. April 1954 - I ZR 239/52 - zu V der Gründe, BGHZ 13, 145 zur Klageabweisung).
  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …

    Damit wird die Entscheidungskompetenz des angerufenen Gerichts gegenüber dem bisherigen Rechtszustand (dazu BGHZ 13, 145, 154; 46, 96, 105;… vgl. auch Senatsurteile vom 20. November 1986 - III ZR 206/85 - BGHR VwGO § 41 Abs. 3 Satz 1 - Teilverweisung 1 = NVwZ 1987, 446, 447 und vom 5. Juli 1990 - III ZR 166/89 - DÖV 1990, 1027, 1028; std.Rspr.) erweitert.
  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 23/88

    Naturkräfte - Schadensereignis - Lebensrisiko - Rechtsweg - Klagegründe

    Ist dagegen bei mehrfacher - auch bei mehrfacher rechtlicher und tatsächlich selbständiger - Begründung des einen Klaganspruchs der ordentliche Rechtsweg hinsichtlich eines der konkurrierenden Klagegründe zulässig und nur hinsichtlich weiterer Klagegründe unzulässig, so ist eine Verweisung an das für die weiteren Klagegründe zuständige Gericht nicht statthaft; dabei braucht nicht untersucht zu werden, ob es sich um einen Fall der echten Klagenhäufung oder nur um eine mehrfache Begründung handelt, denn selbst bei Klagenhäufung wäre ebenso wie bei der Annahme einer mehrfachen Begründung desselben prozessualen Anspruchs ein Teilurteil über einen der Klagegründe nicht zulässig (BGHZ 13, 145 (154) = NJW 1954, 1321 = LM Art. 14 GrundG (L) Nr. 27 u. LM § 13 GVG (L) Nr. 29; BVerwGE 18, 181 (182 f.), 22, 45 (46 f.)).
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