Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2009 - I ZR 33/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
EGZPO § 26 Nr. 8
- Wolters Kluwer
Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten bei erfolgreichem Unterlassungstitel wegen irreführender Werbung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei teilweiser einseitiger Erledigungserklärung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02
Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …
Auszug aus BGH, 13.08.2009 - I ZR 33/08
Denn mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse (BGH, Beschl. v. 13.7.2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 m.w.N.; Beschl. v. 30.1.2008 - XII ZR 146/06, [...]). - BGH, 30.01.2008 - XII ZR 146/06
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einseitiger Erledigungserklärung
Auszug aus BGH, 13.08.2009 - I ZR 33/08
Denn mit der einseitigen Erledigungserklärung tritt für beide Parteien an die Stelle des Sachinteresses regelmäßig das Kosteninteresse (BGH, Beschl. v. 13.7.2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 m.w.N.; Beschl. v. 30.1.2008 - XII ZR 146/06, [...]).
- BGH, 29.06.2017 - III ZR 540/16
Erteilungsbegehren von Regulierungsbriefen aus einem geschlossenen …
An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2015 - IV ZR 256/14, juris Rn. 2;… vom 18. Juni 2015 - V ZR 224/14, NJW 2015, 3173 Rn. 3;… vom 1. März 2011 - VIII ZR 19/10, WuM 2011, 247 Rn. 3; vom 13. August 2009 - I ZR 33/08, juris Rn. 5 und vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728; jeweils mwN). - BGH, 25.09.2025 - I ZR 67/25 An die Stelle des Sachinteresses tritt für beide Parteien das Kosteninteresse (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZR 33/08, MD 2009, 1001 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 29. Juni 2017 - III ZR 540/16, NJOZ 2018, 1270 [juris Rn. 8];… Beschluss vom 8. Februar 2022 - VIII ZR 38/21, NJW-RR 2022, 1023 [juris Rn. 11], jeweils mwN).
- BGH, 27.07.2021 - XI ZR 72/21
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichung des …
Nach der damit gebotenen Differenzrechnung, bei der von den Gesamtkosten die Kosten abzuziehen sind, die entstanden wären, wenn der Prozess sogleich ohne den erledigten Teil im Umfang des Zahlungsbegehrens (ohne den wirkungslosen Teil) geführt worden wäre (…Senatsbeschluss vom 12. Januar 2021 - XI ZR 589/19, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 2005 - XII ZR 295/02, juris Rn. 10 und vom 13. August 2009 - I ZR 33/08, juris Rn. 5), ergeben sich Mehrkosten von rund 5.500 EUR.
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Rechtsprechung
| BGH, 19.11.2009 - I ZR 33/08 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung und Berechnung in erster Instanz angefallener Reisekosten
- ra.de
- rechtsportal.de
GKG § 43 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Berücksichtigung und Berechnung in erster Instanz angefallener Reisekosten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.05.2006 - 416 O 141/05
- OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 U 109/06
- OLG Hamburg, 23.01.2008 - 5 W 72/06
- BGH, 13.08.2009 - I ZR 33/08
- BGH, 19.11.2009 - I ZR 33/08 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.2005 - XII ZR 295/02
Beschwer bei Teilerledigung vor Schluß der mündlichen Verhandlung im …
Auszug aus BGH, 19.11.2009 - I ZR 33/08
Dabei sind von den Gesamtkosten die Kosten abzuziehen, die entstanden wären, wenn der Prozess ohne den erledigten Teil geführt worden wäre (BGH, Beschl. v. 13.7.2005 - XII ZR 295/02, NJW-RR 2005, 1728 m.w.N.).Die Beklagte hätte ohnehin innerhalb der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen müssen, in welcher Höhe sie hinsichtlich des für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits mit Kosten belastet wird (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1728).
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