Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,797
BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79 (https://dejure.org/1981,797)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1981 - I ZR 43/79 (https://dejure.org/1981,797)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1981 - I ZR 43/79 (https://dejure.org/1981,797)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,797) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablauf nationaler und internationaler Geschmacksmusterrechte - Inanspruchnahme von Urheberrechtsschutz nach Inlandsrecht - Ausschluss einer illoyal verspäteten Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 994
  • GRUR 1981, 652
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Urheberrechtliche Ansprüche, wie sie hier geltend gemacht werden, sind Ausfluß eines Rechts, das seinen Wert aus der ihm zugrundeliegenden schöpferischen, geistigen Leistung erhält und das persönlichkeits- und vermögensrechtlichen Schutz aus den Verfassungssätzen der Kunstfreiheitsgarantie und des Eigentums genießt (vgl. BVerfGE 31, 229 = NJW 1971, 2163).
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Mit diesem Einwand soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden; er beruht auf dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB und ist eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung; die Entscheidung über sein Vorliegen erfolgt durch Abwägen aller auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Umstände, wobei Art und Inhalt des geltend gemachten Rechts für die Voraussetzungen und die Maßstäbe von besonderer Bedeutung sind (vgl. für zeichen-, ausstattungs-, kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche BGHZ 1, 31, 32 - Störche; 5, 189, 195 - Zwillinge; 16, 82, 90 - Wickelsterne; 21, 66, 78 - Hausbücherei; 26, 52, 64 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79

    Rollhocker

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob - wie nach dem Sachverhalt naheliegt - die Klägerin in den USA einen inzwischen abgelaufenen Design-Patent-Schutz erlangt hatte und schon allein aufgrund dessen ein Urheberrechtsschutz aus Rechtsgründen ausscheidet (vgl. BGH v. 23.1.1981 - I ZR 48/79 - Rollhocker zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Mit diesem Einwand soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden; er beruht auf dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB und ist eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung; die Entscheidung über sein Vorliegen erfolgt durch Abwägen aller auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Umstände, wobei Art und Inhalt des geltend gemachten Rechts für die Voraussetzungen und die Maßstäbe von besonderer Bedeutung sind (vgl. für zeichen-, ausstattungs-, kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche BGHZ 1, 31, 32 - Störche; 5, 189, 195 - Zwillinge; 16, 82, 90 - Wickelsterne; 21, 66, 78 - Hausbücherei; 26, 52, 64 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Darüber hinaus bestehen gegen die Prozeßführungsbefugnis der Klägerin in gewillkürter Prozeßstandschaft auch dann keine Bedenken, wenn sie aus dem Vertrag vom 2. Mai 1957 nur einfache schuldrechtliche Nutzungsbefugnisse herleiten könnte (vgl. BGH v. 21.11.1958 - I ZR 98/57 LM Nr. 8 und § 8 LitUrhG - Der Heiligenhof).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Mit diesem Einwand soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden; er beruht auf dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB und ist eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung; die Entscheidung über sein Vorliegen erfolgt durch Abwägen aller auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Umstände, wobei Art und Inhalt des geltend gemachten Rechts für die Voraussetzungen und die Maßstäbe von besonderer Bedeutung sind (vgl. für zeichen-, ausstattungs-, kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche BGHZ 1, 31, 32 - Störche; 5, 189, 195 - Zwillinge; 16, 82, 90 - Wickelsterne; 21, 66, 78 - Hausbücherei; 26, 52, 64 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Dieser Schutz schließt zwar eine Verwirkung von aus dem Urheberrecht hergeleiteten Ansprüchen nicht grundsätzlich aus (vgl. BGHZ 11, 135, 151 - Lautsprecherübertragung; 67, 56, 68 - Schmalfilmrechte), doch muß bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen die Wertigkeit des Urheberrechts hoch angesetzt werden.
  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Dieser Schutz schließt zwar eine Verwirkung von aus dem Urheberrecht hergeleiteten Ansprüchen nicht grundsätzlich aus (vgl. BGHZ 11, 135, 151 - Lautsprecherübertragung; 67, 56, 68 - Schmalfilmrechte), doch muß bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen die Wertigkeit des Urheberrechts hoch angesetzt werden.
  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Mit diesem Einwand soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden; er beruht auf dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB und ist eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung; die Entscheidung über sein Vorliegen erfolgt durch Abwägen aller auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Umstände, wobei Art und Inhalt des geltend gemachten Rechts für die Voraussetzungen und die Maßstäbe von besonderer Bedeutung sind (vgl. für zeichen-, ausstattungs-, kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche BGHZ 1, 31, 32 - Störche; 5, 189, 195 - Zwillinge; 16, 82, 90 - Wickelsterne; 21, 66, 78 - Hausbücherei; 26, 52, 64 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 43/79
    Mit diesem Einwand soll die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten gegenüber dem Verpflichteten ausgeschlossen werden; er beruht auf dem Rechtsgrundsatz des § 242 BGB und ist eine besondere Form der unzulässigen Rechtsausübung; die Entscheidung über sein Vorliegen erfolgt durch Abwägen aller auf beiden Seiten zu berücksichtigenden Umstände, wobei Art und Inhalt des geltend gemachten Rechts für die Voraussetzungen und die Maßstäbe von besonderer Bedeutung sind (vgl. für zeichen-, ausstattungs-, kennzeichnungs- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche BGHZ 1, 31, 32 - Störche; 5, 189, 195 - Zwillinge; 16, 82, 90 - Wickelsterne; 21, 66, 78 - Hausbücherei; 26, 52, 64 - Sherlock Holmes).
  • BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12

    Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Recht verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment) und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Umstandsmoment; vgl. BGHZ 67, 56, 67 - Schmalfilmrechte; Urteil vom 13. Februar 1981 - I ZR 43/79, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische;… Urteil vom 21. Februar 2012 - VIII ZR 146/11, NJW-RR 2012, 1227 Rn. 4;… Urteil vom 19. Juni 2012 - II ZR 241/10, WM 2012, 1686 Rn. 22;… Urteil vom 29. Januar 2013 - EnZR 16/12, juris Rn. 13).

    Rn. 44 Die Revision macht ohne Erfolg geltend, der Senatsentscheidung "Stühle und Tische" (BGH, GRUR 1981, 652) liege unausgesprochen der Rechtssatz zugrunde, dass rechtsverletzende Umsätze in Höhe von 1% des jährlichen Gesamtumsatzes für die Begründung eines wertvollen Besitzstandes als notwendige Voraussetzung einer Verwirkung urheberrechtlicher Ansprüche nicht ausreichten.

    Der Senat hat Umsätze, die lediglich 1% des jährlichen Gesamtumsatzes eines Verletzers ausmachten, allein unter den in jenem Streitfall vorliegenden Umständen - und nicht etwa generell - für nicht ausreichend erachtet, um den für eine Verwirkung der geltend gemachten Unterlassungsansprüche erforderlichen wertvollen Besitzstand des Verletzers zu begründen (BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische).

  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer …

    Rn. 57 Danach unterliegen - wenn auch nur unter strengen Voraussetzungen - urheberrechtliche Unterlassungsansprüche ebenso wie urheberrechtliche Schadensersatzansprüche grundsätzlich der Verwirkung (…BGHZ 26, 52, 64 - Sherlock Holmes - Rdnr. 25 nach juris; BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische - Rdnr. 11 nach juris;… vgl. auch OLG Hamburg - Tripp-Trapp-Stuhl I - a. a. O., Rdnr. 132 nach juris).
  • LG Stuttgart, 20.05.2010 - 17 O 42/10

    Teilabriss des Stuttgarter HBf zulässig

    Bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen ist die Wertigkeit des Urheberrechts wegen der dahinter stehenden persönlichkeitsrelevanten Schöpfungsleistung als hoch anzusetzen (BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische).

    Erforderlich ist, dass der Verletzer sich einen erkennbar wertvollen Besitzstand geschaffen hat, so dass die Rechtsverletzung dem Rechtsinhaber offenbar wird und sein Schweigen vom Verletzer als Billigung oder jedenfalls als sicherer Hinweis gedeutet werden kann, der Rechtsinhaber werde von der Verfolgung seiner Rechte absehen (BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische).

  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst

    Die Schutzfähigkeit konkret von Stühlen, Sesseln und anderen Sitzmöbeln war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen (BGH, GRUR 61, 635 -Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1974, 740 - Sessel; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II; BGH, GRUR 1987, 903 - Le Corbusier-Möbel).

    Auch sonst wird die Verwirkung von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen in der Rechtsprechung, wenn auch nur unter strengen Voraussetzungen, für möglich gehalten (BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische).

    Erforderlich ist hiernach, dass der Verletzer sich einen so wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dass es geboten erscheint, die Verwirkung eines urheberrechtlichen Anspruchs in Betracht zu ziehen (BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2025 - 5 S 65/25

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den …

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dingliche Rechte nicht der Verwirkung unterliegen, wohl aber die aus diesen folgenden Ansprüche, wie etwa die aus Besitz und Eigentum abgeleiteten Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche nach § 862 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB (…vgl. BGH, Urteile vom 21.10.2005 - V ZR 169/04 - juris Rn. 10; und vom 13.2.1981 - I ZR 43/79 - juris Rn. 11 für das auch eigentumsrechtlich geschützte Urheberrecht).

    Rn. 51 Maßgeblich ist eine Gesamtbewertung aller zeitlichen und sonstigen Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 15.1.2020 - 2 B 38.19 - juris Rn. 12), wobei der Art und der Bedeutung des Rechts, um dessen Verwirkung es geht, besondere Bedeutung zukommt (vgl. BGH…, Urteil vom 16.3.2007 - V ZR 190/06 - juris Rn. 9; Urteil vom 13.2.1981 - I ZR 43/79 - juris Rn. 11).

  • OLG München, 18.12.2025 - 29 U 3581/23

    Tatsächliche Vermutung für (Mit-)Urheberschaft bei eigenhändiger Herstellung …

    Ferner ist erforderlich, dass angesichts des wertvollen Besitzstandes die Rechtsverletzung dem Rechtsinhaber so offenbar wird, dass sein Schweigen vom Verletzer als Billigung gedeutet werden kann oder jedenfalls als sicherer Hinweis, der Rechtsinhaber werde von der Verfolgung seiner Rechte absehen (BGH GRUR 1981, 652, 653 - "Stühle und Tische").
  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 308 O 255/07

    Deutscher Urheberrecht: Verletzung des Verbreitungsrechts durch öffentliches …

    Möbel sind als Werke der angewandten Kunst einem Urheberrechtsschutz zugänglich, auch wenn ihre Gebrauchsbestimmung an sich im Vordergrund steht (BGH, GRUR 1961, 635 - Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1981, 652 - Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 - Stahlrohrstuhl II).
  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 66/11

    Urheberrecht an Werken verstorbener, unterdrückter russischer Künstler

    Um dies annehmen zu können, bedarf es einer Interessenabwägung, bei der die Wertigkeit des Urheberrechts hoch angesetzt werden muss; der Schuldner muss sich einen wertvollen Besitzstand geschaffen haben und der Urheberrechtsverstoß muss dem Gläubiger so offenbar werden, dass sein Schweigen als Billigung oder jedenfalls als sicherer Hinweis gedeutet werden kann, er werde von der Verfolgung seiner Rechte absehen (BGH, GRUR 1981, 652 [653] - Stühle und Tische).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01

    Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens

    § 242 BGB wird im Rahmen von § 97 Abs. 1 UrhG nur im Hinblick auf seltene Fälle der Verwirkung (siehe etwa BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische) und bei der Gewährung von Aufbrauchsfristen (BGH, GRUR 1974, 474, 476 - Großhandelshaus) angewendet.
  • OLG Düsseldorf, 24.04.2007 - 20 U 175/06

    Übertragung des Urheberrechts durch letztwillige Verfügung - Internationale …

    Am ehesten kann man im deutschen Rechtssystem eine Parallele zum Estoppel im Instrument des Rechtsmissbrauchs und der Verwirkung sehen (siehe dazu BGH, GRUR 1981, 652, 653 - Stühle und Tische;… Schricker/Wild, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 97 Rdnrn. 93 ff.).
  • LG Hamburg, 14.05.2004 - 308 O 485/03
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 108/03

    Verletzung von Geschmacksmustern (Teppichboden)

  • OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 130/00

    Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines ergonomischen Sitzmöbels

  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 20 U 19/01

    Eingriffe in das Vervielfältigungsrecht durch Videomitschnitte und in das …

  • OLG Saarbrücken, 27.04.2005 - 1 U 175/03

    Verletzungsprozess des Lizenznehmers für ein Geschmacksmusterrecht: Beurteilung …

  • OLG Hamm, 13.11.2001 - 4 U 104/01
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 155/00

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2006 - 20 U 59/05

    Der Hocker "B9" stellt ein urheberrechtsfähiges Werk dar

  • OLG Hamburg, 21.08.2002 - 5 U 217/01

    Pauschale Bezugnahme

  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 5 U 38/01

    Verletzung eines eingetragenen Geschmacksmusters

  • LG Köln, 31.07.2009 - 28 O 648/08

    Unterlassung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tode …

  • OLG Zweibrücken, 15.11.1996 - 2 U 14/96

    Vergütungspflicht für Faxgeräte

  • KG, 03.05.1994 - 5 U 7240/92

    Verwirkung von urheberrechtlichen Ansprüchen

  • OLG München, 17.12.1987 - 29 U 5865/86

    Schadensersatz wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten an Entwürfen von zwei …

  • LG Düsseldorf, 02.03.2005 - 12 O 588/03

    Tecta verliert im Streit um Bauhaus-Hocker B 9

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht