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| BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.04.1953 - I ZR 47/52
Verjährung mehrerer miteinander konkurierender Ansprüche
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
Die Feststellung, daß den Beklagten zu 3) kein seemännisches, nautisches Verschulden trifft, berührt jedoch noch nicht den weiteren Haftungsgrund, daß ihm in seiner Eigenschaft als Schiffer, der als solcher in keinen Vertragsbeziehungen zu den zu befördernden Personen steht, hinsichtlich dieser Personen eine besondere Betreuungs- und Fürsorgepflicht obliegt (§ 7 Abs. 2 Satz 1 BinnSchG), deren schuldhafte Verletzung eine unerlaubte Handlung darstellen würde (vgl. BGHZ 9, 301 [307]). - BGH, 17.04.1951 - I ZR 28/50
Spediteurhaftung. Anscheinsbeweis
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
Da festgestellt ist, daß den Beklagten zu 3) hinsichtlich des An- und Ablegemanövers kein seemännisches Verschulden trifft, er mithin den vollen Gegenbeweis erbracht hat, bedarf es keiner Prüfung, ob er einen zunächst gegen ihm sprechenden Anscheinsbeweis auch mit einem erleichterten Gegenbeweis gemäß den vom erkennenden Senat in den Entscheidungen BGHZ 2, 1 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] [5]; 6, 169 [171] und in LM HGB § 735 Nr. 4 dargelegten Grundsätzen hätte entkräften können (vgl. auch RGZ 120, 258 [264] = JW 1928, 1742 mit Anmerkung von Heinsheimer). - RG, 08.01.1926 - III 32/25
Öffentliche Krankenhäuser; Gemeindehaftung
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
Die Vorschrift des § 844 Abs. 2 BGB ist - von besonders geregelten Ausnahmefällen (z.B. § 618 BGB, §§ 62 Abs. 3, 76 Abs. 1 HGB) abgesehen - auf Schadensersatzansprüche aus Vertrag, z.B. Beförderungsvertrag, nicht anwendbar (RGZ 112, 290 [296]; RG in JW 1931, 1357;… Geigel, Haftpflichtprozeß, 7. Aufl. 1954 S. 66).
- BGH, 23.01.1951 - III ZR 12/50
Öffentlicher Verkehr. Haftung für Kraftfahrzeuge
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
In dieser Situation können von einem Unternehmer, der einem Verkehrsbedürfnis zu genügen hat, nicht ohne weiteres die gleichen Sicherheitseinrichtungen wie in normalen Zeiten - trotz vorhandener polizeilicher Vorschriften - verlangt werden (vgl. BGHZ 1, 99 [102]). - RG, 16.05.1906 - I 610/05
Ladungsschade. Schlepper. Befreiungsklauseln.
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
Die Vorschrift des § 3 BinnSchG begründet, also keine eigene Deliktsklage (RGZ 63, 308 [310]). - RG, 03.03.1928 - I 187/27
Außervertragliche Schadensersatzpflicht
Auszug aus BGH, 15.02.1955 - I ZR 45/54
Da festgestellt ist, daß den Beklagten zu 3) hinsichtlich des An- und Ablegemanövers kein seemännisches Verschulden trifft, er mithin den vollen Gegenbeweis erbracht hat, bedarf es keiner Prüfung, ob er einen zunächst gegen ihm sprechenden Anscheinsbeweis auch mit einem erleichterten Gegenbeweis gemäß den vom erkennenden Senat in den Entscheidungen BGHZ 2, 1 [BGH 17.04.1951 - I ZR 28/50] [5]; 6, 169 [171] und in LM HGB § 735 Nr. 4 dargelegten Grundsätzen hätte entkräften können (vgl. auch RGZ 120, 258 [264] = JW 1928, 1742 mit Anmerkung von Heinsheimer).
- BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57
Reederhaftung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.12.1957 - II ZR 88/57
Rechtsmittel
Besatzungsmitglied und Reeder haften als Gesamtschuldner, dem Reeder steht der Rückgriff gegen das Besatzungsmitglied zu (RGZ 9, 158 [160, 162]; 55, 316 [321]; 63, 308 [310 f]; 111, 37; RG JW 1901, 619 Nr. 8; BGH Urteil vom 15. Februar 1955 -I ZR 45/54, abgedruckt in "Hansa" 1955, 1886: vgl. auch BGHZ 6, 102 [107]; Schaps § 485 Anm. 10, 12, 14, 21 a; Gramm, Das neue deutsche Seefrachtrecht § 607 Anm. I 2; Boyens, Das deutsche Seerecht I 178 f; Wüstendörfer S. 176 f; Abraham S. 64;… Vortisch/Zschucke BSchG 2. Aufl. § 3 Anm. 1).
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