Rechtsprechung
| BGH, 02.10.2002 - I ZR 60/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 544; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; StBerG § 4 Nr. 11; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbandsklage - Beschwer - Nichtzulassungsbeschwerde - Wert - Festsetzung - Erhöhung - Steuerberaterkammer - Lohnsteuerhilfeverein - Beratungsstelle - Steuerfachmann - Bezeichnung - Unterlassen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8; StBerG § 4 Nr. 11; ZPO § 3 § 544
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abmahnung eines Lohnsteuerhilfevereins durch die Steuerberaterkammer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - I ZR 60/02
Die Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 544 ZPO setzt voraus, daß der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung glaubhaft macht, daß der Wert der Beschwer über dem genannten, aufgrund der Übergangsregelung des § 26 Nr. 8 EGZPO derzeit maßgeblichen Betrag liegt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.7.2002 - V ZR 118/02, Umdr. S. 3 ff.). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - I ZR 60/02
c) Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß bei der Bewertung von Verbandsklagen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG nach der nunmehrigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Interesse des Verbandes regelmäßig weder nach dem Allgemeininteresse noch nach der Summe der Interessen aller betroffenen Verbandsmitglieder, sondern ebenso zu bewerten ist wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers der beklagten Partei (vgl. BGH, Beschl. v. 5.3.1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. Einl. UWG Rdn. 515;… Köhler in Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl. Vor §§ 23a, 23b Rdn. 13;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl. Kap. 49 Rdn. 20a;… Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rdn. 865-867;… Pastor/Ahrens/Ulrich, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl. Kap. 44 Rdn. 36).
- BGH, 28.02.2017 - I ZR 46/16
Anspruch des Filmurhebers auf Fairnessausgleich: Wert der Beschwer des im Wege …
Rn. 8 1. Die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde setzt voraus, dass der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung glaubhaft macht, dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer den nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgeblichen Betrag übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, juris Rn. 5;… Beschluss vom 24. Februar 2011 - I ZR 220/10, AfP 2011, 261 Rn. 4;… Beschluss vom 17. Juli 2013 - I ZR 31/13, juris Rn. 8).An diese allein das Unterbleiben von Schuldnerschutzanordnungen nach § 713 ZPO betreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts, aus denen sich ergibt, dass nach seiner Ansicht die Voraussetzungen, unter denen ein Rechtsmittel (die Nichtzulassungsbeschwerde) gegen sein Urteil stattfindet, unzweifelhaft nicht vorliegen (weil der Wert der Beschwer 20.000 EUR nicht übersteigt), ist das Revisionsgericht bei der Bemessung des Wertes der Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO in keiner Weise gebunden (zur Festsetzung des Wertes der Beschwer durch das Berufungsgericht vgl. BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. April 2005 - XII ZR 92/02, NJW-RR 2005, 1011;… Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZR 8/13, NJW-RR 2013, 1401 Rn. 8).
- BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19
Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und …
Rn. 14 Bei einer auf § 8 UWG gestützten Klage eines Wettbewerbsverbands (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) ist für den Streitwert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Interesse maßgeblich, das ein gewichtiger Mitbewerber der beklagten Partei an der begehrten Unterlassung hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, NJW-RR 1998, 1421, 1422, juris Rn. 5 f. - Verbandsinteresse; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02, Rn. 10;… Beschluss vom 9. Oktober 2018 - KZR 47/15, Rn. 1). - KG, 06.12.2023 - 5 W 149/23
Wertfestsetzung in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassen …
bb) Klagt - wie hier - ein Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG), ist es für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH…, Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95 -, Rn. 6, juris - Verbandsinteresse; Beschluss vom 2. Oktober 2002 - I ZR 60/02 -, Rn. 10, juris). - LG Ulm, 01.08.2025 - 11 O 18/25 Rn. 32 Klagt, wie hier, ein Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, ist es für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwerts maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2002, I ZR 60/02, BeckRS 2002, 8392).
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