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Weitere Entscheidung unten: BSG, 20.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-2 U 120/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22429
OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - I-2 U 120/09 (https://dejure.org/2011,22429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2011 - I-2 U 120/09 (https://dejure.org/2011,22429)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2011 - I-2 U 120/09 (https://dejure.org/2011,22429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Übertragung von Bewegung zwischen dem Läufer eines Synchronmotors mit Permanentmagneten und einer Arbeitspartie, da die angegriffene Ausführungsform das Klagepatent nicht verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Ansprüche wegen Patentverletzung bei nicht wortsinngemäßer als auch nicht funktionsorientierter Gebrauchmachung der technischen Lehre des Klagepatents; Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Übertragung von Bewegung zwischen dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 120/09
    Rn. 101 Eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln nur, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).

    Rn. 104 diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 120/09
    Rn. 101 Eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln nur, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 120/09
    Rn. 104 diejenigen Überlegungen, die der Fachmann anzustellen hat, um zu der gleichwirkenden Abwandlung zu gelangen, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre orientiert sind, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen Lehre gleichwertige Lösung in Betracht zieht (vgl. BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil; BGH GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 120/09
    Rn. 101 Eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln nur, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 120/09
    Rn. 101 Eine nicht wortsinngemäß mit sämtlichen Merkmalen des Klagepatentanspruches übereinstimmende Ausführung benutzt die unter Schutz gestellte Erfindung mit äquivalenten Mitteln nur, wenn der Fachmann aufgrund von Überlegungen, die am Sinngehalt der Ansprüche, d.h. der darin beschriebenen Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse zur Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems als gleichwirkend auffinden konnte (BGH GRUR 1986, 803, 806 - Formstein; BGH GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; BGH GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4b O 82/14
    Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht erforderlich, dass das Klagepatent zu allen maßgeblichen Parametern detaillierte Angaben beziehungsweise Handlungsanweisungen enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011 - I- 2 U 120/09; Urteil vom 20.06.2013 - I- 2 U 78/12).
  • LG Düsseldorf, 26.02.2019 - 4c O 107/17

    Stellglied

    Die seitens der Beklagten angeführte Entscheidung "Synchronmotor" (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. März 2011 - I-2 U 120/09 -, Rn. 87, juris) ist nicht auf den hiesigen Fall zu übertragen.
  • LG Düsseldorf, 03.03.2016 - 4v O 82/14

    Cer- und Zirkonium-Mischoxid (1)

    Vor diesem Hintergrund ist es auch nicht erforderlich, dass das Klagepatent zu allen maßgeblichen Parametern detaillierte Angaben beziehungsweise Handlungsanweisungen enthält (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2011 - I- 2 U 120/09; Urteil vom 20.06.2013 - I- 2 U 78/12).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63220
BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B (https://dejure.org/2009,63220)
BSG, Entscheidung vom 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B (https://dejure.org/2009,63220)
BSG, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - B 2 U 120/09 B (https://dejure.org/2009,63220)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Düsseldorf - S 1 U 7/06
  • LSG Nordrhein-Westfalen - L 15 U 197/07
  • BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - …

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    3 Soweit der Kläger eine Abweichung des LSG vom Urteil des Senats vom 5. Februar 2008 (B 2 U 8/07 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 1) rügt, mangelt es an der Aufstellung eines Rechtssatzes seitens des LSG, mit dem dieses von einem Rechtssatz des Senats in diesem Urteil abgewichen ist.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen vermag die Zulassung wegen Abweichung zu begründen (…vgl Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX, RdNr 196 mwN; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit - …

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    4 Dasselbe gilt für die vom Kläger behaupteten Abweichungen des LSG von den Entscheidungen des Senats vom 4. Dezember 1991 (…2 RU 47/90 - BSGE 70, 47 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) und vom 30. Juni 1998 (B 2 U 41/"47" R - gemeint ist wohl - B 2 U 41/97 R - BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5): Auch insofern mangelt es an der Bezeichnung eines Rechtssatzes des LSG, zumal es - wie ausgeführt - nicht genügt, wenn die Entscheidung des LSG nicht den vom BSG aufgestellten Kriterien entsprechen sollte.
  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    4 Dasselbe gilt für die vom Kläger behaupteten Abweichungen des LSG von den Entscheidungen des Senats vom 4. Dezember 1991 (2 RU 47/90 - BSGE 70, 47 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1) und vom 30. Juni 1998 (…B 2 U 41/"47" R - gemeint ist wohl - B 2 U 41/97 R - BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5): Auch insofern mangelt es an der Bezeichnung eines Rechtssatzes des LSG, zumal es - wie ausgeführt - nicht genügt, wenn die Entscheidung des LSG nicht den vom BSG aufgestellten Kriterien entsprechen sollte.
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete …

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    Eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des Bundessozialgerichts (BSG), des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmSOGB) oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
  • BSG, 30.12.1987 - 5a BKn 10/86

    ZPO - Anwendung - Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Übergangener …

    Auszug aus BSG, 20.07.2009 - B 2 U 120/09 B
    Nach dem Vortrag des Klägers war die von ihm beanstandete gutachtliche Stellungnahme im erstinstanzlichen Verfahren eingeholt worden und war in dieser Instanz keine Rüge erfolgt, so dass ein entsprechender möglicher Mangel nach § 295 Zivilprozessordnung (ZPO), der nach § 202 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 61 mwN), geheilt war.
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