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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - I-10 W 12/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,15249
OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - I-10 W 12/17 (https://dejure.org/2017,15249)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2017 - I-10 W 12/17 (https://dejure.org/2017,15249)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2017 - I-10 W 12/17 (https://dejure.org/2017,15249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Notargebühren für einen Vertragsentwurf gegenüber dem Makler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Notargebühren für einen Vertragsentwurf gegenüber dem Makler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2016 - 10 W 286/16

    Haftung des Maklers für die Kosten eines notariellen Vertragsentwurfs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 10 W 12/17
    Dieses Verhalten lässt nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte keinen anderen Schluss zu, als dass die Beschwerdeführerin mit der Auftragserteilung an den Notar einverstanden war (vgl. Senat, I-10 W 286/16, Beschluss vom 10. November 2016).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2024 - 20 W 45/22

    Zu den Anforderungen an eine die Haftung für Notarkosten auslösende …

    (3) Im Fall der Erteilung eines Beurkundungsauftrags durch einen Makler kann - was das Landgericht noch zutreffend als Ausgangspunkt genommen hat - aus der Sicht des verständig denkenden Notars, die nach dem Rechtsgedanken des § 133 BGB maßgeblich ist, zwar davon ausgegangen werden, dass ein Makler die einen Vertragsschluss vorbereitenden Tätigkeiten nicht im eigenen Namen veranlassen will, sondern im Namen einer oder beider Vertragsparteien (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2017, I-10 W 12/17, Tz. 3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.11.2020, 8 W 3216/20, Tz. 5, beide juris).
  • LG Bremen, 15.09.2022 - 4 OH 21/21

    Genehmigung der Beauftragung zur Fertigung eines notariellen Kaufvertragsentwurfs

    In einem solchen Fall, d.h. bei Tätigwerden eines Dritten für die Kaufvertragsparteien ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Dritte Auftraggeber iSd § 29 Nr. 1 GNotKG und damit Schuldner der Notarkosten ist oder ein Vertretergeschäft iSd § 164 ff. BGB vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2017, Az.: 10 W 12/17 - Leitsatz 1, zit. n. juris).
  • LG Rostock, 31.03.2022 - 10 OH 5/19

    Verjährung Notarkosten - Neubeginn der Verjährung

    Damit trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, dass in der Regel nur die Vertragsparteien ein Interesse am Vertragsschluss und damit an der Beurkundung haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2017 - I-10 W 12/17 -, Rn. 3, juris).
  • LG Bremen, 20.09.2019 - 4 T 369/18

    Handelsregisteranmeldungen verschiedener Kommanditisten - Notarkosten

    In einem solchen Fall, d.h. bei Tätigwerden eines Dritten ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Dritte Auftraggeber iSd § 29 Nr. 1 GNotKG und damit Schuldner der Notarkosten ist oder ein Vertretergeschäft iSd § 164 ff. BGB vorliegt (vgl. zur Konstellation der Beauftragung durch einen Makler, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2017, Az.: 10 W 12/17 - Leitsatz 1, zit. n. juris).
  • LG Bremen, 29.10.2018 - 4 T 240/18

    Anforderung eines Vertragsentwurfes durch einen Makler - Auftraggeber § 29 Nr. 1 …

    In einem solchen Fall, d.h. bei Tätigwerden eines Dritten für die Kaufvertragsparteien ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Dritte Auftraggeber iSd § 29 Nr. 1 GNotKG und damit Schuldner der Notarkosten ist oder ein Vertretergeschäft iSd § 164 ff. BGB vorliegt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2017, Az.: 10 W 12/17 - Leitsatz 1, zit. n. juris).
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