Rechtsprechung
| BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3 § 117
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 26.02.2002 - S 3 U 259/00
- LSG Saarland, 05.11.2003 - L 2 U 65/02
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.02.2004 - B 2 U 316/03 B
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und freie Beweiswürdigung im …
Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B
Dies gilt nur dann nicht, wenn der persönliche Eindruck, welchen die Richter einer früheren mündlichen Verhandlung von einem Zeugen gewonnen haben, protokolliert oder auf sonstige Weise aktenkundig gemacht worden ist und sich die Beteiligten dazu erklären konnten (…vgl BSG aaO; Beschluss des Senats vom 24. Februar 2004 - B 2 U 316/03 B -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). - BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B
Ohne hinreichenden Grund iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG bedeutet, dass die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5). - BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78
Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen
Auszug aus BSG, 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme erfordern auch in diesem Fall, dass sich alle die Entscheidung treffenden Richter einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gemacht haben, wenn sie ihre Entscheidung darauf stützen (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15 mwN).
- BSG, 17.05.2022 - B 2 U 91/21 B
(Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - …
Dies gilt nur dann nicht, wenn der persönliche Eindruck, welchen die Richter in einer früheren mündlichen Verhandlung von einem Zeugen gewonnen haben, protokolliert oder auf sonstige Weise aktenkundig gemacht worden ist und sich die Beteiligten dazu erklären konnten (BSG Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 17.8.2006 - B 12 KR 79/05 B - juris RdNr 7 mwN;… BSG Urteil vom 15.8.2002 - B 7 AL 66/01 R - SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32, juris RdNr 14).. - BSG, 17.08.2006 - B 12 KR 79/05 B
Geltung des § 168 S. 2 SGG im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, Unmittelbarkeit …
Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung und der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme erfordern auch in diesem Fall, dass sich alle die Entscheidung treffenden Richter einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gemacht haben, wenn sie ihre Entscheidung darauf stützen (…vgl BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 mwN;… SozR 4-1500 § 117 Nr. 1; Beschluss vom 7. September 2004, B 2 U 2/04 B, juris-Nr KSRE038451322).Der Kläger hätte unter Heranziehung der maßgeblichen Passagen des Berufungsurteils auf dessen Seiten 9 und 10 darlegen müssen, warum das LSG trotz seiner Bezugnahme auf die Widersprüchlichkeit der "Aussagen" der Zeugin S. im erstinstanzlichen und zweitinstanzlichen Verfahren und die fehlende Übereinstimmung ihrer "Aussagen" mit der Aktenlage, also trotz seiner Bezugnahme auf objektive Kriterien, die Unglaubwürdigkeit der Zeugin als Person und nicht nur die - bloße - Unglaubhaftigkeit eines Teils ihrer Aussagen angenommen hat (vgl etwa BSG, Beschluss vom 7. September 2004, B 2 U 2/04 B, juris-Nr KSRE038451322).
- BSG, 15.09.2014 - B 14 AS 98/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verfahrensfehler - andere …
Stützt sich das teilweise anders besetzte Gericht aber nicht auf die Glaubwürdigkeit einer Person, sondern auf objektive Kriterien - wie hier nach der Beschwerdebegründung auf die Widersprüchlichkeit von Aussagen und die Ungenauigkeit oder Nichtnachvollziehbarkeit von Angaben -, vermag dies allein das Vorliegen eines Verfahrensverstoßes nicht zu begründen (…vgl BSG Beschluss vom 24.2.2004 - B 2 U 316/03 B - SozR 4-1500 § 117 Nr. 1 RdNr 7; BSG Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B - Juris RdNr 9-10;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 129 RdNr 2c).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2025 - L 15 SB 171/25
Auch ein im "Schneckentempo" erstelltes Gutachten ist verwertbar!
Die an der mündlichen Verhandlung mitwirkenden Richter müssen den Vortrag der Beteiligten in der mündlichen Verhandlung oder auch Zeugenaussagen nach ihrer freien Überzeugung würdigen und dürfen prozessrechtlich z.B. die persönliche Glaubwürdigkeit eines Beteiligten oder eines Zeugen nur dann vollumfänglich einschätzen, wenn sie sich persönlich ein Bild von den Beteiligten oder den Zeugen gemacht haben (vgl. BSG, Beschl. v. 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 17.08.2006 - B 12 KR 79/05 B -, juris Rn. 7;… Urt. v. 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R -, juris Rn. 14). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2025 - L 8 R 260/24 Rn. 32 Einem Beweisantrag ist bei Untauglichkeit des Beweismittels nicht nachzukommen (vgl. BSG Beschl. v. 07.09.2004 - B 2 U 2/04 B - juris Rn. 13, Beschl. v. 13.12.2005 - B 13 RJ 247/05 B - juris Rn. 12).
- BSG, 06.12.2010 - B 11 AL 54/10 B 4 Soweit die Klägerin darüber hinaus sinngemäß einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (…§ 117 SGG, vgl BSG SozR 3-1500 § 117 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B;… BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 7 mwN) rügen sollte, weil das LSG die Zeugenaussage des Ehemanns in ihr Gegenteil verkehrt habe, ohne ihn selbst noch einmal als Zeugen zu hören, fehlt jedenfalls eine ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem die Entscheidung des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG).
- BSG, 20.02.2009 - B 2 U 246/08 B Das LSG muss sich nicht eines untauglichen Beweismittels bedienen (BSG Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B).
- LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 75/04 Der Senat stützt seine Überzeugung hierbei nicht auf den persönlichen Eindruck der Klägerin und des Beigeladenen zu 1) in dem Termin zur Erörterung des Sachverhaltes am 27. Juni 2005, sondern auf die sich aus der Niederschrift ergebenden objektiven Angaben der Klägerin und des Beigeladenen zu 1) (vgl. BSG, Beschluss vom 24. Februar 2004, Az.: B 2 U 316/03 B, SozR 4-1500, § 117 Nr. 1 und Beschluss vom 7. September 2004, Az.: B 2 U 2/04 R, juris RegNr.
- BSG, 25.09.2008 - B 2 U 274/07 B Das LSG muss sich nicht eines untauglichen Beweismittels bedienen (BSG Beschluss vom 7.9.2004 - B 2 U 2/04 B).
- BSG, 13.11.2008 - B 11 AL 138/08 B Der Hinweis auf eine damit angeblich einhergehende gehörverletzende Überraschungsentscheidung (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG;… vgl zur Äußerung eines Vorsitzenden in der mündlichen Verhandlung BSG, SozR 3-1500 § 112 Nr. 2) und die sinngemäße Rüge einer Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 117 SGG; hierzu BSG, Beschluss vom 7. September 2004 - B 2 U 2/04 B) ist für sich keinesfalls ausreichend.
- BSG, 22.02.2012 - B 2 U 357/11 B
- SG Itzehoe, 21.03.2024 - S 30 U 10025/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Unmittelbarkeit - Verzicht bei …
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - I-2 U 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
PatG § 9 Nr. 1
- d-prax.de
Tintenflüssigkeitsbehälter
- rechtsportal.de
PatG § 9 Nr. 1
Patentrecht: Flüssigkeitsbehälter (= Tintenpatrone) für einen Tintenstrahldrucker - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Flüssigkeitsbehälter für ein Tintenstrahlaufzeichnungsgerät als Klagepatent; "Schnapp- und Halteelement"; Wortsinngemäßes Gebrauchmachen der angegriffenen Ausführungsformen von Tintenpatronen von der Lehre des Klagepatents; Anspruch auf Unterlassung, Vernichtung, ...
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 2 U 2/04
1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
- OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 2 U 41/08
Abweisung der Restitutionsklagen wegen Verletzung eines Patents für einen …
Zivilkammer des Landgerichts vom 20. Januar 2003 (4b O 16/03) in der Fassung des Senatsurteil vom 17. November 2005 (I-2 U 2/04) im Hauptsacheausspruch zu I. 1. folgende Fassung erhält:.Rn. 22 Die gegen das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts gerichtete Berufung der Klägerinnen wies der Senat, soweit nicht die Beklagte ihre Klage mit Zustimmung der Klägerinnen zurückgenommen hatte, durch rechtskräftiges Urteil vom 17. November 2005 - I-2 U 2/04 - (Anlage MBP 4) mit der Maßgabe zurück, dass es im Urteilsausspruch statt "Stützelement" nunmehr "Schnapp- und Halteelement" heißt.
Rn. 50 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen.
Rn. 90 Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2005 (I-2 U 2/04), auf das Bezug genommen wird, ausgeführt hat, bezieht sich Anspruch 1 des Klagepatents lediglich auf einen Tintenbehälter und nicht auf eine Kombination eines solchen Behälters mit einem dazu passenden Halter.
- OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - 2 U 129/10
Unzulässigkeit der Restitutionsklage im Patentverletzungsverfahren mangels …
Rn. 10 Durch - rechtskräftiges - Urteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) hat der Senat die Berufung der Klägerinnen gegen das landgerichtliche Erkenntnis mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Urteilsausspruch statt "Stützelement" "Schnapp- und Halteelement" heißt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 60 Die Klägerinnen haben sodann - gestützt auf das Urteil des Bundespatentgerichts - weitere Restitutionsklagen anhängig und wiederum geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatents nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 65 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 41/08
Frist für die Wiederaufnahme des Patentverletzungsverfahrens nach Vernichtung des …
Rn. 10 Durch - rechtskräftiges - Urteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) hat der Senat die Berufung der Klägerinnen gegen das landgerichtliche Erkenntnis mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Urteilsausspruch statt "Stützelement" "Schnapp- und Halteelement" heißt.Rn. 39 Mit ihren bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen machen die Klägerinnen geltend, dass die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr unterfallen und dass deswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben sind.
Rn. 42 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 2 U 152/09
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen …
Rn. 10 Durch - rechtskräftiges - Urteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) hat der Senat die Berufung der Klägerinnen gegen das landgerichtliche Erkenntnis mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Urteilsausspruch statt "Stützelement" "Schnapp- und Halteelement" heißt.Rn. 37 In einem vorausgegangenen Rechtsstreit haben die Klägerinnen mit bei Gericht am 29.05.2008 eingegangenen Restitutionsklagen geltend gemacht, die in dem Verfahren 4b O 16/03 LG Düsseldorf (I-2 U 2/04 OLG Düsseldorf) streitgegenständlichen Tintenpatronen unterfielen der eingeschränkten Fassung von Patentanspruch 1 des Klagepatentes nicht mehr, weswegen die eingangs genannten Verletzungsurteile aufzuheben und die Verletzungsklagen der Beklagten abzuweisen seien.
Rn. 63 das Senatsurteil vom 17.11.2005 (I-2 U 2/04) sowie das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 20.11.2003 (4b O 16/03) aufzuheben und die Verletzungsklagen abzuweisen;.
- OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 12/10
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens …
Rn. 4 Mit Schreiben vom 20. Oktober 2006 mahnte die Beklagte die Klägerin wegen des Vertriebs von Tintenpatronen aus dem Klagepatent ab, die große Ähnlichkeit mit von der GmbH (A) vertriebenen Patronen aufweisen, wegen derer das Landgericht A mit Urteil vom 20. November 2003 (4b O 16/03 (Anlage PBP 5], im wesentlichen bestätigt durch das Urteil des Senats vom 17. November 2005 [I - 2 U 2/04]), wegen Verletzung des Klagepatentes zur Unterlassung, zur Rechnungslegung und zum Schadenersatz verurteilt hatte. - LG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4a O 229/08
Tintenflüssigkeitsbehälter II
Das Urteil wurde durch das OLG Düsseldorf im Wesentlichen bestätigt (Urteil vom 17.11.2005, Az: I-2 U 2/2004). - LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4c O 64/18
Schneidkörper
Dort führt das OLG in Ziff. 3.a) aus (Hervorhebung hinzugefügt): "Da das Anschlussstück als solches unter Patentschutz steht, kommt es allein darauf an, dass das Anschlussstück für sich betrachtet sämtliche auf den Erfindungsgegenstand bezogenen Anspruchsmerkmale verwirklicht und dass eine zu ihm passende Aufwickel- und Übertragungswelle denkbar ist, mit denen das so gestaltete Anschlussstück ordnungsgemäß zusammenarbeiten könnte (vgl. Senat, Urteil vom 18.10.2012 - I-2 U 41/08)." In einem einen Tintenbehälter betreffenden Fall hat das OLG Düsseldorf zudem bereits entschieden (Urteil vom 18. Oktober 2012, Az. I-2 U 41/08, Rz, 122f., vorgelegt als Anlage K 12, Hervorhebung hinzugefügt): "Wie der Senat in seinem Urteil vom 17. November 2005 (I-2 U 2/04), auf das Bezug genommen wird, ausgeführt hat, bezieht sich Anspruch 1 des Klagepatents lediglich auf einen Tintenbehälter und nicht auf eine Kombination eines solchen Behälters mit einem dazu passenden Halter.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 11.02.2005 - 2 U 2/04 |
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 10.02.2004 - 4 O 323/03
- OLG Zweibrücken, 11.02.2005 - 2 U 2/04
- BGH, 27.09.2007 - IX ZR 64/05
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