Rechtsprechung
| LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
BK 3102 - Borrelieninfektion - Nachweis einer das normale Maß übersteigenden Infektionsgefahr - Lyme-Borreliose nicht zweifelsfrei nachgewiesen - keine Regelwidrigkeit des körperlichen Zustands - uneinheitliche Rechtsprechung zu der Frage, ob Borrelieninfektion ohne ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung einer Lyme Borreliose als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erforderlichkeit eines klinischen Befundes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung einer Borreliose als Berufskrankheit Nr. 3102; Voraussetzungen für die Feststellung einer Listen-BK; Begriff der Krankheit; Anerkennung einer Lyme Borreliose als Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erforderlichkeit eines klinischen ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 28.10.2013 - S 8 U 5063/11
- LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 226/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Erforderlich ist daher neben den Einwirkungen eine negative körperliche Reaktion mit Krankheitswert, die diesen Beschreibungen der erfassten Berufskrankheit entspricht (vgl. hierzu Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - Juris RdNr. 27; Römer in Hauck/Noftz zu § 9 SGB VII RdNr. 27b; LSG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2014 - L 3 U 228/12 - Juris RdNr. 41).Rn. 60 Zutreffend führt das Hessische LSG im Urteil vom 18.11.2011 (L 9 U 226/06 - Juris RdNr. 27) aus, das die Lyme-Borreliose eine klinische Diagnose ist, d.h. dass klinische Kriterien für die Diagnosestellung entscheidend sind.
Dementsprechend ist nicht schon bei Bildung von Antikörpern gegen Borrelien eine BK nach Nr. 3102 der Anlage 1 zur BKV anzuerkennen (ebenso Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - Juris RdNr. 27).
Rn. 64 3. Daher setzt die Anerkennung einer Lyme-Borreliose nach Überzeugung des Senats neben dem Nachweis einer Borrelien-Infektion einen zum Krankheitsbild der Borreliose passenden klinischen Befund voraus (so BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 30; ebenso Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - veröffentlicht bei Juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - L 3 U 228/12
Berufskrankheit - von Tiere auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Erforderlich ist daher neben den Einwirkungen eine negative körperliche Reaktion mit Krankheitswert, die diesen Beschreibungen der erfassten Berufskrankheit entspricht (vgl. hierzu Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - Juris RdNr. 27; Römer in Hauck/Noftz zu § 9 SGB VII RdNr. 27b; LSG Berlin-Brandenburg vom 08.05.2014 - L 3 U 228/12 - Juris RdNr. 41).Der Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 08.05.2014 (L 3 U 228/12, Juris RdNr. 41 f.), wonach bei Nachweis von Antikörpern gegen Borrelien bereits eine Berufskrankheit wegen "negativer Reaktion" des Körpers vorliegt, ist mangels Regelwidrigkeit des körperlichen Zustandes bei Antikörperbildung nicht zu folgen.
- LSG Bayern, 11.05.2005 - L 2 U 298/03
Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit Nr. 3102
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Die Gefahr einer Infektion durch versicherte Tätigkeiten ist bei in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 28; LSG Rheinland-Pfalz vom 16.09.1997 - L 7 U 199/95 - Juris RdNr. 37 mit weiteren Hinweisen; anders BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 bei einem Waldbesitzer, der nur in zwei Jahren für wenige Monate Arbeiten in einem nur 0, 211 großen Wald ausgeübt hatte).Rn. 64 3. Daher setzt die Anerkennung einer Lyme-Borreliose nach Überzeugung des Senats neben dem Nachweis einer Borrelien-Infektion einen zum Krankheitsbild der Borreliose passenden klinischen Befund voraus (so BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 30; ebenso Hessisches LSG vom 18.11.2011 - L 9 U 226/06 - veröffentlicht bei Juris).
- BSG, 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 4111 - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Dass die berufsbedingte Erkrankung ggf. den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllende Kausalität), ist keine Voraussetzung einer Listen-BK (vgl. hierzu BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R - Juris RdNr. 14).Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt indes die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG vom 15.09.2011 - B 2 U 25/10 R - Juris RdNr. 24 m.w.N.).
- BSG, 04.05.1999 - B 2 U 14/98 R
Berufskrankheit - erhöhte Infektionsgefahr - Nahrung - Koch - Toxoplasmose
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Rn. 46 Bei dieser Infektionskrankheit muss ebenso wie bei der BK Nr. 3101 die Infektionsquelle nicht nachgewiesen werden; vielmehr genügt der Nachweis, dass der Versicherte hinsichtlich der im Berufskrankheitentatbestand genannten Infektionskrankheit beruflich einer besonderen, das normale Maß übersteigenden Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 - Juris; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 18; BSG vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89 - Juris RdNr. 6; Römer in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VII, Stand III/2012, Anlage zur BKV zu BK Nr. 3101-3104 RdNr. 10 und 12).Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt sein kann, die nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind, sind die für und gegen einen Kausalzusammenhang sprechenden Umstände im Sinne des Grundsatzes von der rechtlich wesentlichen Bedingung zu prüfen und abzuwägen (vgl. BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 20).
- LSG Bayern, 31.01.2013 - L 17 U 175/11
Zur besonders erhöhten Infektionsgefahr, an einer Borreliose zu erkranken, bei …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Rn. 46 Bei dieser Infektionskrankheit muss ebenso wie bei der BK Nr. 3101 die Infektionsquelle nicht nachgewiesen werden; vielmehr genügt der Nachweis, dass der Versicherte hinsichtlich der im Berufskrankheitentatbestand genannten Infektionskrankheit beruflich einer besonderen, das normale Maß übersteigenden Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 - Juris; BSG vom 04.05.1999 - B 2 U 14/98 - Juris RdNr. 18; BSG vom 25.10.1989 - 2 BU 82/89 - Juris RdNr. 6; Römer in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB VII, Stand III/2012, Anlage zur BKV zu BK Nr. 3101-3104 RdNr. 10 und 12).Die Gefahr einer Infektion durch versicherte Tätigkeiten ist bei in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. BayLSG vom 11.05.2005 - L 2 U 298/03 - Juris RdNr. 28; LSG Rheinland-Pfalz vom 16.09.1997 - L 7 U 199/95 - Juris RdNr. 37 mit weiteren Hinweisen; anders BayLSG vom 31.01.2013 - L 17 U 175/11 bei einem Waldbesitzer, der nur in zwei Jahren für wenige Monate Arbeiten in einem nur 0, 211 großen Wald ausgeübt hatte).
- BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Rn. 62 Für die Annahme einer Berufskrankheit ist die Regelwidrigkeit des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes vorauszusetzen, entsprechend der Definition eines Gesundheitserstschadens i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (vgl. dazu BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R - Juris RdNr. 19). - BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88
Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Im Gegensatz zum Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzt der Krankheitsbegriff des § 9 SGB VII weder Arbeitsunfähigkeit noch Behandlungsbedürftigkeit zwingend voraus (vgl. dazu BSG vom 27.07.1989 - 2 RU 54/88 veröffentlicht bei Juris zur Lärmschwerhörigkeit; Hauck/Noftz zu § 9 SGB VII RdNr. 27b). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Ferner ist zu prüfen, ob sich die generelle Gefahr auf Grund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann; durchbrochen wird der typische Geschehensablauf dagegen, wenn ausgeschlossen ist, dass die Infektion beruflich eingetreten ist (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - Juris RdNr. 18; BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R - Juris RdNr. 14 und RdNr. 20). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Infektionserkrankung - …
Auszug aus LSG Bayern, 15.04.2015 - L 2 U 40/14
Ferner ist zu prüfen, ob sich die generelle Gefahr auf Grund der im Gefahrenbereich individuell vorgenommenen Verrichtungen auch tatsächlich realisiert haben kann; durchbrochen wird der typische Geschehensablauf dagegen, wenn ausgeschlossen ist, dass die Infektion beruflich eingetreten ist (vgl. BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 7/08 R - Juris RdNr. 18; BSG vom 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R - Juris RdNr. 14 und RdNr. 20). - BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …
- BSG, 24.07.1985 - 9b RU 36/83
Krankheitsverdacht - Behandlungsbedürftigkeit
- BSG, 11.01.1989 - 8 RKnU 1/88
Wirksamkeit der von Bediensteten einer Berufsgenossenschaft vorgenommenen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - L 6 U 538/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKVO Anl 1 Nr 3102 - …
- LSG Rheinland-Pfalz, 16.09.1997 - L 7 U 199/95
Nichtanerkennung einer Neuborreliose infolge einer Infektion mit Borrelia …
- BSG, 25.10.1989 - 2 BU 82/89
- LSG Thüringen, 09.08.2017 - L 1 U 150/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Die Bildung von Antikörpern gegen einen Erreger allein stellt keinen regelwidrigen Gesundheitszustand dar (vgl. dazu Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. April 2015, Az.: L 2 U 40/14, zitiert nach Juris). - LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 2 U 58/12
Gesetzliche Unfallversicherung; Berufskrankheit gemäß Anl I Nr 3102 nach …
Ob die BK allein wegen der nachgewiesenen früheren Infektion zu Recht anerkannt worden ist (a. A. Bayerisches LSG, Urteil vom 15.04.2015 - L 2 U 40/14 -, juris, das zusätzlich einen zum Krankheitsbild passenden klinischen Befund fordert (Revision anhängig unter B 2 U 17/15 R)), kann wegen der Bestandskraft der Feststellung dahin stehen. - SG München, 22.03.2024 - S 1 U 5015/23
Berufskrankheit "Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten" bei einem …
Abgesehen davon ist die Gefahr einer Infektion durch versicherte Tätigkeiten bei in der Land- und Forstwirtschaft ("outdoor") tätigen Personen unstreitig grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. u.a. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. April 2015, Az. L 2 U 40/14, Rz. 48 nach juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 U 3509/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - Nachweis …
Rn. 36 Zwar lässt es die Rechtsprechung teilweise wohl hinsichtlich der Frage der "Einwirkung" ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Landwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Bayerisches LSG 15.04.2015 - L 2 U 40/14 - LSG Berlin-Brandenburg 08.05.2014 - L 3 U 228/12 - Hessisches LSG 18.11.2011 - L 9 U 226/06 -). - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2018 - L 5 U 77/14
Gesetzliche Unfallversicherung Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 - …
Rn. 61 Hinsichtlich der "Einwirkungen" lässt es die Rechtsprechung teilweise ausreichen, dass der Versicherte (hier: in seiner beruflichen Tätigkeit als Forstwirt) generell "einem deutlich erhöhten Infektionsrisiko für Borreliose" ausgesetzt gewesen ist (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 - L 3 U 228/12 -, wonach für die Anerkennung von Borreliose als BK 3102 der Nachweis eines konkreten Zeckenbisses nicht erforderlich ist; vgl. auch Urteil des Hessischen LSG vom 18. November 2011 - L 9 U 226/06 -). - SG Mannheim, 18.09.2019 - S 14 U 2417/17
Gesetzliche Unfallversicherung: Anerkennung einer Borreliose als Berufskrankheit …
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Erkrankung auch durch Einwirkungen bedingt sein kann, die nicht der versicherten Tätigkeit zuzurechnen sind, sind die für und gegen einen Kausalzusammenhang sprechenden Umstände im Sinne des Grundsatzes von der rechtlich wesentlichen Bedingung zu prüfen und abzuwägen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 15. April 2015 - L 2 U 40/14, in juris m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - I-2 U 40/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4c O 98/13
- OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - I-2 U 40/14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
Gelenkanordnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - 2 U 40/14
Das von einer Schutzrechtslehre gelöste Problem bestimmt sich danach, was die Erfindung objektiv leistet, was wiederum durch Auslegung der Patentansprüche, ggf. unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen, zu ermitteln ist (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - 2 U 40/14
Das von einer Schutzrechtslehre gelöste Problem bestimmt sich danach, was die Erfindung objektiv leistet, was wiederum durch Auslegung der Patentansprüche, ggf. unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen, zu ermitteln ist (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid). - BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08
Kosmetisches Sonnenschutzmittel III
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - 2 U 40/14
Das von einer Schutzrechtslehre gelöste Problem bestimmt sich danach, was die Erfindung objektiv leistet, was wiederum durch Auslegung der Patentansprüche, ggf. unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen, zu ermitteln ist (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid). - BGH, 24.07.2012 - X ZR 126/09
Leflunomid
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.04.2015 - 2 U 40/14
Das von einer Schutzrechtslehre gelöste Problem bestimmt sich danach, was die Erfindung objektiv leistet, was wiederum durch Auslegung der Patentansprüche, ggf. unter Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen, zu ermitteln ist (BGH, GRUR 2010, 602, 605 - Gelenkanordnung; GRUR 2011, 607, 608 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III; GRUR 2012, 1130 - Leflunomid).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 47/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische …
Rn. 175 Dies gilt auch dann, wenn das patentgeschützte Erzeugnis kein selbständiger Gegenstand des Warenverkehrs ist, sondern nur als Bestandteil einer Gesamtvorrichtung gehandelt wird (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 09.04.2015 - 2 U 40/14;… Benkard/Scharen, aaO, § 9 PatG Rn 18, 38 a. E.: Benkard/Grabinski/Zülch, aaO,§ 139 PatG Rn 10;… Kühnen, aaO, Kap. E Rn 459, 464). - OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 1/20
Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zur Filtration von Flüssigkeiten
Die technischen Wirkungen der Erfindung treten in dem ausgetauschten Teil in Erscheinung, entweder - (a) - wenn das Teil selbst wesentliche Elemente des Erfindungsgedankens verkörpert, indem speziell dieses Teil aufgrund seiner Sacheigenschaften oder seiner Funktionsweise für die patentgemäßen Vorteile maßgeblich (mit-)verantwortlich ist, mithin einen entscheidenden Lösungsbeitrag für den Erfindungserfolg liefert (…BGH, GRUR 2007, 769 Rn. 31 f.- Pipettensystem; OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 5734; Beschl. v. 09.04.2015 - I-2 U 40/14; vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2014, 17799;… GRUR-RS 2016, 05661 Rn. 32), oder - (b) - wenn gerade an oder in dem Austauschteil die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung verwirklicht werden, mithin sich die Vorteile der Erfindung speziell im ausgetauschten Teil niederschlagen, etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder die Lebensdauer des Austauschteils beeinflusst (BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler;… GRUR 2007, 769 Rn. 30 f. - Pipettensystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespressokapseln; BeckRS 2014, 5734; Beschl. v. 09.04.2015 - I-2 U 40/14; OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2014, 17799;… GRUR-RS 2016, 05661 Rn. 32).Für letzteres kommt es darauf an, welche Aufgabe die Merkmale des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht tatsächlich lösen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.04.2015 - I-2 U 40/14;… Urt. v. 23.01.2020 - I-2 U 13/19, GRUR-RS 2020, 2640 Rn. 38 - Scheibenbremse II), wobei der Umstand, dass das Verbrauchsteil als solches aus dem Stand der Technik bekannt ist, nicht der Annahme entgegensteht, dass in ihm die technischen Wirkungen der Erfindung in Erscheinung treten (…OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2020, 2640 Rn. 38 - Scheibenbremse II; OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2016, 05661).
- OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische …
Rn. 165 Dies gilt auch dann, wenn das patentgeschützte Erzeugnis kein selbständiger Gegenstand des Warenverkehrs ist, sondern nur als Bestandteil einer Gesamtvorrichtung gehandelt wird (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 09.04.2015 - 2 U 40/14;… Benkard/Scharen, aaO, § 9 PatG Rn 18, 38 a. E.: Benkard/Grabinski/Zülch, aaO,§ 139 PatG Rn 10;… Kühnen, aaO, Kap. E Rn 459, 464).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2017 - 15 U 68/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine elektrophotographische …
Rn. 174 Dies gilt auch dann, wenn das patentgeschützte Erzeugnis kein selbständiger Gegenstand des Warenverkehrs ist, sondern nur als Bestandteil einer Gesamtvorrichtung gehandelt wird (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 09.04.2015 - 2 U 40/14;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 9 PatG Rn. 18, 38 a. E.: Benkard/Grabinski/Zülch, a.a.O.,§ 139 PatG Rn. 10;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. E Rn. 532, 539). - OLG Düsseldorf, 23.01.2020 - 2 U 13/19
Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents
Für letzteres kommt es darauf an, welche Aufgabe die Merkmale des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht tatsächlich lösen (Senat, Beschluss vom 09.04.2015 - I-2 U 40/14), wobei der Umstand, dass das Ersatz/Verbrauchsteil als solches aus dem Stand der Technik bekannt ist, nicht der Annahme entgegensteht, dass in ihm die technischen Wirkungen der Erfindung in Erscheinung treten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.2015 - 6 U 151/14). - OLG Bremen, 23.01.2015 - 2 U 114/12
Durchführung eines qualifizierten Krankentransports durch einen Taxiunternehmer …
Allenfalls für die Frage, ob die wettbewerbswidrige Handlung zu einer spürbaren Beeinträchtigung von Mitbewerbern geführt hat (§ 3 Abs. 1 a.E. UWG), könnte fehlendes Verschulden etwa in den Fällen ein Rolle spielen, in denen sich der Krankentransportfahrer auf eine ärztliche Verordnung verlassen durfte (siehe Urt. des Senats vom 05.09.2014, 2 U 40/14).
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Rechtsprechung
| BSG, 05.05.2014 - B 2 U 40/14 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Kassel, 25.08.2010 - S 4 U 206/06
- LSG Hessen, 03.12.2013 - L 3 U 194/10
- BSG, 05.05.2014 - B 2 U 40/14 B
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg - 2 U 40/14 |
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 22.04.2014 - 10 Lw 13/13
- OLG Naumburg - 2 U 40/14 (anhängig)
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