Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-2 U 80/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Dämmender geschäumter Werkstoff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen dämmenden, geschäumten, aus pigmentierten und pigmentfreien Styrolpolymerisatpartikeln hergestellten Werkstoff, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für einen dämmenden, geschäumten, aus pigmentierten und pigmentfreien Styrolpolymerisatpartikeln hergestellten Werkstoff bzgl. des Gebrauchmachens der angegriffenen Ausführungsform von der technischen Lehre der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4b O 91/12
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - I-2 U 80/13
- OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - 2 U 80/13
- OLG Düsseldorf - 2 U 91/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (37)
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).Bei allem ist der Schutzrechtsinhaber an die technische Lehre gebunden, die er unter Schutz hat stellen lassen (BGH, GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil).
Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).
- BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug IV
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).Der Schutzbereich des Patents oder Gebrauchsmusters wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (BGH, GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV; vgl. auch Senat, Urteil v. 7. November 2013, Az. I-2 U 29/12 - WC-Sitzgarnitur).
Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann der Fall, wenn durch die gewählte technische Gestaltung nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt wird, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2011, 313, 318 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2012, 1122, 1123 - Palettenbehälter III).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).
Der Bundesgerichtshof spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass, wenn das Patent oder Gebrauchsmsuter bei objektiver Betrachtung hinter dem weitergehenden technischen Gehalt der Erfindung zurückbleibt, der Schutz auf das zu beschränken ist, was noch mit dem Sinngehalt seiner Patentansprüche in Beziehung zu setzen ist (BGH, GRUR 2002, 519, 523 - Schneidmesser II; GRUR 2012, 45, 47 - Diglycidverbindung).
- BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05
Pumpeinrichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).Es reicht auch nicht aus, die Gleichwertigkeit isoliert für das abgewandelte Mittel festzustellen; vielmehr muss die angegriffene Ausführungsform in ihrer für die Merkmalsverwirklichung relevanten Gesamtheit eine auffindbar gleichwertige Lösung darstellen (BGH, GRUR 2007, 959 - Pumpeneinrichtung).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patent- oder Schutzanspruch (Gleichwertigkeit) erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents oder Gebrauchsmusters zu berücksichtigen (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 150, 161 ff. = GRUR 2002, 511 ff. - Kunststoffhohlprofil; BGHZ 150, 149 ff. = GRUR 2002, 515, 518 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II; GRUR 2007, 410, 415 f. - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung, GRUR 2007, 1059, 1063 - Zerfallzeitmessgerät; GRUR 2011, 313, 317 - Crimpwerkzeug IV).Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).
- BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86
"Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).Die Leser der Patent- bzw. Gebrauchsmusterschrift müssen sich darauf verlassen können, dass das, was im Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz gestellt ist, im Patent- oder Schutzanspruch hinreichend deutlich bezeichnet ist (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem).
- BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91
Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Mit dem Gebot der Rechtssicherheit soll erreicht werden, dass der Schutzbereich eines Patentes oder Gebrauchsmusters für Außenstehende hinreichend sicher vorhersehbar ist; sie sollen sich darauf verlassen können, dass der im Patent oder Gebrauchsmuster unter Schutz gestellte Werkstoff mit den Merkmalen des Patent- bzw. Schutzanspruches vollständig umschrieben ist (BGH, GRUR 1992, 594, 596 - Mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung;… Benkard/Scharen, PatG/GebrMG, 10. Auflage, § 14 PatG Rz. 100).Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass in den Patent- bzw. Schutzansprüchen alles niedergelegt ist, wofür er Schutz begehrt (BGH, GRUR 1987, 626, 628 - Rundfunkübertragungssystem; GRUR 1989, 903, 905 - Batteriekastenschnur; GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 2002, 511, 512 - Kunststoffrohrteil; GRUR 2002, 519, 522 - Schneidmesser II; GRUR 2002, 527, 528 f. - Custodiol II).
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Maßgeblich ist, welchen Begriffsinhalt das Patent oder Gebrauchsmuster bei unbefangener Erfassung der im Anspruch umschriebenen Lehre zum technischen Handeln einem vorgeschlagenen Merkmal zuweist, wobei sich das Verständnis des Fachmanns dabei entscheidend an dem in der Patentschrift zum Ausdruck gekommenen Zweck dieses Merkmals orientiert (BGH, GRUR 1999, 909, 911 = NJW-RR 2000, 259 - Spannschraube; GRUR 2001, 232, 234 - Auslegung von Patentansprüchen).Auch wenn durch die Klageschutzrechte ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt einer Gebrauchsmuster- oder Patentschrift den Offenbarungsgehalt eines Gebrauchsmusters oder Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; vgl. auch Hoge Raad der Nederlanden, Mitt. 2014, 332 - Stent).
- BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Auch wenn durch die Klageschutzrechte ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt einer Gebrauchsmuster- oder Patentschrift den Offenbarungsgehalt eines Gebrauchsmusters oder Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; vgl. auch Hoge Raad der Nederlanden, Mitt. 2014, 332 - Stent).In einem solchen Fall kann somit der in der Beschreibung der Klageschutzrechte ausdrücklich angesprochene technische Erfolg, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll, nämlich die Verbesserung der thermischen Formstabilität gegenüber Werkstoffen, ausschließlich pigmentierte Styrolpolymerisatpartikel enthalten, nicht mehr erreicht werden (vgl. BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
- OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 73/09
Bus- und Bahn-Chipkarte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
Begehrt der Anmelder nur Schutz für einen aus pigmentfreien und pigmententhaltenden Styrolpolymerisatpartikeln gebildeten Werkstoff, kann er dementsprechend nicht erwarten, dass unter sein Patent oder Gebrauchsmuster auch Werkstoffe fallen, die - wie die angegriffene Ausführungsform - im Wesentlichen lediglich pigmenthaltige Styrolpolymerisatpartikel enthalten (vgl. auch Senat, Urt. v. 21. März 2013, Az.: I-2 U 73/09 - Bus und Bahn-Chipkarte). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00
Schneidmesser I
- BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04
Zerfallszeitmessgerät
- BGH, 13.09.2011 - X ZR 69/10
Diglycidverbindung
- BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05
Kettenradanordnung
- OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer …
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11
Palettenbehälter II
- BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88
Schutzbereich eines Patents
- BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für …
- OLG Düsseldorf, 05.05.2011 - 2 U 9/10
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …
- OLG Düsseldorf, 17.07.2014 - 2 U 11/14
Abweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung …
- OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 25/13
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines …
- OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 2 U 76/06
Maiserntemaschine II
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
- BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85
"Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
- BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
- BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02
"statt" -Preis
- BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
- BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
Crimpwerkzeug III
- BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05
Ziehmaschinenzugeinheit
- BGH, 07.11.2000 - X ZR 145/98
Brieflocher; Deutung von Begriffen in einer Patentschrift
- BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07
Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels
- BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99
Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung
- OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - 2 W 36/05
Erfassung der durch die Gläubigerin zur Klagebegründung abgestellten …
- LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4b O 91/12
Dämmender geschäumter Werkstoff
- OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16
Nährungsschalter
Innerhalb der vom Patentanspruch vorgegebenen Grenzen kann die funktionsorientierte Auslegung u.a. zu einem engeren Verständnis des Wortlauts führen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13;… Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 71; Meier-Beck GRUR 2003, 905, 907). - OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14
Interfaceschaltung
Auch wenn durch das Patent ein Erzeugnis geschützt wird und insofern nach ständiger Rechtsprechung ein absoluter Sachschutz besteht, wobei der Sachschutz alle Funktionen, Wirkungen, Zwecke, Brauchbarkeiten und Vorteile einer Vorrichtung ohne Rücksicht auf den jeweiligen Verwendungszweck umfasst (vgl. BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II), kann der Inhalt der Patentschrift den Offenbarungsgehalt des Patents gleichwohl begrenzen, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Schrift eine engere Lehre entnimmt als diejenige, die (vermeintlich) der Wortlaut eines Merkmals zu vermitteln scheint (vgl. BGH, GRUR 1999, 909, 911 f. - Spannschraube; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2014, Az. I-2 U 80/13). - OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen …
Schließlich mag ein Fachmann bei Zusammensetzungen grundsätzlich Hinweise für die Mengenanteile in Erfahrung bringen wollen und daher bei Abwesenheit ausdrücklicher Hinweise im Patentwortlaut die Patentschrift im Übrigen befragen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13).
- OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen …
Schließlich mag ein Fachmann bei Zusammensetzungen grundsätzlich Hinweise für die Mengenanteile in Erfahrung bringen wollen und daher bei Abwesenheit ausdrücklicher Hinweise im Patentwortlaut die Patentschrift im Übrigen befragen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014 - I-2 U 80/13). - OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen magnetischen …
Der Anspruch darf demnach nicht unter seinen, unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen zu ermittelnden Sinngehalt ausgelegt werden (…so auch BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2014, Az.: I-2 U 80/13, BeckRS 2014, 20684). - OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 2 U 60/10
Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen flexiblen, …
Vorliegend kann deshalb nicht bei der rein philologischen Feststellung stehen geblieben werden, dass sich Patentanspruch 2 des Klagepatents zur Größe des Winkels zwischen den Schlaufenabschnitten nicht verhält, sondern muss die Frage beantwortet werden, wie der diesbezüglich offen formulierte Anspruchswortlaut von einem technischen Durchschnittsfachmann verstanden wird, dem gegenwärtig ist, dass mit dem fraglichen Merkmal des Patentanspruchs 2 ein bestimmtes technisches Problem gelöst werden soll (Senat, Urteil vom 09.10.2014 - I-2 U 80/13), nämlich die Erzielung eines Längenausgleichs bei radialem Aufdehnen des Stents. - BPatG, 23.04.2018 - 19 W (pat) 19/17 Zwar kommt als Ausgangspunkt für die Auslegung dem Anspruchswortlaut - auch wenn Anspruch, Beschreibung und Zeichnungen grundsätzlich gleichberechtigte Offenbarungsmittel sind (BGH…, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, juris - Formteil, Leitsatz und Rn. 22) - maßgebliche Bedeutung zu (BGH…, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, juris - Okklusionsvorrichtung, Leitsatz 1, Satz 2, Rn. 23 und Orientierungssatz mit weiteren Nachweisen), jedoch gilt der besagte Vorrang nur in Bezug auf den anhand des Beschreibungstextes funktionsorientiert ausgelegten, im Gegensatz zum rein philologisch betrachteten Anspruch (OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I-2 U 80/13, juris, insbesondere Rn. 99 und 100).
- LG Düsseldorf, 22.10.2015 - 4c O 95/14
Steuerungssystem für Kühlkompressoren
Zu einem anderen Verständnis, wie der diesbezüglich offen formulierte Anspruchswortlaut von einem technischen Durchschnittsfachmann verstanden wird, dem gegenwärtig ist, dass mit dem fraglichen Merkmal des Schutzanspruches 6 ein bestimmtes technisches Problem gelöst werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2014 - Aktenzeichen I-2 U 80/13) gelangt auch dieser nicht.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - I-2 U 80/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
ZPO § 319
Berichtigung des Tatbestandes hinsichtlich des Umfangs der Erledigung des Rechtsstreits - Wolters Kluwer
Berichtigung des Tatbestandes hinsichtlich des Umfangs der Erledigung des Rechtsstreits
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.10.2013 - 4b O 91/12
- OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13
- OLG Düsseldorf, 12.11.2014 - I-2 U 80/13
- OLG Düsseldorf - 2 U 91/12 (anhängig)
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 522 Abs. 2; FlurbG § 49
Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung - rechtsportal.de
FlurbG § 49 ; ZPO § 522 Abs. 2
Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiederherstellung eines im Flurbereinigungsverfahren aufgehobenen Wegerechts im Wege der Grundbuchberichtigung
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13
- OLG Oldenburg, 27.12.2013 - 2 U 80/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2008 - 9 K 23/04
Befugnis der Flurneuordnungsbehörde
Auszug aus OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13
Rn. 7 Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen des BVerwG vom 25.4.1989 (5 C 41/84) und des OVG MVP vom 23.4.2008 (9 K 23/04) ergibt sich - worauf bereits das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - nichts anderes:.
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Rechtsprechung
| BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 23.02.2010 - S 15 U 4065/07
- LSG Baden-Württemberg, 26.02.2013 - L 9 U 1532/10
- BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B
Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN). - BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75
Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags - …
Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
"Ohne hinreichende Begründung" ist indes nicht formell, sondern materiell im Sinne von "ohne hinreichenden Grund" zu verstehen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5). - BSG, 19.06.2008 - B 2 U 76/08 B
Auszug aus BSG, 05.06.2013 - B 2 U 80/13 B
Da sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den beantragten Beweis zu erheben (…BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 9), wäre darzulegen gewesen, inwiefern nach den dem LSG vorliegenden Beweismitteln Fragen zum tatsächlichen und medizinischen Sachverhalt aus der rechtlichen Sicht des LSG erkennbar offengeblieben sind, damit zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts zwingende Veranlassung bestanden hat und die so zu ermittelnden Tatsachen nach der Rechtsauffassung des LSG entscheidungserheblich sind (BSG vom 19.6.2008 - B 2 U 76/08 B - mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 27.12.2013 - 2 U 80/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 07.11.2013 - 2 U 80/13
- OLG Oldenburg, 27.12.2013 - 2 U 80/13
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