Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - I-2 W 37/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890 Abs. 1; ZPO § 709 S. 1
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels; Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Unterlassungstitels vor Hinterlegung einer Sicherheit durch den Vollstreckungsgläubiger; Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Unterlassungsurteil
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 5/09
- LG Düsseldorf, 03.06.2011 - 4a O 5/09
- OLG Düsseldorf, 18.08.2011 - 2 U 71/10
- OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - I-2 W 37/11
- BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86
Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Denn ein solches Angebot reicht für den Beweisantritt gemäß § 373 ZPO grundsätzlich nicht aus (BGH, NJW 1983, 1905, 1908; NJW 1987, 3077, 3080;… Zöller/Greger, a.a,O., § 356 Rdnr. 4).Darauf brauchte eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich auch nicht nach § 139 ZPO hingewiesen zu werden (BGH, NJW 1987, 3077, 3080;… Zöller/Greger, a.a,O., § 356 Rdnr. 4).
- BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94
Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Daraus ergibt sich, dass ein Ordnungsmittel nach § 890 ZPO nur verhängt werden darf, wenn eine nach dem Urteil erforderliche Sicherheitsleistung des Gläubigers in dem Zeitpunkt bereits erbracht war, in dem der Schuldner den Verstoß gegen das ihm auferlegte Verbot begangen hat (BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812).Ist ein Unterlassungsurteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, so liegt somit bis zur Erbringung der Sicherheit ein vollstreckbarer Titel nicht vor und sind Verstöße gegen das in dem Urteil ausgesprochene Unterlassungsgebot dem Schuldner vor Leistung der Sicherheit nicht als Zuwiderhandlung i.S.v. § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzulasten (vgl. BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 176;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 890 Rdnr. 4).
- BGH, 16.03.1983 - VIII ZR 346/81
Kaufmannseigenschaft des Betreibers eines Lichtspieltheaters
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Denn ein solches Angebot reicht für den Beweisantritt gemäß § 373 ZPO grundsätzlich nicht aus (BGH, NJW 1983, 1905, 1908; NJW 1987, 3077, 3080;… Zöller/Greger, a.a,O., § 356 Rdnr. 4).
- OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 21/08
Handlungspflichten nach Vertriebsverbot
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Rn. 32 Soweit teilweise weitergehend die Auffassung vertreten wird, dass der Schuldner, dem der Vertrieb eines bestimmten Produkts untersagt worden ist, auch dafür Sorge zu tragen hat, dass von ihm bereits veräußerte, aber von seinen Abnehmern noch nicht abgesetzte Vertriebsstücke vom Markt genommen werden (OLG Köln, GRUR-RR 2008, 365), vermag der Senat dem für den wegen einer Patentverletzung zur Unterlassung verurteilten Schuldner in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen. - OLG Bremen, 18.09.2002 - 2 W 64/02
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Erforderlich ist - wie auch sonst - ein Vollbeweis; eine Glaubhaftmachung genügt nicht (…Teplitzky, a.aO., Kap. 57 Rdnr. 26;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 890 Rdnr. 13 m. w. Nachw.; a. A. OLG Bremen, MDR 2003, 233 für den - hier nicht vorliegenden Fall - einer Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung). - OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 11 W 31/02
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Zuwiderhandlung eines für vorläufig …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Ist ein Unterlassungsurteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, so liegt somit bis zur Erbringung der Sicherheit ein vollstreckbarer Titel nicht vor und sind Verstöße gegen das in dem Urteil ausgesprochene Unterlassungsgebot dem Schuldner vor Leistung der Sicherheit nicht als Zuwiderhandlung i.S.v. § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzulasten (vgl. BGHZ 131, 233 = GRUR 1996, 812; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 176;… Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 890 Rdnr. 4). - LG Düsseldorf, 19.10.2007 - 4a O 113/07
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2012 - 2 W 37/11
Ebenso ist bereits entschieden worden, dass der Schuldner, wenn der maßgebliche Vertrieb der eigenen Produkte nicht durch ihn selbst, sondern durch benannte Vertragspartner erfolgt, die der Schuldner als einen "verlängerten Arm" seiner Vertriebstätigkeiten einsetzt, dafür Sorge zu tragen hat, dass auch die Vertriebspartner das gegen ihn erlassene Verbot beachten (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2008, 110).
- OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18
Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents
Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017). - OLG München, 11.03.2015 - 29 W 290/15
Vollbeweis im Ordnungsmittelverfahren
Deshalb gilt für das Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsmitteln auch dann, wenn der zu vollstreckende Titel im Verfügungsverfahren ergangen ist, das sich aus der allgemeinen Vorschrift des § 286 ZPO ergebende Gebot des Vollbeweises mit den dafür vorgesehenen Beweismitteln; die Glaubhaftmachung reicht nicht aus (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. August 2013 - Champagnerflaschen, juris, dort Tz. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. September 2012 - I-2 W 37/11, juris, dort Tz. 18; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 8. Juni 2011 - 6 WF 60/11, juris, dort Tz. 10; LG Landau NJW-RR 2002, 214;… Stürner in: Beck'scher Onlinekommentar ZPO, Stand 01.01.2015, § 890 Rz. 47;… Rensen in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 890 Rn. ;… Haft in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2015, § 890 Rz. 48;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 UWG Rz. 6.8;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 890 Rn. 20;… Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl. 2014, § 890 Rz. 28;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 890 Rz. 13;… Lackmann in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 890 Rz. 10;… Olzen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl. 2014, § 890 Rz. 23;… Spätgens in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl. 2013, Kap. 67 Rz. 41;… Gruber in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 890 Rz. 33;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 57 Rz. 26;… Sturhahn in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl. 2011, § 890 Rz. 39 und § 891 Rz. 3; a. A. soweit ersichtlich nur OLG Bremen, Beschl. v. 18. September 2002 - 2 W 64/02, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Juni 2002 - 11 W 680/02, juris, dort Tz. 10 und Dahm MDR 1996, 1100 f.).
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