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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - I-7 U 139/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13224
OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - I-7 U 139/05 (1) (https://dejure.org/2007,13224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.2007 - I-7 U 139/05 (1) (https://dejure.org/2007,13224)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - I-7 U 139/05 (1) (https://dejure.org/2007,13224)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens an den Insolvenzverwalter; Anforderungen an den Nachweis, dass der Inhalt des Schreibens sich vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt hat

  • Judicialis

    HGB § 343; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 343; BGB § 652 Abs. 1
    Rechtsfolgen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens an den Insolvenzverwalter; Anforderungen an den Nachweis, dass der Inhalt des Schreibens sich vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, dass sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGH NWJ 1954, 105, BGH NJW 1963, 1922; BGH NJW 1964, 1223; BGH WM 1970, 877; BGH NJW 1975, 1358; BGH WM 1976, 564).

    Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht (BGH NJW 1963, 1922; NJW 1973, 2106; BGH, NJW 1987, 1942) braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens soweit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann.

  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht (BGH NJW 1963, 1922; NJW 1973, 2106; BGH, NJW 1987, 1942) braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens soweit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann.
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Nach ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht (BGH NJW 1963, 1922; NJW 1973, 2106; BGH, NJW 1987, 1942) braucht der Empfänger eines Bestätigungsschreibens nicht unverzüglich zu widersprechen, wenn sich der Inhalt des Schreibens soweit von dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung entfernt, dass der Absender mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann.
  • BGH, 27.09.1989 - VIII ZR 245/88

    Genehmigung eines wegen fehlender Vollmacht schwebend unwirksamen Vertrages durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Dementsprechend konnte gegenüber Herrn C eine getroffene Vereinbarung bestätigt werden, und zwar selbst dann, wenn dieser überhaupt nicht befugt gewesen sein sollte, Provisionsabsprachen mit der Klägerin zu treffen (vgl. hierzu nur BGH NJW 1990, 386; BGH, NJW 1964, 1951).
  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 203/62

    Verzinsung von Bauforderungen.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, dass sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGH NWJ 1954, 105, BGH NJW 1963, 1922; BGH NJW 1964, 1223; BGH WM 1970, 877; BGH NJW 1975, 1358; BGH WM 1976, 564).
  • BGH, 06.05.1975 - VI ZR 120/74

    Rechtliche Bedeutung des Schweigens auf ein Bestätigungsschreiben im Rahmen von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, dass sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGH NWJ 1954, 105, BGH NJW 1963, 1922; BGH NJW 1964, 1223; BGH WM 1970, 877; BGH NJW 1975, 1358; BGH WM 1976, 564).
  • BGH, 25.05.1970 - VIII ZR 253/68

    Teilnahme am Geschäftsleben wie ein Kaufmann - Bindung an eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Vielmehr kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BGH und allgemeiner Ansicht darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und daher damit rechnen müssen als auch darauf vertrauen dürfen, dass sich der andere Teil ebenfalls in kaufmännischer Weise verhält (BGH NWJ 1954, 105, BGH NJW 1963, 1922; BGH NJW 1964, 1223; BGH WM 1970, 877; BGH NJW 1975, 1358; BGH WM 1976, 564).
  • BGH, 15.06.1964 - II ZR 129/62
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Dementsprechend konnte gegenüber Herrn C eine getroffene Vereinbarung bestätigt werden, und zwar selbst dann, wenn dieser überhaupt nicht befugt gewesen sein sollte, Provisionsabsprachen mit der Klägerin zu treffen (vgl. hierzu nur BGH NJW 1990, 386; BGH, NJW 1964, 1951).
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Widerspruch binnen einer den Vertragsbedürfnissen angemessenen kurzen Frist erklärt werden muss, in der Regel binnen ein bis zwei Tagen, drei Tage können noch ausreichen (BGH NJW 1962, 246), dagegen ist eine Woche in der Regel zu lang (BGH NJW 1962, 104; OLG Köln BB 1971, 286).
  • BGH, 11.10.1961 - VIII ZR 109/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Widerspruch binnen einer den Vertragsbedürfnissen angemessenen kurzen Frist erklärt werden muss, in der Regel binnen ein bis zwei Tagen, drei Tage können noch ausreichen (BGH NJW 1962, 246), dagegen ist eine Woche in der Regel zu lang (BGH NJW 1962, 104; OLG Köln BB 1971, 286).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - I-7 U 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11979
OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - I-7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,11979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.2006 - I-7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,11979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - I-7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,11979)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision nach einer entsprechenden Käufervermittlung; Voraussetzungen für die Entstehung der (Nachweis-)Provisionspflicht des Maklerkunden; Fehlende Feststellbarkeit der Ursächlichkeit einer erbrachten Maklerleistung für den Abschluss ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 71/95

    Kausalität der Maklertätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    In diesem Fall liege eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Geschäfts nicht vor (BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH, NJW 1987, 1628; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, NJW-RR 1988, 942; BGH, NJW-RR 1996, 691).

    Anders als in dem vom BGH in NJW-RR 1996, 691 entschiedenen Fall ist auch nicht der Beklagte nach dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt nach Vertragsrücktritt an den X herangetreten.

  • BGH, 20.03.1991 - IV ZR 93/90

    Anfall der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Scheitere die Durchführung des Vertrages und kehre der frühere Interessent erst infolge des Hinweises eines anderen Maklers "an den Tisch zurück", soll nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1991, 950, 951) die Provision des Erstnachweismaklers zwar nicht verdient sein.

    Der Umstand, dass die Bemühungen des Maklers in irgendeiner Weise für den Abschluss des Hauptvertrages adäquat ursächlich waren, genügt zur Entstehung des Provisionsanspruchs nicht, wenn die Gelegenheit, die Gegenstand des Nachweises (und des Lohnversprechens) war, nicht vom Kunden ausgenutzt worden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1008; BGH, NJW-RR 1991, 950, 951).

    Die von der Klägerin angeführten BGH-Entscheidungen in NJW-RR 1991, 950 und NJW 1996, 691 stehen dem nicht entgegen.

  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Die Rechtsprechung (vgl. nur BGH, NJW 1993, 248; BGH, NJW 1997, 1583) macht von der Regel, dass die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts den Provisionsanspruch nicht berührt, dann eine Ausnahme, wenn sich eine Partei im Hauptvertrag ein zeitlich befristetes, aber sonst an keine Voraussetzungen gebundenes Rücktrittsrecht ausbedungen hat.

    Hingegen muss es in den anderen Fällen bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder ein von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrecht (BGH, NJW-RR 1991, 820; BGH, NJW 1997, 1583).

  • BGH, 14.01.1987 - IVa ZR 206/85

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Damit ist eine Mitteilung des Maklers an seinen Kunden gemeint, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (BGH, NJW 1987, 1628; BGH, NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Hingegen muss es in den anderen Fällen bei der aus dem Gesetz abgeleiteten Regel verbleiben, so insbesondere bei der Ausübung eines gesetzlichen, eines dem gesetzlichen nachgebildeten oder ein von bestimmten sachlichen Voraussetzungen abhängig gemachten vertraglichen Rücktrittsrecht (BGH, NJW-RR 1991, 820; BGH, NJW 1997, 1583).
  • BGH, 16.05.1990 - IV ZR 337/88

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers; Identität zwischen nachgewiesenem und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Der Umstand, dass die Bemühungen des Maklers in irgendeiner Weise für den Abschluss des Hauptvertrages adäquat ursächlich waren, genügt zur Entstehung des Provisionsanspruchs nicht, wenn die Gelegenheit, die Gegenstand des Nachweises (und des Lohnversprechens) war, nicht vom Kunden ausgenutzt worden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1008; BGH, NJW-RR 1991, 950, 951).
  • BGH, 27.01.1988 - IVa ZR 237/86

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Zustandekommen des Hauptvertrages mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Denn der Makler wird nicht für den Erfolg schlechthin belohnt, sondern für einen Arbeitserfolg; Maklertätigkeit und darauf beruhender Erfolgseintritt haben als Anspruchsvoraussetzungen gleiches Gewicht (BGH, NJW-RR 1988, 942; BGH, NJW-RR 1996, 691).
  • BGH, 02.06.1976 - IV ZR 101/75

    Zustandekommen eines Maklervertrags durch Schriftverkehr - Anspruch auf Zahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Der Vermittlungsmakler soll seine Provision durch Verhandeln mit beiden Seiten und durch ein Einwirken auf den potentiellen Vertragsgegner des Auftragsgebers, das die Abschlussbereitschaft möglichst zu Bedingungen des Auftraggebers herbeiführt, verdienen (vgl. hierzu BGH, NJW 1976, 1844; BGH, MDR 1968, 405; BGH, WM 1985, 1232; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 891).
  • BGH, 10.07.1985 - IVa ZR 15/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages durch Antwort auf unverlangt gegebenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Der Vermittlungsmakler soll seine Provision durch Verhandeln mit beiden Seiten und durch ein Einwirken auf den potentiellen Vertragsgegner des Auftragsgebers, das die Abschlussbereitschaft möglichst zu Bedingungen des Auftraggebers herbeiführt, verdienen (vgl. hierzu BGH, NJW 1976, 1844; BGH, MDR 1968, 405; BGH, WM 1985, 1232; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 891).
  • OLG Koblenz, 19.09.1991 - 5 U 1867/90

    Anspruch eines Immobilienmaklers auf Maklerprovision, aufgrund eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.2006 - 7 U 139/05
    Der Vermittlungsmakler soll seine Provision durch Verhandeln mit beiden Seiten und durch ein Einwirken auf den potentiellen Vertragsgegner des Auftragsgebers, das die Abschlussbereitschaft möglichst zu Bedingungen des Auftraggebers herbeiführt, verdienen (vgl. hierzu BGH, NJW 1976, 1844; BGH, MDR 1968, 405; BGH, WM 1985, 1232; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 891).
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Rechtsprechung
   SG Oldenburg, 08.03.2006 - S 7 U 139/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,105307
SG Oldenburg, 08.03.2006 - S 7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,105307)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08.03.2006 - S 7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,105307)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 08. März 2006 - S 7 U 139/05 (https://dejure.org/2006,105307)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,105307) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 30.10.1996 - 6 U 184/95

    Damenstrickmode, Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2006 - S 7 U 139/05
    Eine sogenannte monosegmentale (L5/S1) oder bisegmentale Schädigung (L5/S1 und L4/L5) wird nach der medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung und ihr folgend der Rechtsprechung als berufskrankheitenfremd unterstellt (vgl. Urteile des LSG Niedersachsen L 6 U 184/95 vom 18.12.1997 und L 6 U 69/98 vom 20.07.1999 mit Hinweis auf das entsprechende medizinische Schrifttum).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.1997 - L 15 U 231/95

    Gewährung einer Verletztenrente wegen einer Berufskrankheit nach Nr. 2109 der

    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2006 - S 7 U 139/05
    Die betreffs dieses WS-Abschnittes in die Liste aufgenommene Berufskrankheit (2109) ist dabei auf Fleischträger in Schlachthäusern und vergleichbare Berufsgruppen zugeschnitten, die Lasten von 50 kg und mehr Schicht für Schicht auf der Schulter oder über Kopf unter Zwangshaltung im Bereich der HWS und maximaler Anspannung der Nackenmuskulatur transportieren (siehe LSG Nordrhein-Westfalen in NZS 1997, 578 mit Hinweis auf die amtliche Begründung zur BK 2109).
  • OLG Schleswig, 30.03.1999 - 6 U 69/98
    Auszug aus SG Oldenburg, 08.03.2006 - S 7 U 139/05
    Eine sogenannte monosegmentale (L5/S1) oder bisegmentale Schädigung (L5/S1 und L4/L5) wird nach der medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung und ihr folgend der Rechtsprechung als berufskrankheitenfremd unterstellt (vgl. Urteile des LSG Niedersachsen L 6 U 184/95 vom 18.12.1997 und L 6 U 69/98 vom 20.07.1999 mit Hinweis auf das entsprechende medizinische Schrifttum).
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