Rechtsprechung
| VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
Rügeobliegenheit bei "de-facto-Vergaben"
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Landes-Finanzierungsinstitut (Landesbank, Förderbank) als öffentlicher Auftraggebers nach § 98 Nr. 2 des Gesetzs gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Vorliegen einer Aufgabenwahrnehmung im Allgemeininteresse in nichtgewerblicher Art (hier: Wirtschaftsförderung und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welchen Rechtsschutz gibt es gegen de-facto-Vergaben?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welchen Rechtsschutz gibt es gegen de-facto-Vergaben? (IBR 2001, 569)
Verfahrensgang
- VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
- VK Baden-Württemberg, 12.06.2001 - 1 VK 6/01
- OLG Stuttgart, 28.06.2001 - 2 Verg 2/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 173
- IBR 2001, 569
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck - Öffentliche …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Hinzuweisen sei auf die Entscheidung des EuGH (Rs. C-44/96) vom 15.01.1998, wonach ein gewerblich tätiges Unternehmen, an dem ein öffentlicher Auftraggeber mehrheitlich beteiligt ist, nicht allein deshalb als öffentlicher Auftraggeber zu betrachten ist, weil es von einem öffentlichen Auftraggeber gegründet wurde oder weil dieser Geldmittel aus Tätigkeiten, die er zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nichtgewerblicher Art ausübt, auf dieses Unternehmen überträgt.Zwar lässt allein die Tatsache, dass ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen gründet, dieses nicht zwangsläufig zu einer Einrichtung des öffentlichen Rechts i.S. des Art. 1 b der Richtlinie 93/37 EWG werden (Urteil des EuGH vom 15.01.1998 - Rs. C-44/96 - Mannesmann Anlagenbau Austria AG - , NJW 1998, 3261; ferner Urteil des EuGH vom 12.11.1998 - Rs. C-360/96 - Gemeente Arnhem - , NVwZ 1999, 397).
- BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Die Entscheidung des BGH vom 19.12.2000 (X ZB 14/00) sei hier nicht anwendbar, da vorliegend überhaupt kein Vergabeverfahren durchgeführt worden sei.Nach Auffassung des OLG Thüringen (Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00-, NZBau 2001, 281) kann nicht allgemein darauf abgestellt werden, dass bereits eine Ausschreibung erfolgt ist, "weil an dem Auftrag interessierten Bietern nach Sinn und Zweck der Bestimmungen des 4. Teils des GWB die Möglicheit offen stehen muss, die Frage, ob ein bestimmter Auftrag europaweit auszuschreiben ist, einer vergaberechtlichen Überprüfung zu unterziehen." Nach Auffassung des Gerichts ist jedoch Mindestvoraussetzung für ein Vergabeverfahren in diesem Sinne, "dass feststeht, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine bestimmte Maßnahme überhaupt durchführen wird und hierzu hinreichend konkret bestimmte Aufträge an Dritte vergeben will." Demgegenüber geht der BGH (Beschluss vom 19.12.2000 -X ZB 14/00-, NZBau 2001, 151) auf den Fall ein, dass das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags abgeschlossen ist.
- BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Es muss jedenfalls möglich sein, die für einen erfolgversprechenden Rechtsschutz gebotenenRechtsbehelfe rechtzeitig zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 19.09.1989, NJW 1990, 501).
- EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Zwar lässt allein die Tatsache, dass ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen gründet, dieses nicht zwangsläufig zu einer Einrichtung des öffentlichen Rechts i.S. des Art. 1 b der Richtlinie 93/37 EWG werden (Urteil des EuGH vom 15.01.1998 - Rs. C-44/96 - Mannesmann Anlagenbau Austria AG - , NJW 1998, 3261; ferner Urteil des EuGH vom 12.11.1998 - Rs. C-360/96 - Gemeente Arnhem - , NVwZ 1999, 397). - EuGH, 28.10.1999 - C-81/98
Alcatel Austria u.a. - "Öffentliches Auftragswesen Vergabe öffentlicher Liefer- …
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Der EuGH (Urteil vom 28.10.1999, NZBau 2000, 33 - "Alcatel Austria") geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergbeverfahrens er den Vertrag schliesst, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen. - OLG Jena, 28.02.2001 - 6 Verg 8/00
Unterzeichnung der Entscheidung der Vergabekammer
Auszug aus VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Nach Auffassung des OLG Thüringen (Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00-, NZBau 2001, 281) kann nicht allgemein darauf abgestellt werden, dass bereits eine Ausschreibung erfolgt ist, "weil an dem Auftrag interessierten Bietern nach Sinn und Zweck der Bestimmungen des 4. Teils des GWB die Möglicheit offen stehen muss, die Frage, ob ein bestimmter Auftrag europaweit auszuschreiben ist, einer vergaberechtlichen Überprüfung zu unterziehen." Nach Auffassung des Gerichts ist jedoch Mindestvoraussetzung für ein Vergabeverfahren in diesem Sinne, "dass feststeht, dass ein öffentlicher Auftraggeber eine bestimmte Maßnahme überhaupt durchführen wird und hierzu hinreichend konkret bestimmte Aufträge an Dritte vergeben will." Demgegenüber geht der BGH (Beschluss vom 19.12.2000 -X ZB 14/00-, NZBau 2001, 151) auf den Fall ein, dass das Vergabeverfahren durch wirksame Erteilung des Auftrags abgeschlossen ist. - OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99
Bodenabfertigungsdienst; Flughafen
- VK Saarland, 19.05.2006 - 3 VK 03/06
Kein Nachprüfungsantrag bei Markt-Vorstudie - Anwendbarkeit der VOF
Die Möglichkeit eines solchen vorbeugenden vergaberechtlichen Rechtsschutzes ist anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, IBR 2002, 98; VK BadenWürttemberg, IBR 2001, 569; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.12.2002- VK-SH 16/02; 1.VK Bund, Beschl. vom 20.05.2003-VK 1-35/03).
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