Rechtsprechung
EuGH, 15.01.1998 - C-44/96 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Staatsdruckerei - Gewerblich tätige Tochtergesellschaft
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.
- EU-Kommission
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck
Richtlinie 93/37 des Rates, Artikel 1 Buchstaben a und b
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Begriff - Einrichtung wie die Österreichische Staatsdruckerei - Einbeziehung - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - ... - EU-Kommission
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck
- Wolters Kluwer
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Verordnung über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen der Europäischen Investitionsbank und anderen vorhandenen Finanzinstrumenten ; ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Begriff der Vergabe öffentlichrechtlicher Bauaufträge im Gemeinschaftsrecht (EWG-Richtlinien)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 93/37 - Öffentliche Auftraggeber - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Begriff - Einrichtung wie die Österreichische Staatsdruckerei - Einbeziehung - Öffentliche Bauaufträge - Begriff - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Privatrechtliche Einrichtungen als öffentliche Auftraggeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes - Auslegung der Artikel 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-44/96
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 3261
- NVwZ 1999, 173 (Ls.)
- EuZW 1998, 120
- BB 1998, 1604
- DB 1998, 364
- BauR 1998, 1116 (Ls.)
- NZG 1998, 257
Wird zitiert von ... (95)
- EuGH, 11.01.2005 - C-26/03
DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …
26 Diese Verpflichtung obliegt den öffentlichen Auftraggebern, ohne dass zwischen öffentlichen Aufträgen, die sie vergeben, um ihre Aufgabe zu erfüllen, den Erfordernissen des Allgemeininteresses nachzukommen, und Aufträgen, die in keinem Zusammenhang mit dieser Aufgabe stehen, unterschieden wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73, Randnr. 32). - EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Gemäß Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 ist eine Einrichtung des öffentlichen Rechts eine Einrichtung, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, die nicht gewerblicher Art sind, die Rechtspersönlichkeit besitzt und eng mit dem Staat, den Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbunden ist (vgl. Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73, Randnr. 20).Im Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. hat der Gerichtshof in den Randnummern 22 bis 24 im Hinblick auf Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (…ABl. L 199, S. 54), der im wesentlichen mit Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 übereinstimmt, die gleiche Auslegung vorgenommen.
Folglich besteht der Zweck der Richtlinie 92/50 darin, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Randnr. 33).
So hat der Gerichtshof im Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. in Randnummer 24 festgestellt, daß eine Staatsdruckerei im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt, ohne die Frage zu prüfen, ob Privatunternehmen die gleichen Aufgaben erfüllen könnten.
Wie der Gerichtshof im Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. in Randnummer 25 festgestellt hat, kommt es nicht darauf an, ob eine Einrichtung neben den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben noch andere Tätigkeiten ausüben darf.
Umgekehrt genügt der Umstand, daß ein Unternehmen, das zu einer Gruppe oder zu einem Konzern gehört, eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist, nicht, um alle Konzernunternehmen als öffentliche Auftraggeber anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Randnr. 39).
- EuGH, 10.04.2008 - C-393/06
Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG - …
Das Gericht stellt sich daher die Frage, ob diese Tätigkeiten nicht bei entsprechender Heranziehung der Grundsätze, die im Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, Slg. 1998, I-73, insbesondere Randnrn. 25 und 26), entwickelt wurden und in der Lehre gemeinhin als "Infektionstheorie" bezeichnet werden, doch unter die Richtlinie fallen.Für den Fall, dass das Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. nur auf öffentliche Auftraggeber und speziell den Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" in dem Sinne abzielen sollte, dass eine Einrichtung, wenn sie im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art erfüllt, als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" im Sinne des Gemeinschaftsrechts unabhängig davon zu sehen ist, ob sie daneben andere Tätigkeiten gewerblicher Art ausübt, stellt sich das vorlegende Gericht die Frage, ob Fernwärme Wien eine Einrichtung des öffentlichen Rechts ist, d. h. ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne der Richtlinien 2004/17 oder 2004/18.
Welchen Anteil die in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeiten an den Gesamttätigkeiten dieser Einrichtung ausmachen, ist für die Frage, ob sie als Einrichtung des öffentlichen Rechts zu qualifizieren ist, ebenfalls unerheblich (vgl. in diesem Sinne Urteile Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Randnr. 25, vom 27. Februar 2003, Adolf Truley, C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 56, sowie Korhonen u. a., Randnrn. 57 und 58).
Die Problematik, die dieser Frage zugrunde liegt, wurde vom Gerichtshof erstmals in der Rechtssache geprüft, in der das Urteil Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. ergangen ist, das die Auslegung der Richtlinie 93/37 über öffentliche Bauaufträge betrifft.
- EuGH, 13.12.2007 - C-337/06
Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche …
Zweitens nimmt das vorlegende Gericht, was das von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den drei Alternativen des Art. 1 Buchst. b Abs. 2 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 92/50 (vgl. analog Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnr. 20) entwickelte Kriterium der Verbundenheit einer Einrichtung mit dem Staat angeht, auf die bereits erwähnte, von einem Teil der Rechtsprechung und der Lehre in Deutschland vertretene Auffassung Bezug, wonach eine solche Verbundenheit erfordert, dass staatliche Stellen konkreten Einfluss auf die verschiedenen Auftragsvergabeverfahren nehmen können. - OLG Hamburg, 11.02.2019 - 1 Verg 3/15
Ausschreibungspflicht von Wohnungsbaugesellschaften
Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass es der Annahme der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber nicht entgegensteht, wenn ein Unternehmen nicht ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben verfolgt, vielmehr genügt es, wenn neben anderen Tätigkeiten jedenfalls auch die Aufgaben wahrgenommen werden - und sei es, das diese nur einen relativ geringen Teil der Gesamttätigkeit ausmachen -, deren Erfüllung wegen der öffentlichen Zwecksetzung eine besondere Pflicht des Unternehmens ist (EuGH, Rs. C-44/96, Entscheidung vom 15.01.1998 - Mannesmann Anlagenbau Austria, Rn. 25 ). - OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16
Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung …
Das Merkmal der "Nichtgewerblichkeit" ist auf die im Allgemeininteresse liegende Aufgabe bezogen, nicht auf die juristische Person, denn einer Einordnung als öffentlicher Auftraggeber steht es nicht entgegen, wenn die juristische Person neben der im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe nichtgewerblicher Art auch - in Gewinnerzielungsabsicht - andere Tätigkeiten ausübt (vgl. EuGH Urteil v. 15.01.1998 - C-44/96, NJW 1998, 3261 - Mannesmann Austria;… EuGH, Urteil v. 12.12.2002 - Universale Bau AG a.a.O.). - EuGH, 22.05.2003 - C-18/01
Korhonen u.a.
Die französische Regierung bezieht sich auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73), in dem der Gerichtshof geprüft habe, ob die Tätigkeit der damals erörterten Einrichtung - der Österreichischen Staatsdruckerei - mit hoheitlichen Befugnissen in Zusammenhang stehe; sie vertritt die Auffassung, dass die Vermietung von Räumlichkeiten zur gewerblichen Nutzung nicht zu den Befugnissen gehöre, die ihrem Wesen nach mit der Ausübung von Hoheitsgewalt verbunden seien.Nach ständiger Rechtsprechung hängt nämlich die Eigenschaft einer Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts nicht davon ab, welchen Anteil ihrer Tätigkeit die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nichtgewerblicher Art ausmacht (vgl. Urteile Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Randnrn. 25, 26 und 31, BFI Holding, Randnrn. 55 und 56, sowie Adolf Truley, Randnr. 56).
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
Zu Punkt 2.2.1 zweiter Gedankenstrich der Mitteilung, dem gleichen Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen Mitgliedstaaten, vertritt das Gericht die Auffassung, dass sich dieses Ziel, den Wirtschaftsteilnehmern unabhängig von ihrer Herkunft gleichen Zugang zu den ausgeschriebenen Aufträgen zu sichern, aus der Beachtung der Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs sowie des freien Wettbewerbs (vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Urteil des Gerichtshofs vom 15. Januar 1998, C-44/96, Slg. 1998, I-73, I-77, Nr. 47, aufgegriffen in den Schlussanträgen von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache Kommission/Frankreich, Urteil des Gerichtshofs vom 1. Februar 2001, C-237/99, Slg. 2001, I-939, I-941, Nr. 49), und insbesondere des Gleichbehandlungsgrundsatzes (siehe oben, Randnr. 112) in seiner Ausprägung durch das in Art. 12 EG aufgestellte Verbot von Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit ergibt. - EuGH, 03.10.2000 - C-380/98
University of Cambridge
Folglich besteht der Zweck der Richtlinien darin, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber zu verhindern und zugleich die Möglichkeit auszuschließen, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73 Randnr. 33, und Urteil BFI Holding, Randnrn. 42 und 43). - EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erklärt sich aus dem Zweck dieser Richtlinien, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnrn. 32 und 33). - EuGH, 27.02.2003 - C-373/00
Adolf Truley
- OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19
Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des …
- OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07
Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht
- OLG Düsseldorf, 02.10.2008 - Verg 25/08
EuGH-Vorlage zur Pflicht von Städten und Gemeinden zur Einhaltung …
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
- EuGH, 10.05.2001 - C-223/99
Agorà
- EuGH, 01.02.2001 - C-237/99
Kommission / Frankreich
- EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
LitSpecMet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
- EuGH, 16.10.2003 - C-283/00
Kommission / Spanien
- BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10
Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates; …
- EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
Kommission / Deutschland
- EuGH, 13.01.2005 - C-84/03
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-393/06
Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Wasser-, Energie- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-337/05
- VK Südbayern, 04.09.2017 - Z3-3-3194-1-31-06/17
Privater Träger einer Einrichtung für soziale Leistung als öffentlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-18/01
Korhonen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
Kommunales Unternehmen als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2009 - C-451/08
Helmut Müller - Öffentliche Bauaufträge - Öffentliche Baukonzessionen - Verkauf …
- OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - Verg 13/06
Vorlage an den EuGH: Vergabe von Reinigungsdienstleistungen durch …
- OLG München, 07.06.2005 - Verg 4/05
Rechtswidrige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags durch Stiftung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2001 - C-470/99
Universale-Bau u.a.
- OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 5/07
Pachtvertrag inkl. Windpark-Errichtung: Ausschreibungspflichtig!
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19
FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
- EuGH, 15.05.2003 - C-214/00
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08
Wall - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Dienstleistungskonzession …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-567/15
LitSpecMet
- KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe
- EuGH, 14.11.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- VK Südbayern, 27.03.2014 - Z3-3-3194-1-01-01/14
Bayerisches Rotes Kreuz ist öffentlicher Auftraggeber!
- EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Vorabentscheidungsersuchen - …
- VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02
Beschaffung von Schuhen
- Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15
Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 24 TaBV 1939/15
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 49/11
Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags bei sicherheitsrelevanten Gewerken
- OLG Düsseldorf, 05.10.2011 - Verg 38/11
Wann ist eine Berufskammer überwiegend staatlich finanziert?
- OLG Düsseldorf, 28.04.2004 - Verg 2/04
Vergabe eines Nachunternehmerauftrags auf dem Gebiet der Entsorgung von …
- VK Bund, 11.03.2004 - VK 1-151/03
Instandhaltung und Pflege von Hardware und Software
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2000 - C-380/98
University of Cambridge
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-526/11
IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 …
- OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 38/11
Vergaberechtswidrigkeit der Anforderung einer Zertifizierung eines Bieters
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05
Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des …
- VK Rheinland-Pfalz, 21.12.2017 - VK 1-24/17
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!
- VK Baden-Württemberg, 06.06.2001 - 1 VK 6/01
Welchen Rechtsschutz gibt es gegen de-facto-Vergaben?
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-187/16
Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1998 - C-360/96
Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden gegen BFI Holding BV. - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00
De Coster
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-74/09
Bâtiments und Ponts Construction und WISAG Produktionsservice - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-373/00
Adolf Truley
- VK Nordbayern, 19.10.2015 - 21.VK-3194-38/15
Öffentlicher Auftraggeber, Freizeiteinrichtung, Bestimmtheitsgrundsatz, …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-147/06
SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-328/96
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-94/99
ARGE
- VK Bund, 18.10.1999 - VK 1-25/99
Bau und Finanzierung eines Verwaltungsgebäudes
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06
Österreichischer Rundfunk - Fernsehtätigkeit - Richtlinie 89/552/EWG in der …
- VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Sind öffentliche Banken und Sparkassen öffentliche Auftraggeber?
- Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-411/00
Felix Swoboda
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
Kommission / Deutschland
- EuG, 16.09.2013 - T-402/06
Spanien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2000 - C-399/98
Ordine degli Architetti u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14
UNIS
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-480/06
Kommission / Deutschland - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- VK Bund, 06.07.2011 - VK 1-60/11
Herstellung sämtlicher Innenausbauten
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-246/05
Häupl - Markenrecht - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Verhinderung der …
- VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2001 - C-223/99
Agorà
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-108/98
RI.SAN.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-306/97
Connemara Machine Turf
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-465/10
'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre' - Schutz der finanziellen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-315/01
GAT
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-111/97
EvoBus Austria
- OLG Bremen, 13.03.2008 - Verg 51/07
Baukonzession in Form eines Pachtvertrags ausschreibungspflichtig?
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2005 - 1 VK 3/05
Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Vergaberecht; Öffentlich-rechtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-353/96
Kommission / Irland
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2005 - 1 VK 3/05
Beschränkte Ausschreibung öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten für die Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-283/00
Kommission / Spanien
- VK Münster, 17.07.2001 - VK 14/01
Parkhaus-GmbH: Öffentlicher Auftraggeber?
- KG, 12.04.2000 - KartVerg 9/99
Kein Vergaberechtsschutz nach Auftragserteilung!
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-103/97
Köllensperger und Atzwanger
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2017 - 11 N 14.16
Ausländerrecht: Ausweisung; Btm-Delikte; Wiederholungsgefahr; faktischer …
- SG Berlin, 18.03.2004 - S 25 U 819/02
Übernahme in die Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers; Prinzip …
- VK Berlin, 26.08.2004 - VK-B1-36/04
Information nach § 13 VgV: § 13 VgV gilt für ein Verhandlungsverfahren mit …
- KG, 12.04.2000 - KartVerg 91/99
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-44/96 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Mannesmann Anlagenbau Austria AG u. a. gegen Strohal Rotationsdruck GesmbH.
Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Staatsdruckerei - Gewerblich tätige Tochtergesellschaft
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-44/96
- EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14
Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des …
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1997:402, Nrn. 36 bis 44), Schlussanträge des Generalanwalts Saggio in der Rechtssache HI (C-258/97, EU:C:1998:457, Nrn. 11 bis 15), Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Felix Swoboda (C-411/00, EU:C:2002:238, Nrn. 13 bis 20) und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Ing.18 - Zum Kriterium des ständigen Charakters vgl. insbesondere Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta (…C-377/13, EU:C:2014:1754, Rn. 25 und 26) und Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1997:402, Nr. 38).
Vgl. insoweit auch Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1997:402), Nrn. 36, 37 und 40, sowie Fn. 40 der vorliegenden Schlussanträge.
40 - Die Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Mannesmann Anlagenbau Austria u. a. (C-44/96, EU:C:1997:402, Nr. 36) enthalten eine ähnliche Auslegung dieses Kriteriums vor dem Urteil Dorsch Consult (C-54/96, EU:C:1997:413).