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   EuGH, 05.10.2017 - C-567/15   

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https://dejure.org/2017,37429
EuGH, 05.10.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2017 - C-567/15 (https://dejure.org/2017,37429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    LitSpecMet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • ams-rae.de

    "Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Gesellschaft, die auch marktwirtschaftlich tätig ist, öffentlicher Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    LitSpecMet

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 - Begriff des öffentlichen Auftraggebers - Gesellschaft, deren Kapital von einem öffentlichen Auftraggeber gehalten wird - In-House-Geschäfte ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Auftraggebereigenschaft wird zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe bestimmt

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Inhouse-Unternehmen automatisch öffentliche Auftraggeber?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine marktwirtschaftlich tätige Gesellschaft öffentlicher Auftraggeber? (VPR 2018, 11)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 47
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aigner, C-393/06, EU:C:2008:213, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Ein Unternehmen kann daher nicht bereits dann als öffentlicher Auftraggeber betrachtet werden, wenn es von einem öffentlichen Auftraggeber gegründet wurde oder seine Tätigkeiten mit Geldmitteln finanziert werden, die aus Tätigkeiten eines öffentlichen Auftraggebers fließen (Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 39).

    Dabei kommt es nicht darauf an, dass die betreffende Einrichtung nicht nur Tätigkeiten, die der Erfüllung im Allgemeininteresse liegender Aufgaben dienen, sondern - in Gewinnerzielungsabsicht - auch andere Tätigkeiten auf dem wettbewerbsorientierten Markt ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, EU:C:1998:4, Rn. 25, und vom 10. April 2008, 1ng.

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat, müssen die drei in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen, so dass beim Fehlen auch nur einer Voraussetzung die betreffende Einrichtung nicht als "Einrichtung des öffentlichen Rechts" und folglich auch nicht als "öffentlicher Auftraggeber" im Sinne der Richtlinie 2004/18 qualifiziert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 32, und vom 10. April 2008, 1ng.

    Daher ist zunächst zu prüfen, ob VLRD zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen, und ob diese Tätigkeiten diese Aufgaben erfüllen; danach ist gegebenenfalls zu prüfen, ob diese Aufgaben gewerblicher oder nicht gewerblicher Art sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2003, Korhonen u. a., C-18/01, EU:C:2003:300, Rn. 40).

  • EuGH, 11.12.2014 - C-113/13

    Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Die Antwort des Gerichtshofs steht allerdings unter der Prämisse, dass das vorlegende Gericht feststellt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. entsprechend Urteil vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u. a., C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 48).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-214/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Im Licht der Zielsetzungen der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers, einschließlich des Begriffs der "Einrichtung des öffentlichen Rechts", funktionell und weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 2003, Kommission/Spanien, C-214/00, EU:C:2003:276, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 05.10.2017 - C-567/15
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, ist es, wenn die betreffende Einrichtung hinsichtlich der Tätigkeiten zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben unter normalen Marktbedingungen tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Verluste trägt, wenig wahrscheinlich, dass die Aufgaben, die sie erfüllen soll, nicht gewerblicher Art sind (Urteil vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien, C-283/00, EU:C:2003:544, Rn. 81 und 82 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Hamburg, 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

    Kommunaler Wohnungsbau Hamburg - Ausschreibungspflicht von

    Der EuGH sehe als wesentliches Indiz für eine Einstufung eines kommunalen Unternehmens als nicht gewerblich an, wenn dieses quasi ein Monopol habe (EuGH Rs. C-393/06, "Fernwärme Wien"), wovon bei der Antragsgegnerin sicher nicht die Rede sein könne, und habe umgekehrt eine nicht gewerbliche Tätigkeit für wenig wahrscheinlich gehalten, wenn ein Unternehmen zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben unter normalen Marktbedingungen tätig ist, Gewinnerzielungsabsicht hat und die mit der Tätigkeit verbundenen Verluste trägt (EuGH Rs. C-567/15).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob eine juristische Person öffentlicher Auftraggeber sei, sei auf die konkrete juristische Person abzustellen, nicht auf mit dieser verbundene Unternehmen, selbst wenn es sich um die Muttergesellschaft handeln sollte (EuGH Rs. C-567/15, Rn. 34).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2018 - Verg 50/16

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Sinne des Vergaberechts

    Im Lichte der Zielsetzung der Richtlinien auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt, ist der Begriff des öffentlichen Auftraggebers weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 05.10.2017, C-567/15, LitSpecMet, Rz. 31).
  • EuGH, 03.02.2021 - C-155/19

    Für einen nationalen Sportverband wie den italienischen Fußballverband können die

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die drei Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c der Richtlinie 2014/24 kumulativ sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die drei in der dritten Voraussetzung genannten Kriterien alternativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2013, IVD, C-526/11, EU:C:2013:543, Rn. 20, und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24 genannten ersten dieser drei Voraussetzungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Unionsgesetzgeber den zwingenden Vorschriften für öffentliche Aufträge nur Stellen unterwerfen wollte, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, und deren Tätigkeit solche Aufgaben erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 35).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - Verg 28/17

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

    Aufgrund der vorgenannten Umstände war zum Zeitpunkt der streitigen Auftragsvergabe im Jahr 2016, der maßgeblich ist (vgl. EuGH, Urteil v. 05.10.2017, C-567/15 - LitSpecMet, juris Rn. 46), nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass die Stadt L. im Fall einer unvorhergesehenen negativen finanziellen Entwicklung eine Insolvenz der Antragsgegnerin in Kauf genommen hätte.
  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    EuGH, Urt.v. 05.10.2017 - C-567/15 - ("LitSpecMet").

    EuGH, Urt.v. 10.11.1998, a.a.O., Rdnr. 55; Urt.v. 22.05.2003 - C-18/01 - ("Korhonen u.a."); Urt.v. 05.10.2017, a.a.O., Rdnr. 40; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 09.04.2003, a.a.O. Rdnr. 11.

    EuGH, Urt.v. 27.02.2003 - C-373/00 - ("Adolf Truley"); Urt.v. 05.10.2017, a.a.O., Rdnr. 45.

  • EuGH, 03.02.2021 - C-156/19

    Auch ein Sportverband kann öffentlicher Auftraggeber sein!

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die drei Voraussetzungen des Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a bis c der Richtlinie 2014/24 kumulativ sind, wobei zu berücksichtigen ist, dass die drei in der dritten Voraussetzung genannten Kriterien alternativ sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. September 2013, IVD, C-526/11, EU:C:2013:543, Rn. 20, und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der in Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a der Richtlinie 2014/24 genannten ersten dieser drei Voraussetzungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der Unionsgesetzgeber den zwingenden Vorschriften für öffentliche Aufträge nur Stellen unterwerfen wollte, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, und deren Tätigkeit solche Aufgaben erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-155/19

    FIGC und Consorzio Ge.Se.Av. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    15 Urteil vom 4. Juni 2020, Asmel (C-3/19, EU:C:2020:423, Rn. 54): "... Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie [2004/18 definiert] den Begriff ,öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell ..., um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).".

    28 Urteile vom 10. November 1998, BFI Holding (C-360/96, EU:C:1998:525, Rn. 55), und vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet (C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 40 und 41).

  • EuGH, 28.10.2020 - C-521/18

    Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe von

    Erstreckt sich die zuvor erwähnte Einstufung auf Poste Tutela, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, deren Zusammenschluss mit der Erstgenannten im Übrigen bereits beschlossen war, unter Berücksichtigung des kontrollierte juristische Personen betreffenden 46. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2014/23 (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736: Ausschreibungspflicht für die Tochtergesellschaft einer öffentlichen Einrichtung, und Urteil der Sechsten Kammer des Consiglio di Stato [Staatsrat, Italien] vom 24. November 2011, Nr. 6211)?.
  • EuGH, 04.06.2020 - C-3/19

    Asmel

    Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass Art. 1 Abs. 9 dieser Richtlinie den Begriff "öffentlicher Auftraggeber" weit und funktionell definiert, um die Erreichung der mit der Richtlinie verfolgten Ziele zu gewährleisten, mit denen die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber verhindert und zugleich die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, dass eine vom Staat, von Gebietskörperschaften oder anderen Einrichtungen des öffentlichen Rechts finanzierte oder kontrollierte Stelle sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15, EU:C:2017:736, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2023 - 15 Verg 5/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen ist öffentlicher Auftraggeber!

    Der EuGH hat diese Frage in mehreren Entscheidungen, zuletzt in der Entscheidung vom 05.10.2017 (Rs. C-567/15 - VLRD), dahin beantwortet, dass die Beurteilung der nichtgewerblichen Art unter Berücksichtigung aller erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände, unter anderem der Umstände, die zur Gründung der betreffenden Einrichtung geführt haben, und der Voraussetzungen, unter denen sie Tätigkeiten zur Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben ausübt, vorzunehmen ist.
  • VK Niedersachsen, 27.09.2019 - VgK-34/19

    Ausschreibung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Übertragungssystemen

  • VK Baden-Württemberg, 13.06.2023 - 1 VK 16/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?

  • VK Nordbayern, 24.05.2022 - RMF-SG21-3194-7-9

    Juristische Personen des privaten Rechts als öffentliche Auftraggeber bei

  • EuGH, 14.11.2018 - C-215/17

    NKBM

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-388/17

    SJ - Vorabentscheidungsersuchen Öffentliche Aufträge im Eisenbahnsektor

  • EuGH, 13.01.2022 - C-327/20

    New Media Development & Hotel Services - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-521/18

    Pegaso und Sistemi di Sicurezza - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche

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