Rechtsprechung
| OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingreifen von Werkvertragsrecht bei Abschluss eines Baubetreuungsvertrages; Anerkannte Regeln der Bautechnik; Zweischalige Errichtung von Haustrennwänden bei Reihenhäusern; Nichteinhaltung des mit den anerkannten Regeln der Technik verbundenen Standards; Unzureichende ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Reihenhaustrennwände und Luftschalldämmung (IBR 2004, 197)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Trittschallschutz zwischen Reihenhäusern: Welche Anforderungen? (IBR 2004, 198)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.05.2000 - 18 O 8756/99
- OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Papierfundstellen
- BauR 2004, 721 (Ls.)
- IBR 2004, 197
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- OLG München, 03.02.1998 - 9 U 3922/97
Luftschallschutz - DIN 4109
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97).Ohnehin erlaubt auch das Bemühen um eine kostensparende Bauweise nicht die Nichteinhaltung der Regeln der Technik beim Schallschutz (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG München 9 U 3922/97).
Das erforderliche Schallschutzmaß verringert sich auch nicht dadurch, dass die Reihenhäuser aus Gründen der Bauleitplanung ohne Realteilung des Grundstücks errichtet wurden (vgl. OLG München 9 U 3922/97).
Zudem wurde bereits im Urteil vom 3.2.1998 (Verfahren OLG München 9 U 3922/97; Anlage K 6) im Einzelnen dargelegt; dass der Hinweis in Inhalt und Aufbau irreführend und daher nicht geeignet ist, die Rechte der Bauherren zu beschränken.
- BGH, 14.05.1998 - III ZR 229/97
Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Die Beklagte war auf Grund des mit den einzelnen Klägern (inhaltsgleich) abgeschlossenen Baubetreuungsvertrags (Anlage K 3) zur einwandfreien Herstellung des Bauwerks (auch) in technischer Hinsicht verpflichtet (§§ 675, 633 Abs. 1 BGB), für etwaige Mängel hat sie nach Werkvertragsrecht einzustehen (§§ 675, 633 Abs. 2, 634 Abs. 2, 635 BGB; BGH NJW-RR 1998, 1169; BGHZ 126, 326, 330;… Palandt-Sprau, BGB,62. Aufl., Rn 15, zu § 675).Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97).
Es bedarf daher keiner weiteren Ausführungen dazu (§ 308 ZPO), ob im Hinblick auf den vereinbarten Festpreis der Schadensersatzanspruch der Kläger überhaupt um Kosten gekürzt werden kann, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (vgl BGH NJW 1994, 2825, 2826; NJW-RR 1998, 1169, 1170).
Vielmehr ist umgekehrt eher davon auszugeben, dass der durch die nunmehrigen Luftschallschutzverbesserungen eintretende Räumverlust einen Ersatzanspruch der Kläger begründet(vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169).
- OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97).Ohnehin erlaubt auch das Bemühen um eine kostensparende Bauweise nicht die Nichteinhaltung der Regeln der Technik beim Schallschutz (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG München 9 U 3922/97).
Zwar ist eine Unterschreitung dieser Mindeststandards durch Parteivereinbarung möglich (…vgl. Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, aaO., Rn 218 zu § 12); da die Kläger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik aber redlicherweise erwarten durften (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815), hätte es für die Abweichung von diesen Standards der Zustimmung der Kläger bedurft (vgl. BGH NJW 1984, 2457, 2459; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 787, 788; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 754).
- BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93
Rechte und Pflichten eines Baubetreuers
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Die Beklagte war auf Grund des mit den einzelnen Klägern (inhaltsgleich) abgeschlossenen Baubetreuungsvertrags (Anlage K 3) zur einwandfreien Herstellung des Bauwerks (auch) in technischer Hinsicht verpflichtet (§§ 675, 633 Abs. 1 BGB), für etwaige Mängel hat sie nach Werkvertragsrecht einzustehen (§§ 675, 633 Abs. 2, 634 Abs. 2, 635 BGB; BGH NJW-RR 1998, 1169; BGHZ 126, 326, 330;… Palandt-Sprau, BGB,62. Aufl., Rn 15, zu § 675).Die Beklagte war sonach verpflichtet, auch diese in Eigenleistung der Kläger, erbrachten Ausbauarbeiten so zu überwachen, dass das Bauwerk frei von Baumängeln zur Vollendung kam (vgl. BGHZ 126, 326,330).
Es bedarf daher keiner weiteren Ausführungen dazu (§ 308 ZPO), ob im Hinblick auf den vereinbarten Festpreis der Schadensersatzanspruch der Kläger überhaupt um Kosten gekürzt werden kann, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (vgl BGH NJW 1994, 2825, 2826; NJW-RR 1998, 1169, 1170).
- OLG Hamm, 08.03.2001 - 21 U 24/00
Geltendmachung von Schallschutzmängeln gegenüber dem Bauträger; …
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Aus der Pflicht zur Herstellung eines mangelfreien Werks (§ 633 Abs. 1 BGB) folgt daher, dass die Beklagte auch für einen einwandfreien nachbarseitigen Schallschutz verantwortlich ist (vgl. OLG Hamm BauR 2001, 1262, 1264).Vielmehr besteht schon im Hinblick darauf, dass Lärmbelästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, ein berechtigtes Interesse der Kläger an der Verbesserung der Schallschutzsituation durch die beabsichtigte Nachbesserung (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106; OLG Hamm BauR 2001, 1757, 1759).
- BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96
Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der …
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Vielmehr besteht schon im Hinblick darauf, dass Lärmbelästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, ein berechtigtes Interesse der Kläger an der Verbesserung der Schallschutzsituation durch die beabsichtigte Nachbesserung (vgl. BGH NJW-RR 1997, 1106; OLG Hamm BauR 2001, 1757, 1759). - BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02
Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer …
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Die Sache hat weder rechtsgrundsätzliche Bedeutung (vgl. BGH BauR 2003, 540, 541), noch ist die Revision zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (vgl. BGH BauR 2003, 273). - OLG Hamm, 23.04.2002 - 21 U 56/01
Bauaufsichtsmangel bei vertraglich eingeschränkter Bauaufsicht des Architekten; …
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Die Sache hat weder rechtsgrundsätzliche Bedeutung (vgl. BGH BauR 2003, 540, 541), noch ist die Revision zur Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (vgl. BGH BauR 2003, 273). - BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Zwar ist eine Unterschreitung dieser Mindeststandards durch Parteivereinbarung möglich (…vgl. Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, aaO., Rn 218 zu § 12); da die Kläger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik aber redlicherweise erwarten durften (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815), hätte es für die Abweichung von diesen Standards der Zustimmung der Kläger bedurft (vgl. BGH NJW 1984, 2457, 2459; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 787, 788; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 754). - BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …
Auszug aus OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Zwar ist eine Unterschreitung dieser Mindeststandards durch Parteivereinbarung möglich (…vgl. Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, aaO., Rn 218 zu § 12); da die Kläger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik aber redlicherweise erwarten durften (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815), hätte es für die Abweichung von diesen Standards der Zustimmung der Kläger bedurft (vgl. BGH NJW 1984, 2457, 2459; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 787, 788; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 754). - BGH, 25.02.1999 - VII ZR 208/97
Umfang des Schadensersatzanspruchs eines Bauherrn einer Bauherrengemeinschaft …
- BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93
Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer …
- OLG Koblenz, 22.02.1995 - 7 U 141/94
AGB des Auftragnehmers zur Verwendung nicht üblicher Stoffe oder Bauteile
- OLG Stuttgart, 22.11.1995 - 1 U 199/93
Anspruch auf Vorschuß für die Beseitigung von Schallschutzmängeln an einem …
- BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren. - OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Anforderungen an den Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte
Dieser Wert wird nicht erreicht und kann nicht erreicht werden (vgl. dazu auch die rechtskräftige Entscheidung des OLG München, IBR 2004, 197 mit Anm. Metzger). - OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 7 U 55/08
Bauwesenversicherung: Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als verhüllte …
Rn. 38 Die anerkannten Regeln der Technik sind solche, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis bewährt haben (OLG München IBR 2004, 197 ff.). - OLG Bremen, 07.11.2007 - 1 U 40/07
Begründetheit einer Berufung i.F.e. Schadensersatzforderung wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2003 - VII ZR 186/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Trittschallschutz zwischen Reihenhäusern: Welche Anforderungen? (IBR 2004, 198)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Reihenhaustrennwände und Luftschalldämmung (IBR 2004, 197)
Papierfundstellen
- IBR 2004, 197
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".