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Rechtsprechung
   OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4628
OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03 (https://dejure.org/2003,4628)
OLG München, Entscheidung vom 04.09.2003 - 6 U 3170/03 (https://dejure.org/2003,4628)
OLG München, Entscheidung vom 04. September 2003 - 6 U 3170/03 (https://dejure.org/2003,4628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; UWG § 1; ; UWG § 13 II Nr. 2; ; HOAI § 4

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz - Anforderungen an Störerhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnung potentieller Auftraggeber nach UWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Störerhaftung durch willentliche und adäquat kausale Beteiligung/Mitwirkung an einem Wettbewerbsverstoß; Voraussetzungen der Honoraranfrage an einen Architekten; Aufforderung zur Abgabe eines die Mindestsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibung von Ingenieurleistungen: Muss Auftraggeber HOAI-Parameter angeben? (IBR 2004, 75)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 75
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. BGH NJW 1997, 2180 ff. "Architektenwettbewerb" m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03
    Anders als in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Gebührenausschreibung" und "Honoraranfrage" (vgl. BGH GRUR 1991, 540 und BGH GRUR 1991, 769 jeweils m.w.N.) war hier ein Eingehen auf ein von der Beklagten unterbreitetes Angebot überhaupt nicht möglich, erst recht kann durch das streitgegenständliche Schreiben der Beklagen eine systematische Gebührenunterschreitung nicht veranlasst worden sein.
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 299/88

    Gebührenausschreibung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03
    Anders als in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Gebührenausschreibung" und "Honoraranfrage" (vgl. BGH GRUR 1991, 540 und BGH GRUR 1991, 769 jeweils m.w.N.) war hier ein Eingehen auf ein von der Beklagten unterbreitetes Angebot überhaupt nicht möglich, erst recht kann durch das streitgegenständliche Schreiben der Beklagen eine systematische Gebührenunterschreitung nicht veranlasst worden sein.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2000 - 20 U 113/99

    Honoraranfrage an einen Statiker durch eine Gemeinde)

    Auszug aus OLG München, 04.09.2003 - 6 U 3170/03
    1.5 Etwas anderes folgt entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs oder der Oberlandesgerichte Bremen (Anlage K 10), München (Anlage K 11 und OLG Report 1998, Seite 28) und Düsseldorf (BauR 2001, 274), weil ausweislich der mitgeteilten Sachverhalte in den dort entschiedenen Streitfällen jeweils konkrete Umstände festgestellt wurden, die nach Auffassung der entscheidenden Gerichte die Annahme rechtfertigen konnten, den angeschriebenen Architekten bzw. Ingenieuren sei eine Unterschreitung der Mindesthonorare nahegelegt worden.
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