Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05 - 208 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Architektenhaftung: Abstrakte Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon
- Judicialis
ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 93; ; BGB § 249; ; BGB § 251 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 § 251 Abs. 1 § 823 Abs. 1
Architektenhaftung wegen Abrisses eines Balkons im Rahmen eines Sanierungsauftrages - Nutzungsentschädigung; merkantiler Minderwert? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadenersatz wegen "Minderung der Wohnqualität"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kein Nutzungsersatz bei Verlust eines Balkons durch Umbaumaßnahmen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Nutzungsentschädigung für einen zerstörten Balkon; Verletzung vertraglicher Pflichten aus dem Architektenvertrag; Voraussetzungen für einen deliktischen Schadensersatzanspruch wegen Eigentumsverletzung; Erstattungsfähigkeit ausgefallener ...
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 249, 251, 823 BGB
Abriss eines Balkons: Nutzungsausfallentschädigung? (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2006, 670) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abriss eines Balkons: Nutzungsausfallentschädigung? (IBR 2006, 670)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.08.2005 - 3 O 435/04
- OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05 - 208
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 1528
- MDR 2007, 517
- MDR 2008, 491
- BauR 2007, 738
- IBR 2006, 670
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
Demgemäß wird in dem für die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Differenzhypothese anzustellenden rechnerischen Vergleich derjenige Nachteil nicht erfasst, der darin besteht, dass in der Karenzzeit im Vermögen des Geschädigten eine entwertete Sache ist (BGHZ 98, 212, 220;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 12 Rdnr. 41). - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
c) Letztlich kann die Frage, ob der neue Sachvortrag im zweiten Rechtszug deshalb Berücksichtigung finden kann, weil er kein neuer Vortrag i. S. des § 531 ZPO ist, sondern sich lediglich als Ergänzung des erstinstanzlichen Vortrags darstellt (vgl. hierzu: BGH, Urt. v. 18.10.2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152, 153), im Ergebnis offen bleiben: Auch die Berufungsbegründung wählt nicht den richtigen Ansatzpunkt: Es mag sein, dass der Verkehr bereit ist, für ein neues Haus mit Balkon einen Preis zu zahlen, der den Preis eines Hauses ohne Balkon exakt um die Herstellungskosten des Balkons übersteigt. - BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
Der Schaden besteht in der Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie es sich ohne schädigendes Ereignis darstellen würde, und dem durch das schädigende Ereignis verminderten Wert (BGHZ 27, 181, 187). - OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00
Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
Jedenfalls dann, wenn der Hauseigentümer - wie im vorliegenden Fall - über einen grundstückszugehörigen Garten und über eine Terrasse verfügt, kann der Verlust des Balkons die Lebenshaltung des Eigentümers nicht signifikant beeinflussen (vgl. OLGR Schleswig 2002, 1, 2). - BGH, 14.02.1952 - III ZR 126/51
Schadensberechnung. Berliner Ostsektor
Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.09.2006 - 4 U 525/05
Zur richtigen Bestimmung der maßgeblichen Wertverhältnisse ist der Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht, nicht der unbestimmte Zeitpunkt einer möglichen Veräußerung des Grundstücks, maßgeblich (…vgl. MünchKomm(BGB)/Oetker, aaO., § 251 Rdnr. 14; BGHZ 5, 138, 142).
- OLG Stuttgart, 18.11.2010 - 13 U 198/09
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Hinweispflicht gegenüber den Eigentümers …
Im hier vorliegenden Rechtsstreit ist dies durch die insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Klägerinnen jedenfalls nicht dargetan (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2006, 1528). - OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen …
In dem für die Schadensberechnung nach den Grundsätzen der Differenzhypothese anzustellenden rechnerischen Vergleich wird derjenige Nachteil nicht erfasst, der darin besteht, dass in der Karenzzeit im Vermögen des Geschädigten eine entwertete Sache verbleibt (BGHZ 98, 212, 220;… Henschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 12 StVG Rdnr. 41; Senat, NJW-RR 2006, 1528).
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