Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 634; BGB § 434; WEG § 22
Anforderungen an Schallschutz bei "Doppelhaushälften" unabhängig, ob in Realteilung oder als Wohnungseigentum errichtet - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 733 § 634 Abs. 1 S. 3 (a.F.)
Anforderungen an den Schallschutz bei einer Doppelhaushälfte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche durch Mängel des Bauwerks aus Werkvertragsrecht trotz anderer Bezeichnung des Vertrags als Kaufvertrag; Minderung wegen unzureichendem Schallschutz am Gebäude
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Geltendmachung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welcher Schallschutz zwischen Doppelhaushälften? Welche Mängelansprüche? (IBR 2006, 98)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 05.07.2000 - 9 O 455/95
- OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Papierfundstellen
- BauR 2006, 843
- IBR 2006, 98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00
Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Dieser Wert wird nicht erreicht und kann nicht erreicht werden (vgl. dazu auch die rechtskräftige Entscheidung des OLG München, IBR 2004, 197 mit Anm. Metzger). - BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung dieses Standards zu (BGH BauR 1998, 872). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1979, 2207) hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl zwischen Minderung und Schadensersatz zu treffen.
- BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88
Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Das gilt erst recht, wenn der Mangel lediglich auf das Sondereigentum ausstrahlt (BGH NJW 1990, 1663; vgl. auch Weitnauer JT 1991, 248). - BGH, 21.12.2000 - VII ZR 17/99
Haftung des Bauunternehmers bei fehlender Genehmigungsfähigkeit des …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Wie sich aus den Gutachten der Sachverständigen K... und W... ergibt, ist eine auf das erforderliche Maß abzielende Dämmung ohne Umgestaltung und Beeinträchtigung der Wohnung des Klägers nicht zu bewerkstelligen und unter anderem schon deshalb, weil die Treppenanlage in bauordnungsrechtlich unzulässiger Weise verändert werden müsste (vgl. BGH NJW 2001, 1642/1644: Wohnraumhöhe). - BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80
Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
a) Die Rechte des Klägers wegen Mängeln des Bauwerks richten sich nach Werkvertragsrecht, da sich die Beklagte zur Errichtung eines Bauwerks verpflichtet hat, mag auch der Vertrag als Kaufvertrag bezeichnet sein (BGH NJW 1973, 1235; BGH NJW 1981, 2344). - BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
Damit war außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens das letzte Wort gesprochen und die Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer bestimmten Frist entbehrlich, da sie nur eine nutzlose Förmlichkeit darstellte (BGH NJW 1993, 1731; BGH NJW-RR 1995, 939). - BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72
Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 29.06.2005 - 1 U 1825/00
a) Die Rechte des Klägers wegen Mängeln des Bauwerks richten sich nach Werkvertragsrecht, da sich die Beklagte zur Errichtung eines Bauwerks verpflichtet hat, mag auch der Vertrag als Kaufvertrag bezeichnet sein (BGH NJW 1973, 1235; BGH NJW 1981, 2344).
- BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren.
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