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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 26.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2011 - VII ZR 166/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35408
BGH, 19.05.2011 - VII ZR 166/09 (https://dejure.org/2011,35408)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2011 - VII ZR 166/09 (https://dejure.org/2011,35408)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - VII ZR 166/09 (https://dejure.org/2011,35408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Sachverständiger stellt fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung fest: noch im Prozess nachbesserbar?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Architektenvertrag: Darf Architekt sein Honorar (teilweise) schätzen? (IBR 2011, 597)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage neuer Architektenschlussrechnung nach Beweisaufnahme: Klageänderung? (IBR 2011, 738)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IBR 2011, 597
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 80/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 82/15

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektmängel i.R.d. Beitritts zu einem …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 109/15

    Schadenersatzbegehren eines Kapitalanlegers im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 111/15

    Erhebung der Klage durch Zustellung des Schriftsatzes (hier: Klageschrift); …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 88/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 110/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 84/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 106/15

    Schadensersatz wegen Prospektmängel i.R.e. Beitritts zu einem geschlossenen …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 112/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 81/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

    Ist die Gelegenheit zur Kenntnisnahme - wie hier - gewährleistet und steht der tatsächliche Zugang fest, bedarf es besonderer Gründe, die Zustellungswirkung entgegen dem Wortlaut der Regelung in § 189 ZPO nicht eintreten zu lassen (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - VII ZR 166/09, aaO).
  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 95/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 97/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 96/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 98/15

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektmängel i.R.d. Beitritts zu einem …

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 102/15

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektmängel i.R.d. Beitritts zu einem …

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 100/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 83/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 92/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 91/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 86/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 87/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 85/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 108/15

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektmängel i.R.d. Beitritts zu einem …

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 104/15

    Schadensersatzanspruch wegen Prospektmängel i.R.e. Beitritts zu einem …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 89/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 90/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 94/15

    Notwendigkeit der Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift; …

  • BGH, 23.02.2016 - VI ZR 93/15

    Schadenersatzbegehren wegen Prospektmängeln im Zusammenhang mit dem Beitritt zu …

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25176
OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05 (https://dejure.org/2009,25176)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26.08.2009 - 3 U 290/05 (https://dejure.org/2009,25176)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 26. August 2009 - 3 U 290/05 (https://dejure.org/2009,25176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Architektenhonorar: Prüffähigkeit der Schlussrechnung bei Kostenschätzung auf Grund unzureichender Unterlagen des Auftraggebers; Ermittlung der Minderung wegen mangelhafter Teilleistung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung; Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm als ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mangelhaft erbrachte Teilleistung hat keine Auswirkungen auf den Honoraranspruch eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist gekündigter Architektenvertrag abzurechnen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gekündigter Architektenvertrag: Darf Architekt sein Honorar (teilweise) schätzen? (IBR 2011, 597)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage neuer Architektenschlussrechnung nach Beweisaufnahme: Klageänderung? (IBR 2011, 738)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1868
  • IBR 2011, 597
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 11/02

    Berücksichtigung vorhandener Bausubstanz; Rechtsnatur des …

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Entsprechend der hierzu ergangenen grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2003 (NJW 2003, 1667) hat der Sachverständige T. die mitverarbeitete Bausubstanz mit 145.000 DM bewertet.

    Rn. 53 Abweichend von der früheren aufwandsneutralen Berücksichtigung der anrechenbaren Kosten ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1667/1669) zu differenzieren, ob und in welcher Leistungsphase vorhandene Bausubstanz mitverarbeitet worden ist, wobei der Sachverständige auch hier den Normalfall zugrunde legt, dass in den Vergabe-Leistungsphasen 6 und 7 anders als in den Planungs-Leistungsphasen 2 - 5 und während der Bauüberwachung in der Leistungsphase 8 mitverarbeitete Bausubstanz allenfalls sehr vermindert anfällt.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 1667) ist das Schriftformerfordernis in § 10 Abs. 3a HOAI keine Anspruchsvoraussetzung.

    Rn. 132 Soweit der Kläger hiergegen einwendet, dass der Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz seinerseits nicht nochmals auf 55 % reduziert werden dürfte, weil dieser selbst die Kostengruppe 3.1.1, 3.1.3 und 3.1.3.2 und 3.1.3.3 entgegen § 62 Abs. 4 HOAI nicht berücksichtige, wird verkannt, dass nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2003, 1667) das Prinzip der aufwandsneutralen Anrechenbarkeit von Kosten aufgegeben worden ist.

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs; …

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Jedoch sei auch die neue Schlussrechnung vom 01.09.2003 nach den Ausführungen des Sachverständigen T. nicht vollständig prüffähig, worauf sich die Beklagte trotz der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des BGH vom 24.11.2003 [richtig wohl 27.11.2003 = BGH NJW-RR 2004, 445] mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 07.11.2003 (Bl. 295 d. A.) habe berufen dürfen.

    Rn. 41 a) Eine prüffähige Rechnung im Sinne des § 8 HOAI (in der für den vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.1991) muss diejenigen Angaben enthalten, die nach dem geschlossenen Vertrag und der HOAI objektiv unverzichtbar sind, um die sachliche und rechnerische Überprüfung des Honorars zu ermöglichen (BGH NJW-RR 2004, 445).

    Auf die Anwendung der Rechtsprechung des BGH zum Ausschluss des Einwandes mangelnder Prüffähigkeit (BGH NJW-RR 2004, 445) kommt es unter keinem Gesichtspunkt an.

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 174/03

    Voraussetzungen eines Zwischenfeststellungsurteils

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Die exakte Berechnung der Minderung hat der BGH bislang allerdings offen gelassen (BGH NZBau 2005, 163/164; vgl. auch Pauly, NZBau 2006, 295/299):.

    Im Hinblick auf die Ausführungen des BGH in der Entscheidung (NZBau 2005, 163/163) bewertet der Senat entsprechend den gutachterlichen Berechnungen aufgrund der als Orientierungshilfe dienenden Splittertabelle die geminderte Leistung mit 7,8 %.

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    70 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.06.2004 (BGH BauR 2004, 1640), mit der die auch der Entscheidung des OLG Bamberg vom 29.04.2001 Az. 4 U 26/01 noch zugrunde liegende Rechtsprechung aufgegeben wurde, begründet eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolgs schuldet.
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Nach BGH (Urteil vom 11.11.2004 Az. VII ZR 128/03, NJW-RR 2005, 318/319/322) ist die Fristsetzung verbunden mit Ablehnungsandrohung (§ 634 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.) entbehrlich, da der Besteller nach Fertigstellung des Bauvorhabens regelmäßig kein Interesse mehr an einer in den jeweiligen Leistungsphasen zwar vorgesehenen, aber unterlassenen Baukostenberechnung hat.
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Fraglich ist bereits die nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1997, 2329) erforderliche weitere Voraussetzung, dass die Beklagte auf die Wirksamkeit der Honorarvereinbarung vertrauen durfte.
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Vielmehr müssen diese Umstände näher erläutert werden und konkreter Vortrag über die Finanzierung gehalten werden (…vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts 3. Aufl. 2008 Rn. 279 m.w.N.; OLG Köln NJW-RR 2007, 455).
  • OLG Bamberg, 29.04.2002 - 4 U 26/01

    Honorarabzug bei unvollständigen Teilleistungen des Architekten in den einzelnen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    70 Nach der Entscheidung des BGH vom 24.06.2004 (BGH BauR 2004, 1640), mit der die auch der Entscheidung des OLG Bamberg vom 29.04.2001 Az. 4 U 26/01 noch zugrunde liegende Rechtsprechung aufgegeben wurde, begründet eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolgs schuldet.
  • KG, 30.07.1999 - 4 U 122/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Rn. 89 Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.07.1999 (BauR 2001, 1929) stützt, lag im dort entschiedenen Fall ein entsprechender Auftrag für eine solche funktionale Baubeschreibung zugrunde (vgl. KG BauR 2001, 1929 Tz. 4 und 63).
  • OLG Bamberg, 25.02.2009 - 8 U 185/08

    Architektenhonoraranspruch: Unterschreitung der Honorarmindestsätze im …

    Auszug aus OLG Bamberg, 26.08.2009 - 3 U 290/05
    Rn. 170 a) Angesichts der oben ermittelten Grundhonorare bei vollständiger Erbringung aller vereinbarten Leistungsphasen in Objektplanung und Tragwerksplanung in Höhe von insgesamt 316.847,05 DM netto und 92.379,31 DM netto liegt die Unterschreitung der Mindestsätze auf der Hand, so dass die Pauschalpreisabrede gemäß § 4 Abs. 2 HOAI unwirksam ist, da auch kein Ausnahmefall (geringer Leistungsumfang oder verwandtschaftliche Beziehungen; vgl. OLG Bamberg IBR 2009, 396) gegeben ist.
  • BGH, 27.10.1994 - VII ZR 217/93

    Fälligkeit des Architektenhonorars; Prüffähigkeit der Schlußrechnung

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 103/01

    Streitgegenstand einer Werklohnklage

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 198/85

    "Vorentwurf II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Grundrisses für ein …

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im …

  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 24 U 46/07

    Folgen einer nicht prüfbaren Schlussrechnung - Hinweispflichten des Gerichts - …

  • OLG Rostock, 02.04.2012 - 7 U 29/09

    Honorarordnung für Architekten: Zulässigkeit der Unterschreitung der Mindestsätze

    Wer die Abrechnung nach HOAI und deren Mindestpreischarakter kennt, genießt keinen Schutz (OLG Bamberg, Urteil vom 26.08.2009 - 3 U 290/05 - juris-Rn. 172).
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