Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631; BGB § 322
Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller einer Werkleistung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Besteller einer Werkleistung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fenster lässt sich nur mit technischen Hilfsmitteln öffnen: Mangel!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Streitige Fragen zum Bestehen und zur Höhe der Klageforderung dürfen nicht offen bleiben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Streitige Fragen zum Bestehen und zur Höhe der Klageforderung dürfen nicht offen bleiben
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragnehmer baut ohne Ausführungsplanung: Kein Mitverschulden des Auftraggebers! (IBR 2013, 731)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 06.08.2012 - 8 O 328/07
- OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 199
- NZBau 2014, 32
- IBR 2013, 731
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03
Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Rn. 54 Über das durch die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wegen der Mängel im Wege einer Hilfsaufrechnung begründete Erfordernis der vorrangigen Klärung des Bestehens und des Umfangs der auf Restwerklohnzahlung gerichteten Klageforderung durfte sich das Landgericht selbst dann nicht hinwegsetzen, wenn es - was den Entscheidungsgründen nicht eindeutig zu entnehmen ist - im Widerspruch zu der jedenfalls seit der Entscheidung vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03 - Rn. 18) ständigen Rechtsprechung des BGH materiell-rechtlich die Auffassung vertreten sollte, infolge der als wirksam erachteten Kündigung der Beklagten gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B sei ein Abrechnungs- oder Verrechnungsverhältnis dergestalt entstanden, dass im Rahmen des Anspruchs aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B die Werklohnansprüche des Auftragnehmers und die Gegenansprüche des Auftraggebers als bloße Rechnungspositionen zu saldieren seien. - BGH, 11.10.2012 - VII ZR 179/11
Mängel der Werkleistung: Schadensersatzanspruch des Bestellers bei vom …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Dann ist vielmehr für den Schadensersatzanspruch § 251 Abs. 2, S. 1 BGB anzuwenden (BGH Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11 Rn. 12 ff.). - BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99
Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Sind im Zeitpunkt einer Kündigung nur noch geringfügige Leistungen nicht erbracht, kann aber sogar völlig von einer Aufschlüsselung der Gesamtleistung in Einzelleistungen abgesehen werden und eine Bewertung allein der nicht erbrachten Leistungen und deren Abzug vom Gesamtpreis ausreichen (vgl. nur: BGH Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 53/99). - BGH, 13.05.2004 - VII ZR 424/02
Prüfbarkeit der Schlussrechnung nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Die Fehlkalkulation ist vielmehr bei der Prüfung auf sachliche Richtigkeit zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 424/02). - BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80
Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12
Rn. 53 Über eine Hilfsaufrechnung darf wegen der Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht entschieden werden, ehe nicht sämtliche sonstigen Einwendungen gegen den Bestand der Klageforderung erledigt sind (vgl. nur: BGH Urteil vom 23.02.1981 - II ZR 57/80 - Rn. 8).
- OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17
Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten …
Übernimmt indes ein Werkunternehmer vertraglich die Ausführung von Werkleistungen in Kenntnis (d.h. "sehenden Auges") des Umstandes, dass der Auftraggeber keine Ausführungsplanung zur Verfügung stellt, so kann er sich nicht ohne weiteres mit Erfolg auf ein Mitverschulden des Auftraggebers wegen fehlender Ausführungsplanung berufen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.10.2004, 14 U 26/04, BauR 2005, 397; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.09.2013, 4 U 100/12, NJW-RR 2014, 199 mit Anm. Boisserée IBR 2013, 731;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 70 mwN; vgl. auch Werner/Pastor, Rn 2945a). - OLG Celle, 02.12.2015 - 7 U 75/15
Voraussetzungen der Mängelhaftung des Werkunternehmers; Rechtsfolgen eines …
Das Fehlen einer Ausführungsplanung führte deshalb nicht dazu, dass der Beklagte die Ausführungsplanung selbst übernommen hat (vgl. OLG Brandenburg, NZBau 2014, 32). - OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 164/15
Keinen Architekten eingeschaltet: Kein Mitverschuldenseinwand wegen fehlender …
Übernimmt indes ein Werkunternehmer vertraglich die Ausführung von Werkleistungen in Kenntnis (d.h. "sehenden Auges") des Umstandes, dass der Auftraggeber keine Ausführungsplanung zur Verfügung stellt, so kann er sich nicht mit Erfolg auf ein Mitverschulden des Auftraggebers wegen fehlender Ausführungsplanung berufen (vgl. OLG Celle, 21.10.2004n - 14 U 26/04; OLG Brandenburg, 11.09.- - 4 U 100/12 mit Anm. Boisserée IBR -, 731;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 70 mwN; vgl. auch Werner/Pastor, Rn 2945a).
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