Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bauüberwachungspflicht Architekt; Abdichtungsarbeiten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 633, 634 Nr. 4, 281, 280; HOAI a.F. § 15 Abs. 2; DIN 18195
Bauüberwachungspflicht Architekt; Abdichtungsarbeiten - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Architekten zur Überwachung der Abdichtung im Bereich des Anschlusses der wasserführenden Terrassen- und Rasenflächen an die Schwellen bodentiefer Fenster- und Türelemente im Erdgeschoss eines Hauses
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abdichtungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Architekt zur Überwachung gefahrgeneigter Abdichtungsarbeiten im Terrassenbereich verpflichtet
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Bauüberwachungspflicht bei Abdichtungsarbeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Architekt zur Überwachung gefahrgeneigter Abdichtungsarbeiten im Terrassenbereich verpflichtet
- baunetz.de (Kurzinformation)
Türschwellenhöhe weniger als 15 cm: Bauleiter haftet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abdichtungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden! (IBR 2015, 438)
Verfahrensgang
- LG Münster, 21.12.2012 - 116 O 13/12
- OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Papierfundstellen
- BauR 2015, 1005
- BauR 2015, 1546
- IBRRS 2015, 1835
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93
Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Die Pflicht zur Bauüberwachung erstreckt sich dabei auch gerade darauf, die Arbeiten aller am Bau tätigen Unternehmer gezielt zu koordinieren und zu überwachen, um zu gewährleisten, dass das Bauwerk insgesamt mangelfrei und funktionstauglich errichtet wird (allgemein zum Inhalt der Bauüberwachungspflicht: BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11;… vgl. zur - jedoch nicht nur bei der Bauüberwachung zu beachtenden - Koordinierungspflicht: OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 739, juris Rdnr. 29;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 429 a.E.).Dabei trifft einen Architekten eine erhöhte Bauüberwachungspflicht bei besonders wichtigen und gefahrgeneigten Arbeiten, zu denen Abdichtungsarbeiten zweifellos gehören (…vgl. BGH, NJW 2000, 2991, juris Rdnr. 18 ff.; BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11;… OLG Stuttgart, BauR 2001, 671, juris Rdnr. 4;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 425;… Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess (14. Aufl.), Rdnr. 2017, 2014 - jeweils mwN).
- BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07
Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine einmal erklärte Prozessaufrechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz mit der Folge der Beseitigung ihrer materiell-rechtlichen Wirksamkeit zurückgenommen und später erneut erklärt werden, womit jedenfalls auch eine inhaltliche Korrektur der zur Aufrechnung gestellten Forderungen im Prozess - wie hier geschehen - möglich ist (vgl. BGH, NJW 2009, 1071 Rdnr. 12 mwN;… BGH, WM 2013, 131, juris Rdnr. 23). - BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Dabei trifft einen Architekten eine erhöhte Bauüberwachungspflicht bei besonders wichtigen und gefahrgeneigten Arbeiten, zu denen Abdichtungsarbeiten zweifellos gehören (vgl. BGH, NJW 2000, 2991, juris Rdnr. 18 ff.;… BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11;… OLG Stuttgart, BauR 2001, 671, juris Rdnr. 4;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 425;… Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess (14. Aufl.), Rdnr. 2017, 2014 - jeweils mwN).
- BGH, 06.12.2012 - VII ZR 189/10
Auswirkungen der Eröffnung eines Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens auf …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine einmal erklärte Prozessaufrechnung bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz mit der Folge der Beseitigung ihrer materiell-rechtlichen Wirksamkeit zurückgenommen und später erneut erklärt werden, womit jedenfalls auch eine inhaltliche Korrektur der zur Aufrechnung gestellten Forderungen im Prozess - wie hier geschehen - möglich ist (…vgl. BGH, NJW 2009, 1071 Rdnr. 12 mwN; BGH, WM 2013, 131, juris Rdnr. 23). - OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05
Gerüstunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung des Architekten; …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Die Pflicht zur Bauüberwachung erstreckt sich dabei auch gerade darauf, die Arbeiten aller am Bau tätigen Unternehmer gezielt zu koordinieren und zu überwachen, um zu gewährleisten, dass das Bauwerk insgesamt mangelfrei und funktionstauglich errichtet wird (…allgemein zum Inhalt der Bauüberwachungspflicht: BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11; vgl. zur - jedoch nicht nur bei der Bauüberwachung zu beachtenden - Koordinierungspflicht: OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 739, juris Rdnr. 29;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 429 a.E.). - OLG Stuttgart, 09.11.2000 - 13 U 43/00
Prüfung der Austrocknung des Estrichs durch den Architekten
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Dabei trifft einen Architekten eine erhöhte Bauüberwachungspflicht bei besonders wichtigen und gefahrgeneigten Arbeiten, zu denen Abdichtungsarbeiten zweifellos gehören (…vgl. BGH, NJW 2000, 2991, juris Rdnr. 18 ff.;… BGH, NJW 1994, 1276, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart, BauR 2001, 671, juris Rdnr. 4;… Koeble, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts (3. Aufl.), 12. Teil Rdnr. 425;… Werner, in: Werner/Pastor, Der Bauprozess (14. Aufl.), Rdnr. 2017, 2014 - jeweils mwN). - BGH, 06.12.1984 - VII ZR 305/83
Duldungsvollmacht oder Anscheinsvollmacht eines Architekten - Ausmaß der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.06.2014 - 24 U 20/13
Unabhängig von der Frage der Verspätung dieses von den Beklagten bestrittenen Vortrags im Berufungsverfahren durfte die Klägerin die Bauüberwachung auch danach nicht einfach einstellen, sondern hätte sich durch Nachfragen bei den Beklagten und/oder Besichtigungen an Ort und Stelle über den Fortschritt der Arbeiten informieren müssen (allgemein dazu: BGH, BauR 1985, 229, juris Rdnr. 12 ff.).
- LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen
Das Architektenwerk als solches, also insbesondere die Bauaufsicht, kann nach der Errichtung des Bauwerks nicht mehr nachgebessert werden, d.h. eine Nachbesserung in Bezug auf Aufsichtsfehler des Architekten ist objektiv unmöglich, vgl. BGH NZBau 2008, 187; OLG München NJW-RR 1988, 338; OLG Rostock NJOZ 2010, 782; OLG Hamm IBRRS 2015, 1835. - OLG Celle, 27.02.2019 - 14 U 54/18
Überwiegender Planungsfehler: Architekt kann Unternehmer nicht in Regress nehmen!
Dabei trifft einen Architekten eine erhöhte Bauüberwachungspflicht bei besonders wichtigen und gefahrgeneigten Arbeiten, zu denen Abdichtungsarbeiten zweifellos gehören (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2014 - 24 U 20/13, IBR 2015, 438, je m.w.N.).
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