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   BFH, 02.02.2010 - II B 46/09   

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https://dejure.org/2010,11997
BFH, 02.02.2010 - II B 46/09 (https://dejure.org/2010,11997)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2010 - II B 46/09 (https://dejure.org/2010,11997)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - II B 46/09 (https://dejure.org/2010,11997)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • openjur.de

    Divergenz; Grundsätzliche Bedeutung; Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 119 Nr 6, AO § 235 Abs 1 S 2
    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO
    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • rewis.io

    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • rewis.io

    Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Forderung von Hinterziehungszinsen von nur einem von mehreren Gesamtschuldnern; Erfordernis weiterer Sachaufklärung bei Nichtaufgreifen einer im Einspruchsverfahren streitigen Tatsachenfrage im folgenden Klageverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Ermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.07.2008 - II R 2/07

    Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz

    Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
    Es fehlt jegliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Ausübung des Auswahlermessens bei mehreren Gesamtschuldnern und insbesondere zur Begründung der Auswahlentscheidung (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897, sowie vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, unter II.1.a).
  • BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06

    Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO

    Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
    Es fehlt jegliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Ausübung des Auswahlermessens bei mehreren Gesamtschuldnern und insbesondere zur Begründung der Auswahlentscheidung (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897, sowie vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, unter II.1.a).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 9/86

    Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter

    Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
    Die gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juni 1991 V R 9/86 ( BFHE 165, 10 , BStBl II 1991, 822 ) liegt nicht vor.
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