Rechtsprechung
BFH, 02.02.2010 - II B 46/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- openjur.de
Divergenz; Grundsätzliche Bedeutung; Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3, FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 119 Nr 6, AO § 235 Abs 1 S 2
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- Bundesfinanzhof
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten - rewis.io
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- rewis.io
Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung - Auswahlermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Forderung von Hinterziehungszinsen von nur einem von mehreren Gesamtschuldnern; Erfordernis weiterer Sachaufklärung bei Nichtaufgreifen einer im Einspruchsverfahren streitigen Tatsachenfrage im folgenden Klageverfahren
- datenbank.nwb.de
Voraussetzung der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Ermessen bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegenüber einem zusammen veranlagten Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05
- BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.07.2008 - II R 2/07
Begründung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme des Beschenkten trotz …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
Es fehlt jegliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Ausübung des Auswahlermessens bei mehreren Gesamtschuldnern und insbesondere zur Begründung der Auswahlentscheidung (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897, …sowie vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, unter II.1.a). - BFH, 08.06.2007 - VII B 280/06
Auswahlermessen bei Haftung des Haupttäters nach § 71 AO
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
Es fehlt jegliche Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Ausübung des Auswahlermessens bei mehreren Gesamtschuldnern und insbesondere zur Begründung der Auswahlentscheidung (vgl. etwa BFH-Entscheidungen vom 1. Juli 2008 II R 2/07, BFHE 222, 68, BStBl II 2008, 897, sowie vom 8. Juni 2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822, unter II.1.a). - BFH, 27.06.1991 - V R 9/86
Ein Steuerpflichtiger schuldet Hinterziehungszinsen auch dann, wenn ein Dritter …
Auszug aus BFH, 02.02.2010 - II B 46/09
Die gerügte Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Juni 1991 V R 9/86 ( BFHE 165, 10 , BStBl II 1991, 822 ) liegt nicht vor.
- FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1403/12
Schenkung bei Übertragung eines ausländischen Kontos bzw. Depots auf Einzelkonto …
c) Grundsätze zur Ausübung des Auswahlermessens und zur Begründung der Auswahlentscheidung gelten auch für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen (vgl. BFH-Beschluss vom 02.02.2010 II B 46/19, BFH/NV 2010, 837, der auf die BFH-Entscheidungen vom 01.07.2008 II R 2/07, BStBl II 2008, 897, …sowie vom 08.06.2007 VII B 280/06, BFH/NV 2007, 1822 verweist).