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BGH, 18.07.2005 - II ZB 16/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristlaufs in einer Sache; Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts
- Judicialis
ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 575; ; ZPO § 574 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02
Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus BGH, 18.07.2005 - II ZB 16/04
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Anwalt die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung einer Frist, ihrer Notierung auf den Handakten, die Eintragung im Fristenkalender sowie die Quittierung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten zwar nicht bei jeder Vorlage der Handakten, aber immer dann zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2003 - VIII ZB 115/02, ZIP 2003, 1050, 1051 m.w.Nachw.).
- BGH, 22.01.2008 - VI ZB 46/07
Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenbuch
b) Eine Abweichung von diesen Grundsätzen lässt sich auch nicht dem Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2005 - II ZB 16/04 - (nicht veröff.) entnehmen, auf den das Berufungsgericht seine Rechtsauffassung stützt. - BGH, 08.02.2010 - II ZB 10/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflichten des Rechtsanwalts zur …
Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wobei er sich grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf (BGH, Beschl. v. 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07, NJW 2008, 1670 Tz. 6; v. 14. Juni 2006 - IV ZB 18/05, NJW 2006, 2778 Tz. 6; Sen.Beschl. v. 18. Juli 2005 - II ZB 16/04). - BGH, 29.05.2012 - AnwZ (Brfg) 15/12
Überwachungspflichten eines Bevollmächtigten hinsichtlich der Vermeidung einer …
Die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, dem die Handakten zwecks Fertigung der Rechtsmittelschrift vorgelegt werden, beschränkt sich nicht auf die Prüfung, ob die Rechtsmittelfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Rechtsmittelbegründungsfrist, sofern diese schon mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung zu laufen beginnt und deren Ablauf daher im Zeitpunkt der Fertigung der Rechtsmittelschrift bereits feststeht (…st. Rspr. zur Berufungsbegründungsfrist im Zivilprozess, vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. April 2005, aaO; vom 18. Juli 2005 - II ZB 16/04, BeckRS 2005, 10033; vom 22. Dezember 2004 - III ZB 58/04, BeckRS 2005, 00656;… vom 3. Mai 2011, aaO).