Rechtsprechung
| BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pfändung von Lohnforderungen eines Komplementärs wegen Steuerforderungen durch das Finanzamt - Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung - Vornahme einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme vor Bekanntgabe des Leistungsangebotes (Haftungsbescheides) - Pflicht zur ...
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei vorzeitiger Vornahme dieser Maßnahmen - Begründung von materiellen Pfandrechten bei vorzeitiger Vollstreckung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 54
- BStBl III 1953, 312
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- RFH, 12.07.1922 - IV D 1/22
Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
Nun hat zwar der Reichsfinanzhof in dem Gutachten IV D 1/22 vom 12. Juli 1922 (Amtl. Slg. Bd. 10 S. 34), besonders S. 39 die Auffassung vertreten, daß, wo die AO Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung eines Verfahrens übrig läßt, es geboten erscheint, "auf die im Zivilprozeß getroffene Regelung zurückzugreifen".Der erkennende Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit einem Urteil des IV. Senats IV 429/51 U vom 21. Februar 1952 (Slg. Bd. 56 S. 225 ff., 227 = Bundessteuerblatt 1952 III S. 90 = Steuer und Wirtschaft 1952 Nr. 114), In diesem Urteil hat der IV, Senat zwar die Vollziehung eines Arrestes - im Anschluß an das angeführte Gutachten des Reichsfinanzhofs IV D 1/22 - vor Bekanntgabe der Arrestanordnung für zulässig erklärt.
- BGH, 14.07.1951 - V ZB 4/51
Zwangshypothek für Steuerrückstände
Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
Übrigens hat auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluß V ZB 4/51 vom 14. Juli 1951 unter Ziff. 2 der Begründung (Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen Bd. 3 S. 144, 145) erwähnt, daß die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung im § 326 Abs. 5 AO für das Steuerbeitreibungsverfahren selbständig und abweichend vom § 750 Abs. 1 ZPO festzustellen sind.
- BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00
Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung
a) Zwar geht die ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, dass Pfändungsmaßnahmen nichtig seien, wenn es bei ihrem Erlass an einem wirksamen Leistungsbescheid oder einer Steueranmeldung als Grundlage der Vollstreckung oder einem Leistungsgebot fehlt (BFH-Beschluss vom 30. September 1953 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312, bei Vollstreckung vor Bekanntgabe eines Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 29. März 1962 IV 222/60 U, BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321, betreffend die Vollstreckung gegenüber einer Ehefrau aus einem nur auf den Ehemann lautenden Zusammenveranlagungsbescheid; ebenso BFH-Urteile vom 30. März 1962 III 280/60 und III 208/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 7 und Rechtsspruch 9; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juli 1975 VII C 33.73, StRK, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 14, betreffend Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter einer in Liquidation befindlichen offenen Handelsgesellschaft aus einem gegen die OHG gerichteten Gewerbesteuerbescheid ohne vorherigen Erlass eines gegen die Gesellschafter gerichteten Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 27. März 1979 VII R 41/78, BFHE 128, 4, BStBl II 1979, 589, jeweils noch zu § 326 der Reichsabgabenordnung --RAO-- ergangen;… so auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 249 AO 1977 Rz. 2).Solche unabdingbaren Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Vollstreckungsbeginn ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes, mit dem eine Geldleistung gefordert wird, als Vollstreckungsgrundlage und die Regelung, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (so schon BFH-Beschluss in BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312, und Urteil in BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321).
Insoweit haben die Entscheidungen des BFH in BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312 und in BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321, nach denen eine vor Bekanntgabe eines vollstreckbaren Verwaltungsakts, bzw. eines Leistungsgebotes vorgenommene Vollstreckungsmaßnahme auch dann aufzuheben ist, wenn die Bekanntgabe des vollstreckbaren Verwaltungsaktes und des Leistungsgebotes an den in Anspruch genommenen Vollstreckungsschuldner nachgeholt wird, auch heute noch Gültigkeit.
- BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und …
Nach § 254 Abs. 1 AO 1977 ist das wirksam bekanntgegebene Leistungsgebot gegenüber dem Vollstreckungsschuldner eine notwendige Voraussetzung jeglicher Vollstreckungsmaßnahme, auf die sich auch der Drittschuldner gegenüber der Pfändungsverfügung berufen können muß (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 30. September 1953 II 167/52 S, BStBl III 1953, 312, …und vom 15. Juli 1986 VII B 58/84, BFH/NV 1987, 81;… Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 254 AO 1977 Rz. 48, 62, 63, und BFH/NV 1989, 114, 115). - BFH, 27.03.1979 - VII R 41/78
Pfändungsverfügung - Wochenfrist - Anfechtbarkeit einer Pfändungsverfügung - …
Nicht nur die drei im Vorbescheid des FG erwähnten Kommentatoren, sondern auch der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteile vom 30. September 1953 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312; vom 29. März 1962 IV 222/60 U, BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321; vom 19. November 1963 VII 144/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 10) und das FG Hamburg (Urteile vom 29. April 1952 II 74/52 und vom 20. Mai 1952 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312; vom 105 -) verträten die Auffassung, daß bei Nichtbeachtung der Mußvorschrift des § 326 Abs. 5 Nr. 1 AO a. F. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unheilbar nichtig seien.
- BVerwG, 15.07.1975 - VII C 33.73
Beurteilung eines Erstattungsanspruchs wegen Rechtsunwirksamkeit der gegen den …
Auch der Bundesfinanzhof hat die Vollstreckungsmaßnahme gegen einen Steuerschuldner ohne Vorhandensein eines zuvor ergangenen Leistungsgebots als notwendige Vollstreckungsgrundlage für unheilbar nichtig erklärt und einen Anspruch auf Erstattung - ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen der materiellen Steuerschuld - zugebilligt (BStBl. 1962 III 321; BStBl. 1953 III 312 = BFHE 58, 54 [BFH 30.09.1953 - II 167/52 S]). - BFH, 29.03.1962 - IV 222/60 U
Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück der Ehefrau wegen einer …
In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs II 167/52 S vom 30. September 1953 (BStBl 1953 III S. 312, Slg. Bd. 58 S. 54) gelangte der II. Senat des Bundesfinanzhofs zu dem Ergebnis, daß eine Zwangsvollstreckung vor Bekanntgabe des Leistungsgebotes wegen Verstoßes gegen § 326 Abs. 5 AO zu Unrecht vorgenommen und aus diesem Grunde auch dann aufzuheben ist, wenn später die Bekanntgabe des Leistungsgebotes nachgeholt wird. - BFH, 11.02.1959 - II 15/58 U
Zustellungsanforderungen im Besteuerungsverfahren bei schriftlichen Bescheiden …
Nach der Vorschrift des § 326 Abs. 5 AO (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Senats II 167/52 S vom 30. September 1953, BStBl 1953 III S. 312, Slg. Bd. 58 S. 54) darf eine Zwangsvollstreckung unter anderem erst dann beginnen, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Verfügung, kraft deren er zur Zahlung aufgefordert wird (das Leistungsgebot) vorher bekanntgegeben ist.
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