Rechtsprechung
| RFH, 22.12.1931 - II A 361/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 06.07.1983 - I R 177/80
Frist - Außergerichtlicher Rechtsbehelf - Fristbeginn
Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung kann die bisher zu § 246 Abs. 3 AO i. d. F. bis zum Inkrafttreten des § 162 Nr. 40 FGO vertretene Auffassung der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 26. Mai 1937 VI A 138/37, RFHE 41, 265, RStBl 1937, 732; anderer Meinung Urteil vom 22. Dezember 1931 II A 361/31, RFHE 30, 99, RStBl 1932, 75) und des BFH (Urteil vom 30. April 1952 IV 285/51 U, BFHE 56, 415, BStBl III 1952, 162) für die Zeit seit Inkrafttreten des § 237 AO i. d. F. des § 162 Nr. 40 FGO nicht aufrechterhalten bleiben. - BFH, 30.04.1952 - IV 285/51 U
Rechtzeitigkeit des Einspruchs - Hemmung der Rechtsmittelfrist bei unrichtiger …
Der in dem Urteil II A 361/31 vom 22. Dezember 1931 (Reichssteuerblatt 1932 S. 75) vertretenen abweichenden Auffassung vermag der Senat aus den Gründen der Entscheidung VI A 138/37 vom 26. Mai 1937 nicht zu folgen.
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