Rechtsprechung
| BFH, 11.03.2011 - II B 152/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide
- openjur.de
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide
- Bundesfinanzhof
GG Art 19 Abs 4, FGO § 40 Abs 2, FGO § 74, ErbStG § 20 Abs 1
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide - rechtsinformationen.bund.de
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 40 Abs 2 FGO, § 74 FGO, § 20 Abs 1 ErbStG 1997
Aussetzung des Verfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids nicht stets geboten; keine Klagebefugnis der Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheide - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 74
Aussetzung des Klageverfahrens; Abwägung von prozessökonomischen Gesichtspunkten und Interessen der Beteiligten - datenbank.nwb.de
Keine Aussetzung des Klageverfahrens gegen einen Folgebescheid bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Grundlagenbescheids; keine Klagebefugnis einer Erbengemeinschaft gegen Erbschaftsteuerbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 13.10.2010 - 5 K 370/06
- BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BFH, 25.08.2010 - II R 65/08
Berechnung der Beteiligungsquote von 95 v. H. bei mittelbarer Beteiligung an …
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Dabei ist es regelmäßig geboten und zweckmäßig (Ermessensreduzierung auf Null), dass das Gericht den Streit um die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheids aussetzt, solange noch unklar ist, ob und wie der angefochtene Grundlagenbescheid geändert wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 25. August 2010 II R 65/08, BFHE 231, 239, BFH/NV 2011, 379;… BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257).Rn. 13 Im Einzelfall kann eine solche Abwägung ergeben, dass trotz ausstehender Entscheidung über einen Grundlagenbescheid eine Fortführung des Verfahrens gegen den Folgebescheid ermessensgerecht ist (BFH-Urteil in BFHE 231, 239, BFH/NV 2011, 379, unter II.3.a, m.w.N.).
Von Bedeutung ist dabei, dass unbeschadet einer Entscheidung über den Folgebescheid dieser bei einer nachfolgenden Aufhebung oder Änderung des Grundlagenbescheids (auch im dagegen gerichteten Klageverfahren) gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ebenfalls aufzuheben oder zu ändern ist, ohne dass es einer weiteren gerichtlichen Entscheidung bedarf (BFH-Urteil in BFHE 231, 239, BFH/NV 2011, 379, unter II.3.a, m.w.N.).
- BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09
Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des …
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Bei der Entscheidung über die Aussetzung sind vielmehr prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen (BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, unter II.1., m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082, unter II.1.a). - BFH, 28.06.2010 - III B 73/10
Aussetzung eines Klageverfahrens nach § 74 FGO
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Rn. 17 3. Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen, da es sich um ein unselbständiges Zwischenverfahren handelt (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2010 III B 73/10, BFH/NV 2010, 1847).
- BFH, 22.09.2010 - IV B 120/09
Berücksichtigung unterlassener Verfahrensaussetzung im Verfahren der …
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Dabei ist es regelmäßig geboten und zweckmäßig (Ermessensreduzierung auf Null), dass das Gericht den Streit um die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheids aussetzt, solange noch unklar ist, ob und wie der angefochtene Grundlagenbescheid geändert wird (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 25. August 2010 II R 65/08, BFHE 231, 239, BFH/NV 2011, 379; BFH-Beschluss vom 22. September 2010 IV B 120/09, BFH/NV 2011, 257). - BFH, 31.05.2010 - X B 163/09
Aussetzung des Verfahrens als Ermessensentscheidung - Ermessensnichtgebrauch als …
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Bei der Entscheidung über die Aussetzung sind vielmehr prozessökonomische Gesichtspunkte und die Interessen der Beteiligten abzuwägen (…BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, unter II.1., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 31. Mai 2010 X B 163/09, BFH/NV 2010, 2082, unter II.1.a). - BFH, 20.09.1989 - X R 8/86
Keine Verfahrensaussetzung gem. § 74 FGO, wenn Einspruch zu Recht als unzulässig …
Auszug aus BFH, 11.03.2011 - II B 152/10
Das ist u.a. der Fall, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen fehlen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, BStBl II 1990, 177).
- BFH, 25.11.2015 - II R 64/08
Anwendbarkeit von § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 3 …
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1008; BFH-Urteil in BFHE 249, 212, BStBl II 2015, 777). - BFH, 24.06.2014 - III B 12/13
Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem …
Rn. 11 b) Außerdem ist keine Konstellation gegeben, in der ausnahmsweise die Fortführung des Klageverfahrens trotz ausstehender Entscheidung über einen Grundlagenbescheid ermessensgerecht ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. August 2000 III B 179/96, BFHE 192, 255, BStBl II 2001, 33; BFH-Beschluss vom 11. März 2011 II B 152/10, BFH/NV 2011, 1008).Rn. 14 4. Schließlich konnte auf eine Aussetzung auch nicht deshalb verzichtet werden, weil die Klage gegen die Einkommensteuerfestsetzung 2005 unzulässig ist (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1008).
- BFH, 16.05.2013 - V R 23/12
Bedeutung des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren gegen …
Ist aber bei einer verwaltungsaktbezogenen Klage die Prüfung der Rechtmäßigkeit ausgeschlossen, besteht insoweit eine Abhängigkeit i.S. des § 74 FGO (z.B. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, BStBl II 1990, 177; BFH-Beschluss vom 11. März 2011 II B 152/10, BFH/NV 2011, 1008).
- BFH, 09.01.2014 - I B 5/13
Anspruch auf rechtliches Gehör - Antrag auf Terminverlegung
An einer solchen Abhängigkeit fehlt es jedoch, wenn --wovon vorliegend auszugehen ist-- die Klage gegen den Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer unzulässig ist und der hierauf gründende Urteilsspruch durch die Entscheidung über den Feststellungsantrag (betreffend die Umsatzsteuer 2010) nicht beeinflusst werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2011 II B 152/10, BFH/NV 2011, 1008;… Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 74 FGO Rz 7, m.w.N.). - FG München, 20.01.2021 - 4 K 270/20
Erwerbsvorgang und Grunderwerbssteuer
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1008; BFH-Urteil vom 3. März 2015 II R 30/13, BStBl II 2015, 777). - FG München, 26.10.2022 - 4 K 2409/21
Wirksame Anfechtung eines der in § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG bezeichneten …
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1008; BFH-Urteil vom 3. März 2015 II R 30/13, BStBl II 2015, 777). - FG München, 23.06.2021 - 4 K 1105/18
Abgewiesene Klage im Streit um Grunderwerbsteuer
Insbesondere soll die Vorschrift den Beteiligten die Möglichkeit nehmen, einen dieser Erwerbsvorgänge ohne weitere steuerliche Folgen wieder aufheben zu können, sobald den Finanzbehörden ein solches Geschäft bekannt wird (BFH-Beschluss vom 2. März 2011 II R 64/08, BFH/NV 2011, 1008; BFH-Urteil vom 3. März 2015 II R 30/13, BStBl II 2015, 777). - BFH, 08.01.2026 - VII B 78/25
Keine Aussetzung nach § 74 FGO bei unzulässiger Klage
An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn feststeht, dass es im erstgenannten Verfahren nicht zu einer Sachprüfung kommen kann, dieses also unabhängig vom Ausgang des anderen Verfahrens zur Klageabweisung führt (BFH-Beschluss vom 11.03.2011 - II B 152/10, Rz 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".