Rechtsprechung
| BFH, 10.05.2000 - II B 33/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 55 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 55 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 55; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 238 Abs. 1 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Vertretungszwang - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 55 Abs. 2 S. 1 § 56
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; missverstandene Rechtsmittelbelehrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1997 - VIII R 26/97
Zulässigkeit der Revision bei fehlender Vertretung durch einen …
Auszug aus BFH, 10.05.2000 - II B 33/00
Die von ihnen persönlich eingelegte Beschwerde ist daher unwirksam (vgl. BFH-Beschluss vom 21. April 1997 VIII R 26/97, BFH/NV 1997, 797). - BFH, 24.02.1989 - III R 77/85
Wahrung der Klageerhebungsfrist durch Anbringung oder Niederschrift bei der …
Auszug aus BFH, 10.05.2000 - II B 33/00
Dabei kann auf sich beruhen, ob in der Rechtsmittelbelehrung über den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 1 FGO hinaus überhaupt auf den beim BFH bestehenden Vertretungszwang hinzuweisen war (vgl. dazu Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 55 FGO Anm. 24 mit Fußnote 27); selbst wenn ein derartiger Hinweis erforderlich gewesen wäre, wäre er durch die Wiedergabe des Wortlauts des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG korrekt erfolgt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1989 III R 77/85, BFH/NV 1989, 649, 651).
- BFH, 26.08.2004 - IX B 54/04
Keine grundsätzliche Bedeutung bei einzelfallbezogener Verschuldensprüfung; § 115 …
Die mit der Beschwerde sinngemäß aufgeworfene Frage, ob die --rechtlich zutreffend abgefasste-- Rechtsmittelbelehrung der Einspruchsentscheidung für den 81 Jahre alten Vertreter der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) missverständlich (…dazu vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juli 1987 IX B 87/87, BFH/NV 1988, 180; vom 10. Mai 2000 II B 33/00, BFH/NV 2000, 1234) und ob die förmliche Zustellung der Einspruchsentscheidung (dazu vgl. BFH-Urteil vom 4. Juni 1987 V R 131/86, BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392;… Beschluss vom 9. September 1994 III B 29/94, BFH/NV 1995, 276) für ihn nicht als solche zu erkennen war, so dass er deshalb die Klagefrist nicht richtig berechnen konnte, zielt darauf, ob die Versäumung der Klagefrist als unverschuldet i.S. von § 56 FGO anzusehen ist. - BFH, 10.08.2004 - III R 19/04
Vertretungszwang
Wird, wie im Streitfall, eine Rechtsmittelbelehrung vom Kläger lediglich missverstanden, kann allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist in Betracht kommen (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2000 II B 33/00, BFH/NV 2000, 1234).
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