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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.10.1974

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1271
OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74 (https://dejure.org/1975,1271)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03.10.1975 - II B 38.74 (https://dejure.org/1975,1271)
OVG Berlin, Entscheidung vom 03. Oktober 1975 - II B 38.74 (https://dejure.org/1975,1271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 7, 67, 86, 97 BauO Bln.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Genehmigung zur Bebauung des Grenzabstandes; Einschreiten gegen eine übermäßige gewerbliche Nutzung eines Grundstücks; Grundsatz der gemeinschaftlichen Verwaltung; Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften; Befugnis zur Erhebung der öffentlich-rechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1976, 176
  • BauR 1976, 191
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …

    Auszug aus OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74
    Nur wenn er gleichwohl sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder hätte erlangen müssen, kann ihm nach Treu und Glauben die Berufung darauf versagt sein, daß die Genehmigung ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde (BVerwGE 44, 294, 296 ff.) [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72].
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74
    Bei zweckentsprechender Ausnutzung dieser Genehmigung ist in begrenztem Umfang eine liefer- und Abholtätigkeit erforderlich, die auch bei Berücksichtigung des hohen Ranges, der dem Schutz von Wohngebieten vor schädlichen Umwelteinwirkungen zukommt (BVerwGE 47, 144, 150 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71] = BUS 28, 41, 48), im allgemeinen Wohngebiet hinzunehmen ist.
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74
    In seinem Urteil vom 21. Juni 1974 (BGHZ 62, 388, 393) [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72] hat der Bundesgerichtshof diese Prags zwar nicht abschließend entschieden, aber für schuldrechtliche Ansprüche anerkannt, daß die sich aus der Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft möglicherweise ergebende Beschränkung bei der Durchsetzung solcher Ansprüche nur für das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer gilt und der Beklagte als Außenstehender in einem Prozeß sich darauf nicht berufen kann.
  • OVG Berlin, 14.02.1975 - II B 15.74

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer mechanischen Werkstatt im allgemeinen …

    Auszug aus OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Februar 1975 (OVG II B 15.74 = GE 1975, 284) ausgeführt hat, verhelfen die genannten Bestimmungen einer Nachbarklage zum Erfolg, wenn mit dem Betrieb bei funktionsgerechter Nutzung der vorhandenen Anlagen eine gewerbliche Geschäftigkeit entfaltet wird, die nach der örtlichen Grundstücksituation dem Gebietscharakter abträglich ist, sofern der Nachbar durch den Betrieb tatsächlich gestört wird (vgl. OVG Berlin E 11, 57, 59 f.).
  • OVG Berlin, 18.07.1975 - II B 117.74
    Auszug aus OVG Berlin, 03.10.1975 - II B 38.74
    Nach einhelliger Meinung sind die Vorschriften des § 7 Abs. 1 und 2 der Bauordnung für Berlin in der Passung vom 13. Februar 1971 (GVBl. S. 456 - BauOBln -) über die Einhaltung eines Grenzabstandes im Gebiet der offenen Bauweise nachbarschützend (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 1975 - OVG II B 117.74 -).
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche …

    Deshalb mag ein Sondereigentümer etwa berechtigt sein, auch mittels einer öffentlich-rechtlichen Nachbarklage solche Beeinträchtigungen abzuwehren, die ihre rechtliche Grundlage in der einem außerhalb der Eigentümergemeinschaft stehenden Dritten erteilten behördlichen Genehmigung haben, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist (vgl. dazu OVG Berlin, BSR 29 Nr. 143 = BauR 1976, 191).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen …

    Der Senat lässt auch unentschieden, ob die Kläger - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - nur bezogen auf ihr Sondereigentum (Eigentumswohnung im 17. Obergeschoss) die Einhaltung der Grenzabstände verlangen können oder ob sich ihr Abwehrrecht trotz § 21 Abs. 1 WEG im Hinblick auf § 13 WEG auch auf das Gemeinschaftseigentum bezieht (in diese Richtung OVG Berlin, Urt. v. 3.10.1975 - II B 38.74 -, BRS 29 Nr. 143 = BauR 1976, 191;… zustimmend Palandt-Bassenge, BGB., Komm., 62. Auflage 2003, § 13 WEG Rdnr. 6).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der …

    Dementsprechend wurde der baurechtliche Nachbarschutz des Sondereigentums nach dem WEG in der Rechtsprechung durchweg bejaht; Gegenstimmen sind nicht ersichtlich (vgl. OVG Berlin, BauR 1976, 191 ; VGH Baden-Württemberg, BRS 30 Nr. 135 und DVBl. 1985, 402 ; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl. 1991, 265).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 20.85

    Sondereigentum - Besonderes Verfahrensrecht - Einschränkungen - Inhaltliche …

    Inwieweit aus dieser - mit gewissen Einschränkungen - dem § 903 BGB nachgebildeten Rechtsposition zivilrechtliche, aber auch öffentlich-rechtliche Abwehrrechte aus Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) gegenüber Beeinträchtigungen abzuleiten sind, die von anderen Sondereigentümern derselben Eigentümergemeinschaft oder von Dritten, insbesondere benachbarten Eigentümern, ausgehen, ist aus Anlaß des vorliegenden Rechtsstreits nicht zu entscheiden (vgl. hierzu OVG Berlin, BauR 1976, 191 ; VGH Baden-Württemberg, BRS 30 Nr. 135).
  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2011 - 6 K 3112/09

    Balkon, Abstandfläche, Rücksprung, Grenzständigkeit

    Rn. 49 Für ein umfassendes Verständnis - wenn auch mit unterschiedlicher Begründung - etwa: OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1975 - II B 38.74 -, BauR 1976, 191; OVG NRW, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 A 172/89 -, BRS 54 Nr. 180 - einschränkend etwa: BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 9 CS 08.1330 u.a. -, juris; OVG NRW, Urteil vom 28. Februar 1991 - 11 B 2967/90 -, NVwZ-RR 1992, 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 2792/06

    Rechtschutzbegehren gegen eine Gebührenerhebung für die Beteiligung von …

    Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 4 C 1.86 -, BRS 48 Nr. 155; OVG NRW, Urteil vom 17. Oktober 1985 - 7 A 704/84 -, BRS 44 Nr. 173, sowie Urteil vom 12. Dezember 1991 - 7 A 172/89 -, BRS 54 Nr. 180; OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1975 - II B 38.74 -, BRS 29 Nr. 143; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, a.a.O., § 74 BauO NRW Rdnr. 59 f.
  • VG Berlin, 29.11.2006 - 1 A 162.05

    Teilerfolg der Kläger im Streit um die Musiksammlung Peters

    Offen bleiben kann, ob § 1011 BGB auf öffentlich-rechtliche Abwehrprozesse Anwendung findet (so OVG Berlin, Urteil vom 3. Oktober 1975, BauR 1976, 191; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1991, WoM 1992, 551;… zweifelnd Münchner-Kommentar zum BGB, § 1001 Rn. 2, Fußnote 22), da dessen Heranziehung zu keinem anderen Ergebnis führen würde.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1974 - II B 38.74   

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BVerwG, 31.10.1974 - II B 38.74 (https://dejure.org/1974,3334)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1974 - II B 38.74 (https://dejure.org/1974,3334)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1974 - II B 38.74 (https://dejure.org/1974,3334)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit verspäteten Vorbringens bei Ablauf der Beschwerdefrist - Unterschiede zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der Begründung einer Revision - Allgemeine Rechtsgedanken des Besoldungsrechtes als ausreichende Grundlage der Gewähr einer ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1974 - II B 38.74
    Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 25.05.1977 - 2 B 48.76
    Die von dem Kläger zugleich mit der Nichtzulassungsbeschwerde und lediglich "für den Fall der Zulassung" eingelegte Revision ist als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig und deshalb zu verwerfen (ebenso u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI CB 205.73 - und 31. Oktober 1974 - BVerwG II B 38.74 -).
  • BVerwG, 25.11.1974 - II CB 18.74

    Bestellung eines Pflegers für Berufssoldaten bei fehlener Möglichkeit der …

    Die lediglich "vorsorglich", nämlich für den Fall der Zulassung eingelegte Revision ist als bedingt eingelegtes Rechtsmittel unzulässig und deshalb zu verwerfen (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 9. November 1973 - BVerwG VI B 39.73 -, vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI CB 205.73 - und vom 31. Oktober 1974 - BVerwG II B 38.74 -).
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