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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.11.1977

Rechtsprechung
   BFH, 05.04.1978 - II B 43/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1221
BFH, 05.04.1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
BFH, Entscheidung vom 05.04.1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
BFH, Entscheidung vom 05. April 1978 - II B 43/77 (https://dejure.org/1978,1221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 497
  • BStBl II 1978, 377
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 17.03.1997 - VIII B 41/96

    Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrecht eines Zeugen durch Zwischenurteil - …

    Das folgt aus dem im Finanzprozeß geltenden Amtsermittlungsgrundsatz (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), nach dem das Gericht stets und ohne Antrag von Amts wegen über die Rechtmäßigkeit der Zeugnisverweigerung zu entscheiden hat und es nicht darauf ankommen kann, ob ein Beteiligter das Weigerungsrecht bejaht oder auf eine vom Gericht für notwendig gehaltene Beweisaufnahme verzichten will (BFH-Beschluß vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377).

    Erscheint der Zeuge zum Termin nicht, kann das Gericht gleichwohl -- bereits in diesem Termin -- nach Anhörung der Parteien über den vom Berichterstatter vorgetragenen Weigerungsgrund durch ein sowohl gegen die Beteiligten des Hauptprozesses als auch gegen den Zeugen ergehendes Zwischenurteil entscheiden (§ 387 Abs. 1, § 388 ZPO; vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1989, 761, und BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377;… Schumann in Stein/Jonas, a.a.O., § 387 Rz. 6;… Zöller/Greger, a.a.O., § 388 Rz. 1).

  • BFH, 07.05.2007 - X B 167/06

    NZB: Zeuge, Zeugnisverweigerung

    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377, …und vom 2. Februar 1989 IV B 114/88, BFH/NV 1989, 761).
  • BFH, 02.02.1989 - IV B 114/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Das Zwischenurteil ergeht gegenüber den Parteien des (Haupt-)Prozesses sowie gegenüber dem die Aussage verweigernden Zeugen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. April 1978 II B 43/77, BFHE 124, 497, BStBl II 1978, 377).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1977 - II B 43.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3257
BVerwG, 04.11.1977 - II B 43.77 (https://dejure.org/1977,3257)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1977 - II B 43.77 (https://dejure.org/1977,3257)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1977 - II B 43.77 (https://dejure.org/1977,3257)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestandskraft einer rechtswidrigen Ablehnung - Wesen der Bestandskraft - Beantragung der Nachversicherung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schön BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Bei ihren gesamten Ausführungen zu dieser Vorschrift verkennt die Beschwerde, daß bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Aufklärungsmangel unterlaufen ist, von der dem Berufungsurteil zugrunde liegenden materiellrechtlichen Auffassung auszugehen ist, und zwar selbst dann, wenn diese rechtlich bedenklich erscheinen sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG II C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]).
  • BVerwG, 25.01.1962 - VIII B 40.61

    Verhältnis der Sachrüge zur Verfahrensrüge bei der Revisionszulassung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache aber nur, wenn die Klärung einer nicht nur für den vorliegenden Einzelfall, sondern für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen entscheidungserheblichen Rechtsfrage zu erwarten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25. Januar 1962 - BVerwG VIII B 40.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 26] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Übrigens scheint die Beschwerde das Wesen der Bestandskraft zu verkennen, die - als Ausfluß des Prinzips der Rechtssicherheit - gleicherweise Verfassungsrang hat wie das Prinzip der "Gerechtigkeit im Einzelfall" (vgl. BVerwGE 11, 136 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 14.58

    Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen und Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1977 - 2 B 43.77
    Der Vortrag der Beschwerde enthält entgegen den zwingenden Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO keine Darlegungen darüber, in welcher bestimmten Rechtsfrage das Berufungsurteil in seiner tragenden Begründung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 - (NJW 1959, 502) abweicht.
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