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Rechtsprechung
   BFH, 30.08.2007 - II B 91/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9705
BFH, 30.08.2007 - II B 91/06 (https://dejure.org/2007,9705)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2007 - II B 91/06 (https://dejure.org/2007,9705)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2007 - II B 91/06 (https://dejure.org/2007,9705)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 830; ; HGB § 130a; ; HGB § 177a; ; BewG § 97 Abs. 1a; ; BewG § 152

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (32)

  • BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
    Mit ihren Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung machen die Kläger keinen Grund für die Zulassung der Revision geltend (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. September 2005 II B 135/04, BFH/NV 2006, 306;… vom 16. November 2006 XI B 178/05, BFH/NV 2007, 477, und vom 22. Februar 2007 VI B 29/06, BFH/NV 2007, 969).

    Sie vertreten selbst nicht die Ansicht, dass die Vorentscheidung auf sachfremden Erwägungen beruhe und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und deshalb objektiv willkürlich oder greifbar gesetzwidrig sei und dass deshalb ein Grund für die Zulassung der Revision vorliege (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25;… vom 5. Juli 2005 VI B 150/04, BFH/NV 2005, 2025; vom 10. Februar 2005 IV B 62/03, BFH/NV 2005, 1319, und in BFH/NV 2007, 969).

  • BFH, 19.06.2006 - I B 142/05

    NZB: Divergenz, ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
    Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692;… vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, …und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).

    c) Die Revisionszulassung wegen Divergenz scheidet zudem regelmäßig aus, wenn es wie hier um eine überholte Rechtslage geht (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 1692, …und vom 30. Januar 2007 IV B 111/05, BFH/NV 2007, 1146).

  • BFH, 08.02.2007 - IX B 117/06

    § 9 Abs. 5 EigZulG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
    Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (…vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, …und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).

    Eine Abweichung hiervon rechtfertigende besondere Gründe, wie sie insbesondere vorliegen, wenn sich die aufgeworfenen Fragen noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen können (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1098, Nr. 705), haben die Kläger in der Beschwerdebegründung nicht geltend gemacht (…vgl. BFH-Beschluss vom 26. Januar 2007 II B 28/06, BFH/NV 2007, 992).

  • BFH, 29.07.2026 - II R 15/23

    Bestimmung des Werts eines Kommanditanteils mit negativem Kapitalkonto für Zwecke …

    Rn. 30 (3) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 24.06.1981 - III R 49/78 (BFHE 134, 157, BStBl II 1982, 2) sowie dem BFH-Beschluss vom 30.08.2007 - II B 91/06, wonach die Verpflichtung des Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto, etwaige Gewinne nachfolgender Wirtschaftsjahre zunächst zur Deckung des negativen Kapitalkontos zu verwenden, zum jeweiligen Stichtag kein bewertungsfähiges Wirtschaftsgut bildet beziehungsweise das negative Kapitalkonto des Kommanditisten nur Auswirkung auf die künftige Gewinnverteilung, jedoch keine Relevanz für den Vermögensstand am Stichtag hat.
  • BGH, 16.09.2013 - IX ZR 264/12

    Anwendbarkeit des § 168 Abs. 2 Halbs. 2 InsO auch bei der Veräußerung einer …

    Der bloße Hinweis, dass über die herausgestellte Frage noch nicht entschieden wurde, genügt - zumal die Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzansprüchen auf der Grundlage von § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB in Rechtsprechung und Schrifttum erörtert wird (…vgl. nur Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 26 ff;… § 251 Rn. 10) - nicht (BFH, Beschluss vom 30. August 2007 - II B 91/06 Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BFH, 06.11.2007 - X B 209/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Die schlüssige Rüge, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt insbesondere den substantiierten Vortrag darüber voraus, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern diese Tatsachen auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können und warum der im finanzgerichtlichen Verfahren fachkundig vertretene Kläger nicht von sich aus entsprechende Anträge gestellt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 II B 91/06, juris).
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