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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,325
BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67 (https://dejure.org/1969,325)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1969 - II C 118.67 (https://dejure.org/1969,325)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1969 - II C 118.67 (https://dejure.org/1969,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 34, 42
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Denn für die Höhe des Ortszuschlages ist bereits der Sitz der "Dienststelle" maßgebend, d.h. der Sitz der "den Dienstposten des Beamten unmittelbar erfassenden kleinsten organisatorisch abgrenzbaren Verwaltungseinheit" (ebenso BVerwGE 27, 41 [44]); und eine solche "Dienststelle" kann von der zuständigen Stelle der öffentlichen Verwaltung, soweit ihre Organisationsgewalt reicht, ohne besondere gesetzliche Rechtsgrundlage eingerichtet werden.

    Der Ortszuschlag soll zwar als variabler Besoldungsbestandteil die örtlichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten ausgleichen, denen der Beamte aus dienstlichen Gründen unterworfen ist (vgl. BVerwGE 27, 41 [42/43]).

    Der Senat hat bereits in BVerwGE 27, 41 [44] erwähnt, ohne dies dort näher begründen zu müssen, daß die Einrichtung einer "Dienststelle" nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfe und daß die unter einem solchen Verstoß geschaffene Einrichtung für die Bemessung des Ortszuschlags keine rechtliche Beachtung beanspruchen könnte.

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Die Errichtung und die Aufhebung von Gerichten sind seit langem als Maßnahmen anerkannt, die mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Unabhängigkeit der Rechtspflege und für die Bestimmung des gesetzlichen Richters im Rechtsstaat aus dem Rahmen der allgemeinen Behördenorganisation derart herausfallen, daß sie grundsätzlich nur durch formelles Gesetz angeordnet werden dürfen (so BVerfGE 2, 307 [316]; 24, 155 [166, 167];… ähnlich Forsthoff a.a.O. S. 402).
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51

    Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Der Hinweis der Revision auf BGHZ 3, 117 [BGH 12.07.1951 - IV ZB 5/51] geht in mehrfacher Hinsicht fehl.
  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Die Errichtung und die Aufhebung von Gerichten sind seit langem als Maßnahmen anerkannt, die mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für die Unabhängigkeit der Rechtspflege und für die Bestimmung des gesetzlichen Richters im Rechtsstaat aus dem Rahmen der allgemeinen Behördenorganisation derart herausfallen, daß sie grundsätzlich nur durch formelles Gesetz angeordnet werden dürfen (so BVerfGE 2, 307 [316]; 24, 155 [166, 167];… ähnlich Forsthoff a.a.O. S. 402).
  • BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Er ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz, der für das Zivilrecht in §§ 291 und 288 BGB niedergelegt ist und grundsätzlich auch für die Zahlung beamtenrechtlicher Dienstbezüge gilt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG II C 120.59 - [ZBR 1961 S. 119]; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG II C 29.66 -).
  • BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Der Hinweis der Revisionserwiderung auf BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] geht fehl.
  • BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Sie nimmt hierbei grundsätzlich in Kauf, daß Beamte in Einzelfällen einen höheren Ortszuschlag erhalten als er dem Ort entspricht, nach dem sich ihre Lebenshaltungskosten tatsächlich richten (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - [DVBl. 1966 S. 537]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen …

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67
    Er ergibt sich aus dem Rechtsgrundsatz, der für das Zivilrecht in §§ 291 und 288 BGB niedergelegt ist und grundsätzlich auch für die Zahlung beamtenrechtlicher Dienstbezüge gilt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG II C 120.59 - [ZBR 1961 S. 119]; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG II C 29.66 -).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff - …

    Das Gleiche gilt für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 (- II C 12.67 - BVerwGE 27, 41) und 23. September 1969 (- II C 118.67 - BVerwGE 34, 42), auf die das Bundesarbeitsgericht dabei Bezug nahm.
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auf die Zahl der dort Beschäftigten oder eine rechtliche Verselbständigung kommt es nicht an (BVerwGE 27, 41, 44 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 34, 42, 44 [BVerwG 23.09.1969 - II C 118/67]; 43, 323, 329 ff. [BVerwG 13.03.1972 - I DB 1/72]).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 D 54.82

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Tätigkeit im Bundesministerium für …

    Die bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 123.57 - = BVerwGE 7, 221, vom 28. November 1958 - BVerwG 6 C 154.56 - = BVerwGE 7, 340;vom 12. Februar 1959 - BVerwG 2 C 281.57 - = BVerwGE 8, 147;vom 21. Oktober 1959 - BVerwG 8 C 258.59 - = BVerwGE 9, 235 [237];vom 2. Mai 1967 - BVerwG 2 C 12.67 - = BVerwGE 27, 41 [44].;vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 118.67 - = BVerwGE 34, 42 [44]; undBeschluß vom 13. März 1972 - BVerwG 1 DB 1, 72 - = BVerwGE 43, 323 [329]) zeigen zunächst Übereinstimmung dahin, daß der Dienststellenbegriff in den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz zu Art. 131 GG, BWGöD, Bundesbesoldungsgesetz und § 51 Satz 2 BDO) je nach dem Zweck der genannten Vorschriften verschieden zu deuten ist.
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen …

    Er bezeichnet eine tatsächlich organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwGE 27, 41 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; Urteil vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 118.67 - <ZBR 1970, 23>; vgl. zum Tarifrecht auch: Fürst, GKÖD IV, T § 12 Rz 4).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der …

    Auf die Zahl der dort Beschäftigten oder eine rechtliche Verselbständigung kommt es nicht an (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44; 43, 323, 329 ff.).
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99

    Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter

    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der vorliegend heranziehbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist - wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt - und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwG 2. Mai 1967 - II C 12.67 - BVerwGE 27, 41, 44; 23. September 1969 - II C 118.67 - BVerwGE 34, 42, 44; BAG 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 - nv.;… Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO § 12 Rn. 11).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der …

    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44) die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt.
  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02

    Gründungsrektor kann bestellt werden

    Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Mai 1967 - II C 12.67 -, BVerwGE 27, 41, 44; Urteil vom 23. September 1969 - II C 118.67 - ZBR 1970, 23; VG Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2000 - 26 K 5365/00 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29. Mai 2001 - 1 L 796/01 - Beschluss vom 4. Juni 2002 - 1 K 1587/02 -.
  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 20 N 05.1221

    Justizverwaltung; Normenkontrolle; Auflösung einer amtsgerichtlichen Zweigstelle; …

    In diesem Sinne wurde die Verordnung seit Gründung der Bundesrepublik nicht nur in einer Vielzahl von Fällen als Ermächtigungsgrundlage herangezogen, sondern auch wiederholt in ihrer Gültigkeit von Gerichten bestätigt (BVerwG vom 23.9.1969 BVerwGE 34, 42/45 f. - dort zur Aufhebung einer Zweigstelle -, BayVerfGH vom 30.5.1973 VGH n.F. 28, 1, BayVerfGH vom 15.12.1977 NJW 1978, 1515/1517 - dort unter Hervorhebung des von den Antragstellern betonten vorübergehenden Charakters einer Zweigstelle).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1994 - PL 15 S 2803/93

    Personalvertretungsrecht: keine Mitbestimmung des Personalrates bei …

    Dieser Begriff bezeichnet, wie sich auch aus § 9 Abs. 1 LPVG ergibt, eine tatsächlich organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 6.4.1984, a.a.O.; BVerwGE 34, 42).
  • VG Düsseldorf, 20.10.2011 - 2 K 5499/11

    Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO. …

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 20 NE 05.1220

    Justizverwaltung; Normenkontrolle; Auflösung einer amtsgerichtlichen Zweigstelle; …

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