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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1809
BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61 (https://dejure.org/1965,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1965 - II C 154.61 (https://dejure.org/1965,1809)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1965 - II C 154.61 (https://dejure.org/1965,1809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Bemessungsgrundlagen des Ruhegehaltes von langjährigen Bahnangestellten und später übernommenen Bahnbeamten - Berücksichtigung von Vordienstzeiten im Rahmen der beamtenrechtlichen Ruhegehaltsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61
    Der Kläger meint - vermutlich in Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (BVerfGE 11, 203 ff. [BVerfG 14.06.1960 - 2 BvL 7/60]) -, bei der Regelung der Versorgungsbezüge der Beamten sei der.
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61
    Dieser schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff. [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59]) vertretenen Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348 ff.]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat, schließt der erkennende Senat sich an.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 154.61
    Dieser schon vom VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff. [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59]) vertretenen Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348 ff.]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat, schließt der erkennende Senat sich an.
  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62

    Rechtsmittel

    Die auf Nachversicherung beruhende Rente ist gemäß § 111 Abs. 3 BBG auch insoweit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, als dadurch das gesetzlich festgelegte Mindestruhegehalt (§ 118 Abs. 1 Satz 3 BBG) unterschritten wird (im Anschluß an die Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 -).

    Daß die letztgenannte Vorschrift, welche das Mindest ruhegehalt der Höhe nach festlegt und auch für die Höhe des zu gewährenden Witwengeldes von Bedeutung ist (vgl. § 124 Satz 1 und 3 BBG), ebenso wie § 118 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Zweck die Anrechnung einer Rente ausschließt, die auf Beitragsleistungen des öffentlichen Dienstherrn beruht und die der Existenz des Versorgungsempfängers zu dienen bestimmt ist, hat der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 - ausgeführt.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Die Revision verkennt auch insoweit, daß nach der ständigen Rechtsprechung der mit Beamtenrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts die Frage, ob bestimmte Zeiten als ruhegehaltfähig anzusetzen sind, unabhängig davon zu beantworten ist, ob diese Zeiten sich pensionserhöhend auswirken oder/und später zu einer Rentenanrechnung führen (BVerwGE 12, 284 [285], bestätigt durch Beschluß des BVerfG vom 21. April 1964 [BVerfGE 17, 337, 348 ff.]; Urteil vom 14. Februar 1962 - BVerwG 6 C 103.60 - Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 154.61 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 20], ebenso BVerwGE 21, 135; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14]).
  • BVerwG, 18.10.1965 - VI C 58.63

    Rechtsmittel

    In den Gründen desUrteils vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 - heißt es hierzu:.
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