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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,772
BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57 (https://dejure.org/1958,772)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1958 - II C 181.57 (https://dejure.org/1958,772)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1958 - II C 181.57 (https://dejure.org/1958,772)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht und Voraussetzungen einer Beförderung sowie deren Aberkennung - Nichtberücksichtigung einer wegen politischer Bewährung erfolgten Beförderung - Außerachtbleiben der fiktiven Laufbahn hinsichtlich der Aberkennung einer Beförderung zum Amtmann - Politische ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Daß die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 auch im übrigen dem Grundgesetz entspricht und insbesondere mit Art. 139 GG vereinbar ist, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BVerwGE 2, 10 [16/17]; Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265, NJW 1956 S. 1121, MDR 1956 S. 646, NDBZ 1956 S. 241, 228, DÖV 1956 S. 238, und öfter).

    Das Berufungsgericht hat sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht etwa auf die Feststellung beschränkt, der Kläger wäre ohne seine besondere politische Qualifikation am 1. Juli 1934 nicht zum Oberinspektor befördert worden, seine politische Qualifikation sei mithin eine condicio sine qua non für diese Beförderung gewesen (BVerwGE 2, 10 [18], 3, 110 [114]).

    Es hat auch nicht verkannt, daß die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 auch dann noch ausgeschlossen ist, wenn die enge Verbindung zum Nationalsozialismus einerseits und sachliche Erwägungen andererseits für die Beförderung des Klägers Beweggründe von gleichem Gewicht gewesen sind (BVerwGE 2, 10 [18/19]).

    Denn es hat unter Würdigung des Inhalts der Personalakten ohne Verletzung von Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder revisiblen Normen auf die erkennbaren Vorstellungen und Beweggründe der Ernennungsbehörde bei der Vornahme der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor zum 1. Juli 1934 abgestellt (BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 110 [111]) und zutreffend geprüft, ob sich die Behörde zu der Beförderung in diesem Zeitpunkt überwiegend durch politische Gründe bestimmen ließ, also Erwägungen einer nach der fachlichen und persönlichen Eignung ausgerichteten Personalauslese nicht oder in geringerem Maße Raum gab (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - RiA 1956 S. 174, NDBZ 1956 S. 108, ZBR 1956 S. 168 [LS]).

    Da zwischen den Parteien die Berücksichtigung der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor mit Wirkung vom 1. April 1937 unstreitig ist, hat das Berufungsgericht mit Recht seine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; 3, 110 [112]) gebotene Prüfung, ob der Kläger auch bei regelmäßigem Verlauf seiner Dienstlaufbahn, also ohne ausschlaggebende Berücksichtigung seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus die Beförderung zum Oberinspektor mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht haben würde (BVerwGE 3, 88 [93] und öfter), auf den Zeitabschnitt vom 1. Juli 1934 bis zum 1. April 1937 beschränkt.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß bei der Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 die durch rechts- oder sachwidrig etwa zu früh vorgenommene Ernennungen oder Beförderungen erlangten Rechte und Rechtsstellungen nur insoweit unberücksichtigt bleiben, als sie zu früh begründet worden sind (BVerwGE 2, 10 [21]), hat das Berufungsgericht schließlich mit Recht geprüft, ob der Kläger die Beförderung zum Amtmann etwa ohne den überwiegenden Einfluß politischer Erwägungen noch zu einem späteren Zeitpunkt erlangt haben würde.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Denn es hat unter Würdigung des Inhalts der Personalakten ohne Verletzung von Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder revisiblen Normen auf die erkennbaren Vorstellungen und Beweggründe der Ernennungsbehörde bei der Vornahme der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor zum 1. Juli 1934 abgestellt (BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 110 [111]) und zutreffend geprüft, ob sich die Behörde zu der Beförderung in diesem Zeitpunkt überwiegend durch politische Gründe bestimmen ließ, also Erwägungen einer nach der fachlichen und persönlichen Eignung ausgerichteten Personalauslese nicht oder in geringerem Maße Raum gab (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - RiA 1956 S. 174, NDBZ 1956 S. 108, ZBR 1956 S. 168 [LS]).

    Da zwischen den Parteien die Berücksichtigung der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor mit Wirkung vom 1. April 1937 unstreitig ist, hat das Berufungsgericht mit Recht seine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; 3, 110 [112]) gebotene Prüfung, ob der Kläger auch bei regelmäßigem Verlauf seiner Dienstlaufbahn, also ohne ausschlaggebende Berücksichtigung seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus die Beförderung zum Oberinspektor mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht haben würde (BVerwGE 3, 88 [93] und öfter), auf den Zeitabschnitt vom 1. Juli 1934 bis zum 1. April 1937 beschränkt.

    Die in dem Berufungsurteil getroffene Feststellung, daß der Kläger wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus zum Oberinspektor befördert worden ist, begründet nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die tatsächliche Vermutung, daß die enge Verbindung zum Nationalsozialismus auch noch bei der Begründung der späteren Rechtspositionen als Motiv überwiegend wirksam gewesen ist (BVerwGE 3, 110 [113] 115]).

    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht zutreffend auf den Zeitabschnitt vom 1. September 1941, dem Tag der tatsächlichen Beförderung des Klägers zum Amtmann, bis zum 8. Mai 1945, dem Stichtag des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes, beschränkt (BVerwGE 3, 88 [90]; 3, 110 [112]; 4, 103 [105]).

  • BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54

    Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Bei seinem Hinweis auf die angebliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch das angefochtene Urteil verkennt der Kläger, daß Art. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - lediglich die Gleichbehandlung von sachverhaltlich Gleichem gebietet (BVerwGE 1, 200 [201]), nicht jedoch einen Anspruch auf die Wiederholung von Rechtsfehlern vermittelt (BVerwGE 3, 88 [95]).

    Da zwischen den Parteien die Berücksichtigung der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor mit Wirkung vom 1. April 1937 unstreitig ist, hat das Berufungsgericht mit Recht seine nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [21]; 3, 88 [90]; 3, 110 [112]) gebotene Prüfung, ob der Kläger auch bei regelmäßigem Verlauf seiner Dienstlaufbahn, also ohne ausschlaggebende Berücksichtigung seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus die Beförderung zum Oberinspektor mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit erreicht haben würde (BVerwGE 3, 88 [93] und öfter), auf den Zeitabschnitt vom 1. Juli 1934 bis zum 1. April 1937 beschränkt.

    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht zutreffend auf den Zeitabschnitt vom 1. September 1941, dem Tag der tatsächlichen Beförderung des Klägers zum Amtmann, bis zum 8. Mai 1945, dem Stichtag des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes, beschränkt (BVerwGE 3, 88 [90]; 3, 110 [112]; 4, 103 [105]).

    Die von dem Berufungsgericht auf Grund denkfehlerfreier Würdigung des Inhalts der Personalakten des Klägers getroffene Entscheidung, daß der Kläger mangels hervorragender Qualifikation bis zum Jahre 1945 aller Voraussicht nach nicht zum Amtmann befördert worden wäre, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, daß für die "Heilung" einer überwiegend politisch motivierten Ernennung oder Beförderung nur dann Raum ist, wenn die Ernennung oder Beförderung bei regelmäßigem Verlauf der Dienstlaufbahn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch bis zum 8. Mai 1945 vorgenommen worden wäre (BVerwGE 3, 88 [94]).

  • BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht zutreffend auf den Zeitabschnitt vom 1. September 1941, dem Tag der tatsächlichen Beförderung des Klägers zum Amtmann, bis zum 8. Mai 1945, dem Stichtag des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes, beschränkt (BVerwGE 3, 88 [90]; 3, 110 [112]; 4, 103 [105]).
  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 197.53
    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Denn es hat unter Würdigung des Inhalts der Personalakten ohne Verletzung von Denkgesetzen, Erfahrungssätzen oder revisiblen Normen auf die erkennbaren Vorstellungen und Beweggründe der Ernennungsbehörde bei der Vornahme der Beförderung des Klägers zum Oberinspektor zum 1. Juli 1934 abgestellt (BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 110 [111]) und zutreffend geprüft, ob sich die Behörde zu der Beförderung in diesem Zeitpunkt überwiegend durch politische Gründe bestimmen ließ, also Erwägungen einer nach der fachlichen und persönlichen Eignung ausgerichteten Personalauslese nicht oder in geringerem Maße Raum gab (BVerwG, Urteil vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - RiA 1956 S. 174, NDBZ 1956 S. 108, ZBR 1956 S. 168 [LS]).
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Daß die Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 auch im übrigen dem Grundgesetz entspricht und insbesondere mit Art. 139 GG vereinbar ist, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BVerwGE 2, 10 [16/17]; Urteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - ZBR 1956 S. 265, NJW 1956 S. 1121, MDR 1956 S. 646, NDBZ 1956 S. 241, 228, DÖV 1956 S. 238, und öfter).
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 166.53

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Bayern - Möglichkeiten zur Einschränkung des …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Sie gewährt jedoch kein subjektives Recht auf Übernahme in ein solches Amt (BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]).
  • BVerwG, 10.02.1956 - II C 4.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Mit dieser Prüfung hat das Berufungsgericht den Unrechtsgehalt, der einer nach § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nicht zu berücksichtigenden Beförderung anhaften muß, ausschließlich durch die Abwägung der politischen gegen die sachgerechten Beweggründe der maßgeblichen Behörde ermittelt (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 - [14/15]).
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 26.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Eine solche Auffassung verbietet sich nicht nur im Hinblick auf den Gesetzgebungsvorbehalt des Art. 131 GG, sondern auch im Hinblick darauf, daß die Anwendung des auf Grund dieses Vorbehalts erlassenen § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nicht schon durch die Peststellung ausgeschlossen wird, der Bedienstete habe die für sein Amt erforderliche fachliche Eignung besessen (ebenso BVerwG, Urteil vom 9. November 1956 - BVerwG II C 26.54 - [S. 8]).
  • BVerwG, 07.10.1954 - III A 71.53

    Verwertbarkeit von Wertpapieren im Wertpapierbereinigungsverfahren - Ermittlung …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
    Bei seinem Hinweis auf die angebliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch das angefochtene Urteil verkennt der Kläger, daß Art. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - lediglich die Gleichbehandlung von sachverhaltlich Gleichem gebietet (BVerwGE 1, 200 [201]), nicht jedoch einen Anspruch auf die Wiederholung von Rechtsfehlern vermittelt (BVerwGE 3, 88 [95]).
  • BVerwG, 21.03.1956 - I B 208.54

    Verfügungsverbot an die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines …

  • BVerwG, 24.06.1955 - II B 110.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.07.1954 - II B 88.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1959 - V C 30.58

    Rechtsmittel

    Aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG folgt nämlich kein Anspruch auf Wiederholung von Rechtsfehlern (vgl.Urteile vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - [NJW 1955 S. 1452], vom 13. Januar 1956 [BVerwGE 3, 88 (95) [BVerwG 13.01.1956 - II C 149/54]] undvom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 -).
  • BVerwG, 14.01.1971 - II B 41.70

    Frage nach der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges für die Klage eines Beamten …

    Durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt: Art. 33 Abs. 2 GG gewährt kein subjektives Recht auf Übernahme in ein öffentliches Amt, sondern regelt nur die Voraussetzungen für die Bewerbung um ein solches Amt und verbürgt für die Übertragung öffentlicher Ämter nur den gleichen Zugang bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (BVerwGE 2, 151 [BVerwG 21.06.1955 - I C 166/53] [153]; Urteil vom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 - Urteil vom 30. Januar 1968 - BVerwG I C 84.64 - mit Hinweis auf BGHZ 23, 36 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] [42/43]; Beschluß vom 28. August 1959 - BVerwG VI B 16.59 -).
  • BVerwG, 28.08.1959 - VI B 16.59

    Rechtsmittel

    Im übrigen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochen, daß aus diesem Verfassungssatz ein Anspruch auf Anstellung als Beamter nicht hergeleitet werden könne;Urteil vom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 -.
  • BVerwG, 22.12.1958 - VI C 380.57

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat an dieser Rechtsprechung bis in die neueste Zeit festgehalten (vgl.Urteil vom 19. August 1958 - BVerwG II C 181.57 - undvom 15. Oktober 1958 - BVerwG VI C 62.58 -).
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