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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,406
BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60 (https://dejure.org/1962,406)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1962 - II C 203.60 (https://dejure.org/1962,406)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1962 - II C 203.60 (https://dejure.org/1962,406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung entlassener Berufssoldaten als Soldaten des Beurlaubtenstandes - Gewährung von als Ausgleich eines Dienstunfalls vorgesehenen Vorteilen in Verbindung mit der Versorgung nach dem Dienstgrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Daß § 110 BBG bei Anwendung auf den vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten Personenkreis verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 11, 203) - anerkannt (Urteile des Senatsvom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - undvom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -).
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59

    Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Die aufgrund einer Gesetzesänderung ergehenden Bescheide sind nur anfechtbar, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Punkte betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die lediglich in den neuen Bescheiden mitverwendet wurden (so schon BVerwGE 12, 257 für Bescheide, die aufgrund leistungsändernder Gesetze ergangen sind).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 380.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    § 110 BEG ist demnach auch auf die von dem Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten früheren Berufssoldaten anzuwenden; das ergibt sich schon aus der ausdrücklichen Anführung des § 110 BBG in § 53 G 131. Entgegen der Annahme der Revision ist dem Urteil des Senatsvom 26. April 1960 - BVerwG II C 380.57 - nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 327.57
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Auch der Hinweis der Revision auf dasUrteil vom 11. Februar 1960 - BVerwG II C 327.57 - geht fehl.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 124.60
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Daß § 110 BBG bei Anwendung auf den vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten Personenkreis verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 11, 203) - anerkannt (Urteile des Senatsvom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - undvom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -).
  • BVerwG, 14.09.1961 - II C 114.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Daß § 110 BBG bei Anwendung auf den vom Gesetz zu Art. 131 GG erfaßten Personenkreis verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung - in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 11, 203) - anerkannt (Urteile des Senatsvom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 - undvom 27. September 1962 - BVerwG II C 124.60 -).
  • BVerwG, 30.05.1961 - II C 139.60

    Änderung eines Pensionsfestsetzungsbescheides durch die nach dem Umzug des …

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60
    Dieser Einwand geht schon deswegen fehl, weil die Länder mit dem Vollzug des Gesetzes zu Art. 131 GG eine Bundesangelegenheit wahrnehmen (Art. 83 GG) und weil der Umstand, daß der Kläger Ende März 1953 von Hamburg in das Land Nordrhein-Westfalen verzog, aufgrund des § 60 Abs. 1 G 131 zum Wechsel der für den Kläger zuständigen Pensionsregelungsbehörde führte, nunmehr also nur noch die Wehrmachtversorgungsstelle Düsseldorf die von der Hamburger Pensionsregelungsbehörde nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 G 131 getroffene Feststellung über den Eintritt des Versorgungsfalls berichtigen durfte(Urteil vom 30. Mai 1961 - BVerwG II C 139.60 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 234, § 60 G 131 Nr. 5).
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 191.62

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung des IV. Senats hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8 - S. 19/20 -) angeschlossen.
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 110.64

    Berechnungen des Besoldungsdienstalters für einen im Krieg verwundeten Soldaten - …

    Es bedarf daher nicht der Erörterung, ob dem Berufungsgericht in der Darlegung zu folgen ist, diese Vorschrift finde auch deshalb keine Anwendung, weil der Kläger Versorgung nicht unter Berücksichtigung des Dienstgrades begehre, den er zur Zeit der Versetzung in den Ruhestand im Jahre 1920 hatte; ebensowenig bedarf es eines Eingehens auf das vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte, anscheinend mißverstandene Urteil des Senats vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 -.
  • BVerwG, 08.01.1970 - VI C 97.64

    Anforderungen an die Berechnung des Versorgungsanspruchs eines ursprünglich schon …

    Insoweit entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Feststellung des BDA des Klägers im Bescheid vom 14. November 1958 als wesentliche Berechnungsgrundlage der Versorgungsbezüge in diesem Bescheid mit ihm unanfechtbar geworden ist, der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Dieses hat im Urteil BVerwGE 12, 257 bereits ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet worden sind (so auchUrteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 24.03.1976 - VI C 27.72

    Bestehen eines Wehrdienstverhältnisses - Wehrdienst auf Grund einer …

    Die ablehnenden Bescheide der Beklagten und die Urteile der Vorinstanzen standen - wie regelmäßig in derartigen Fällen - unter dem stillschweigenden Vorbehalt einer einschlägigen gesetzlichen Regelung, wie sie hier mit der Änderung des § 114 BBG durch Art. IV § 1 Nr. 11 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl. I S. 1173 [1232]) mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft getreten ist (vgl. hierzu Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz 232 § 110 BBG Nr. 8], vom 26. April 1967 - BVerwG VI C 71.63 - und vom 5. Mai 1969 - BVerwG VI C 43.66 -).
  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 8.63

    Rechtsmittel

    Dieser Rechtsprechung des IV. Senats hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - (Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8) angeschlossen.
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60

    Rechtsmittel

    - Vorsorglich wird weiterhin bemerkt, daß im vorliegenden Rechtsstreit nicht, darüber zu befinden ist, ob der Kläger auf Grund des § 181 b BBG - eingefügt in dieses Gesetz durch Art. 1 § 2 Nr. 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (BGBl. I S. 1361) - eine Erhöhung seines Ruhegehaltssatzes verlangen kann, weil hierüber noch nicht gemäß § 155 BBG die oberste Dienstbehörde durch - anfechtbaren - Pensionsfeststellungsbescheid entschieden hat (Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - und vom 6. März 1963 - BVerwG VI C 101.60 -).
  • BVerwG, 28.08.1968 - VI C 41.64

    Eintritt in den Ruhestand eines Beamten mit Eintritt der Dienstunfähigkeit - …

    Im Urteil BVerwGE 12, 257 [BVerwG 26.05.1961 - IV C 337/59] hatte der IV. Senat bereits ausgeführt, daß auf Grund eines leistungsändernden Gesetzes ergehende Bescheide anfechtbar nur sind, soweit sie auf der Anwendung der neuen Vorschriften beruhen, nicht dagegen, soweit sie Regelungsbestandteile betreffen, deren rechtliche Grundlagen sich nicht geändert haben und die in den neuen Bescheiden lediglich mitverwendet worden sind (so auch Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VI C 71.63

    Recht der ehemaligen Berufssoldaten - Konkretisierung der Versorgungsansprüche …

    Solange dies nicht geschehen ist und damit die sich abstrakt aus dem Gesetz ergebenden Versorgungsansprüche nicht konkretisiert sind, ist der Rechtsweg nur unter den hier nicht vorliegenden Voraussetzungen des § 75 VwGO eröffnet (vgl.Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8], siehe dazu auch dasUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VI C 93.62 -).
  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 208.62

    Rechtsmittel

    Das folgt aus § 29 G 131 in Verbindung mit § 155 BBG; denn danach bedarf der Versorgungsanspruch der formellen Festsetzung, und aus dieser Besonderheit des Versorgungsanspruchs ergibt sich, daß einem Versorgungsempfänger - hier der Klägerin - ein höherer Versorgungsanspruch auf Grund neuer Rechtsgrundlagen (hier: § 181 b BBG) durch ein Gericht erst zugesprochen werden darf, wenn die für die Festsetzung der Versorgung zuständige Verwaltungsbehörde die vom Gesetz ausdrücklich vorgeschriebene formelle Vorentscheidung getroffen hat (ebenso Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 -).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 29.67

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Neufassung des Landesbesoldungsgesetzes …

    Solange die Neufestsetzung nicht vorgenommen ist, ist der Rechtsweg nur unter den - hier nicht festgestellten - Voraussetzungen des § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - eröffnet (ebenso bezüglich eines Versorgungsfestsetzungsbescheides: Urteil des Senats vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - [Buchholz BVerwG 232, § 110 BBG Nr. 8]).
  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 159.62

    Rechtsmittel

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