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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,281
BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63 (https://dejure.org/1965,281)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1965 - II C 24.63 (https://dejure.org/1965,281)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1965 - II C 24.63 (https://dejure.org/1965,281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der ruhegehaltfähigen Anrechnung von Rententeilen auf die Versorgung - Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig - Unterschreitung des gesetzlich festgelegten Mindestruhegehalts bei Anrechnung von Rententeilen auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 135
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
    Insoweit schließt sich der II. Senat der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff.) an, die das Bundesverfassungsgericht inzwischen durch Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348 ff.]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat.

    Zudem gilt für die Frage, ob die Anrechnung eines Teils der Sozialrente auf das Ruhegehalt mit dem Grundsatz der Alimentationspflicht des Dienstherrn vereinbar ist, auch in den Fällen, in denen - wie hier - dem Versorgungsberechtigten nur das Mindestruhegehalt zuerkannt ist, was das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337) allgemein für die Kürzung der Versorgungsbezüge durch Anrechnung anderweitigen Einkommens aus einer öffentlichen Kasse angeführt hat: Der Grundsatz der Alimentationspflicht des Dienstherrn besagt nicht, daß das (Windest-)Ruhegehalt aus dem Beamtenverhältnis ungekürzt gezahlt werden müsse, wenn der Beamte aus einer anderen öffentlichen Kasse eine Rente erhält, die ebenfalls dazu bestimmt ist, seiner und seiner Familie Existenz zu dienen, und wenn der Beamte insgesamt mehr erhält als den Mindestsatz, weil ihm neben dem gekürzten (Mindest-)Ruhegehalt ungekürzt die Rente gezahlt wird.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
    Die Revision meint - vermutlich in Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (BVerfGE 11, 203 ff.) -, bei der Regelung der Versorgungsbezüge der Beamten sei den Grundsätzen Rechnung zu tragen, die hergebrachtermaßen für die Bemessung dieser Bezüge maßgebend sind, und zu diesen Grundsätzen gehöre der der Angemessenheit der Versorgung und auch der weitere Grundsatz, daß angemessen nur die auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des letzten Amtes errechneten Versorgungsbezüge seien.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
    Insoweit schließt sich der II. Senat der Rechtsprechung des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 284 ff.) an, die das Bundesverfassungsgericht inzwischen durch Beschluß vom 21. April 1964 (BVerfGE 17, 337 [348 ff.]) als grundgesetzmäßig anerkannt hat.
  • BVerwG, 27.10.1960 - II C 41.58

    Möglichkeit der Berufung eines Zollinspektors und Beamten auf Lebenszeit auf …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
    Abgesehen hiervon hat gerade eine Änderung des § 115 Abs. 2 BBG zu dem mit der Klage angegriffenen Bescheid vom 21. Oktober 1958 geführt; und die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte sind grundsätzlich unanwendbar, wenn die Rücknahme darauf beruht, daß der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt hat (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 und vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 180.58 -).
  • BVerwG, 24.04.1961 - VI C 180.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1965 - II C 24.63
    Abgesehen hiervon hat gerade eine Änderung des § 115 Abs. 2 BBG zu dem mit der Klage angegriffenen Bescheid vom 21. Oktober 1958 geführt; und die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze über die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte sind grundsätzlich unanwendbar, wenn die Rücknahme darauf beruht, daß der Gesetzgeber eine Änderung der Rechtslage herbeigeführt hat (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG II C 41.58 und vom 24. April 1961 - BVerwG VI C 180.58 -).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Ruhegehalt Teilzeitbeamte

    Im Vordergrund steht vielmehr die Grundabsicherung, welche die amtsangemessene Alimentierung des Beamten und seiner Familie auch in Fällen nur kurzer Dienstleistung zum Ziel hat (…vgl. BRDrucks 469/89, S. 66; BVerwGE 21, 135 ).
  • BVerwG, 24.06.1965 - II C 183.62

    Rechtsmittel

    Die auf Nachversicherung beruhende Rente ist gemäß § 111 Abs. 3 BBG auch insoweit auf die Versorgungsbezüge anzurechnen, als dadurch das gesetzlich festgelegte Mindestruhegehalt (§ 118 Abs. 1 Satz 3 BBG) unterschritten wird (im Anschluß an die Urteile vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 -).

    Daß die letztgenannte Vorschrift, welche das Mindest ruhegehalt der Höhe nach festlegt und auch für die Höhe des zu gewährenden Witwengeldes von Bedeutung ist (vgl. § 124 Satz 1 und 3 BBG), ebenso wie § 118 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BBG weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Zweck die Anrechnung einer Rente ausschließt, die auf Beitragsleistungen des öffentlichen Dienstherrn beruht und die der Existenz des Versorgungsempfängers zu dienen bestimmt ist, hat der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 154.61 und BVerwG II C 24.63 - ausgeführt.

    Bezüglich der Anrechenbarkeit der Rente und der Zulässigkeit der Anrechnung auch in den Fällen, in denen die Anrechnung zu einer Unterschreitung der Mindestversorgungsbezüge führt, kann hier aber nichts anderes als für die eben genannten, schon entschiedenen Fälle gelten, zu denen der Senat in seinem Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 24.63 - u.a. folgendes ausgeführt hat:.

  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 34.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …

    So schließt die in § 118 Abs. 1 Satz 3 BBG enthaltene Regelung des Mindest-Ruhegehalts ("Mindestens werden 65 vom Hundert der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 1 gewährt") z.B. nicht eine Kürzung des Mindest-Ruhegehalts durch Anrechnung von Renten aus der Sozialversicherung aus, sofern nur der Gesamtbetrag von Rente und verbleibendem Ruhegehalt den Betrag des Mindest-Ruhegehalts nicht unterschreitet (vgl. BVerwGE 21, 135 [137] und 233 [235]; ebenso Urteil vom 18. Oktober 1965 - BVerwG VI C 58.63 -).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 2 B 41.94

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …

    Soweit es auf diese Frage in dem erstrebten Revisionsverfahren ankäme, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 17, 337) geklärt, daß der Grundsatz der Alimentationspflicht des Dienstherrn nicht besagt, daß das (Mindest-)Ruhegehalt ungekürzt gezahlt werden müsse, wenn der Beamte aus einer anderen öffentlichen Kasse eine Rente erhalte, die ebenfalls dazu bestimmt sei, seiner und seiner Familie Existenz zu dienen, und wenn der Beamte insgesamt mehr erhalte als den Mindestsatz, weil ihm neben gekürztem (Mindest-)Ruhegehalt ungekürzt die Rente gezahlt werde (vgl. Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 24.63 - <BVerwGE 21, 135, 137>).

    Er sichert damit das Existenzminimum des Beamten und seiner Familie (vgl. BVerwGE 21, 135, 137 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 79.64

    Anrechnung des Unterschiedes zwischen dem Unfallruhegehalt und dem Ruhegehalt …

    Rechtsstreits Bedeutung zukommt (vgl. BVerwGE 21, 135 ff. und 21, 233 ff.).

    Deshalb kann gegenüber den von der Revision aus dem Zweck des Mindestunfallruhegehalts und dessen angeblicher "Untastbarkeit" hergeleiteten Bedenken gegen die Unterschreitung des Mindestunfallruhegehalts auf die Rechtsprechung des Senats zu § 118 Abs. 1 Satz 3 BBG (BVerwGE 21, 135 [137] und 21, 233 [234]) hingewiesen werden.

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 11.81

    Versorgungsfestsetzungsbescheid - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Die Revision verkennt auch insoweit, daß nach der ständigen Rechtsprechung der mit Beamtenrecht befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts die Frage, ob bestimmte Zeiten als ruhegehaltfähig anzusetzen sind, unabhängig davon zu beantworten ist, ob diese Zeiten sich pensionserhöhend auswirken oder/und später zu einer Rentenanrechnung führen (BVerwGE 12, 284 [285], bestätigt durch Beschluß des BVerfG vom 21. April 1964 [BVerfGE 17, 337, 348 ff.]; Urteil vom 14. Februar 1962 - BVerwG 6 C 103.60 - Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 154.61 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 20], ebenso BVerwGE 21, 135; Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14]).
  • VG München, 10.12.2019 - M 21b K 17.5334

    Anrechnung der für eine Verwendung bei einer zwischen- oder überstaatlichen …

    Soweit der Kläger weiter die Verletzung des gesetzlichen Alimentationsprinzips rügt, da aufgrund eines monatlichen Kürzungsbetrags in Höhe von 1.185,23 EUR wegen eines Versorgungsausgleichs die gesetzliche Mindestversorgung unterschritten werde, verkennt dies die höchstrichterliche Rechtsprechung, die im Zusammenhang mit Renten auch ein Ruhen für zulässig gehalten hat, das zum Unterschreiten des gesetzlichen Mindestruhegehalts führt (BVerwG, U.v. 13.5.1965 - II C 24.63 - juris; v. 24.6.1965 - II C 183.62 - juris; siehe auch BayVGH, B.v. 18.11.2019 - 14 ZB 18.2287 - n.V.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.1993 - 2 A 10031/93

    Versorgungsempfänger; Spätestheimkehrer; Mindestversorgung; Rentenanrechnung

    Er sichert damit das Existenzminimum des Beamten und seiner Familie, durch eine vom Amt und der Dienstzeit unabhängige Versorgungsleistung, in deren Bemessung der berücksichtigungsfähige Bedarf des Beamten in einer pauschalen Bewertung Eingang gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1965 - II C 24.63 - BVerwGE 21, 135 [137 m.w.N.]).
  • BVerwG, 23.03.1983 - 2 B 148.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung sogar zur Sollvorschrift des § 115 BBG a.F. entschieden, daß die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit nicht davon abhängt, ob sie sich im Einzelfall ruhegehaltsteigernd auswirken (vgl. BVerwGE 12, 284 [286 ff.]; 21, 135 [136]).
  • VG Stuttgart, 28.02.2020 - 1 K 7023/18

    Ausschluss des Anspruchs auf Mindestversorgung wegen Freistellungen verstößt …

    Die Mindestversorgung soll dem Beamten und seiner Familie ein Existenzminimum sichern für den Fall, dass die nach dem Grundsatz einer amtsgemäßen Versorgung berechneten Versorgungsbezüge zu einer solchen Sicherung nicht ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1965 - II C 24.63 -, juris;… zu § 14 Abs. 4, 5 BeamtVG Strötz, in GKÖD, Band I, O § 1 Rn. 62).
  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 35.69

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Anrechnung von Vergütungen aus Nebentätigkeit im …

  • BVerwG, 30.05.1968 - II C 41.64

    Versorgungsrecht von Beamten - Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das …

  • BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67

    Unterbrechung der Berufsausbildung des Wehrpflichtigen für die Zeit des …

  • BVerwG, 13.01.1967 - VII C 93.64

    Rechtsmittel

  • VG Augsburg, 21.10.2010 - Au 2 K 09.1389

    Höhe der anzurechnenden Rente bei Rentenminderung durch Versorgungsausgleich

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